Pressemitteilung 11/2018

Deutsche Wohnen kooperiert bei Kreuzberger Spring-Siedlung

Mieter der Kreuzberger Spring-Siedlung erhalten bei Modernisierung sozialverträgliche Unterstützung. Das geht aus einem Modernisierungsvertrag zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Deutsche Wohnen hervor.

Die Kreuzberger Spring-Siedlung wird zurzeit saniert. Die GSW Immobilien AG, ein Tochterunternehmen der Deutsche Wohnen SE, führt dort neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen, u. a. auch Maßnahmen zur Energieeinsparung, durch. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Fassaden und der Fensteraustausch.

Durch die Modernisierungsmaßnahmen steigen auch die Mieten. Denn nach § 555b BGB können elf Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden. Entsprechend haben viele Mieter*innen bereits Modernisierungsankündigungen mit prognostizierten Mieterhöhungen erhalten.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mit der Deutsche Wohnen SE einen Vertrag geschlossen, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, um den sozialverträglichen Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen:

  • Die Modernisierungsumlage für die Fassadendämmung wird auf 40 Prozent begrenzt.
  • Die Mieter*innen haben nach Zugang der Modernisierungsankündigung zwei Monate Zeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein finanzieller Härtefall ist immer gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreiten würde.
  • Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe darf die Miete nach Modernisierung die zulässige Miethöhe nach Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
  • Bei Härtefällen wird die Deutsche Wohnen adäquate Hilfsmaßnahmen anbieten. Härtefälle mit besonderem Regelungsbedarf ergeben sich insbesondere aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und baubedingten Gründen.

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. befürwortet den zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Deutsche Wohnen geschlossenen Modernisierungsvertrag, der eine Reihe von mieterschützenden Maßnahmen regelt, ausdrücklich”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Sowohl die Begrenzung der Modernisierungsumlage für die Fassadendämmung auf 40 % als auch die Regelungen zum finanziellen Härtefalleinwand sind für das Bezirksamt im Interesse der Mieterinnen und Mieter als Verhandlungserfolg anzusehen”, so Eupen.

„Für zukünftige Modernisierungsverträge wäre es wünschenswert, analog der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Modernisierungsumlage auf maximal 6 % der aufgewandten Modernisierungskosten zu begrenzen und die Nettokaltmiete dergestalt zu deckeln, dass diese nach erfolgter Modernisierung und unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen darf”, fordert Eupen.

Berlin, den 01.03.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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