Pressemitteilung 15/2018

Mietpreisbremse – Offener Brief an Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley

Vorab per E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
Vorab per E-Mail: katarina.barley@bundestag.de
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
z. Hd. Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Katarina Barley
Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Mietpreisbremse beibehalten, Mietpreisbremse verbessern, Mietpreisbremse verschärfen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,

mit Freude haben wir am gestrigen Sonntag (25.03.2018) Ihr Interview in der ARD-Sendung “Bericht aus Berlin” zur Kenntnis genommen, dass Sie die Mietpreisbremse verschärfen und noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen wollen.

Für die Mieterinnen und Mieter in den Ballungsgebieten ist die Mietpreisbremse von exis­ten­zi­eller Bedeutung. Bereits jetzt wissen viele Mieterinnen und Mieter kaum, wie sie ihre Miete bezahlen sollen.

Bei der Online-Petition “Mietpreisbremse verschärfen” auf Change.org (change.org/mietpreisbremse) haben bereits knapp 40.000 Mieterinnen und Mieter für eine Verschärfung der Mietpreisbremse unterschrieben, was eindeutig belegt, wie sehr die Problematik den Mieterinnen und Mietern am Herzen liegt.

Unsere Forderungen lauten:

1. Auskunftspflicht für Vermieter

Vermieter müssen in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, vor Beginn eines Mietverhältnisses Auskunft zu erteilen, wie hoch die Miete des Vormieters war.

2. Erweiterter Rückzahlungsanspruch für Mieter

Unter Verletzung der Mietpreisbremse verlangte Mieten müssen von Anbeginn des Mietverhältnisses an erstattet werden.

3. Abschaffung der Ausnahmen bei der Mietpreisbremse

Die Ausnahmetatbestände der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen müssen ersatzlos abgeschafft werden.

4. Einführung von Sanktionen

Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

5. Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln

Die Bundesregierung muss von ihrer Ermächtigung in § 558c BGB Gebrauch machen und durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln erlassen.

6. Erweiterung des Bezugszeitraums

Der Bezugszeitraum des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB muss von vier auf zehn Jahre verlängert werden.

Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg.

Bitte kämpfen Sie für eine Beibehaltung, eine Verbesserung und eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Die Mieterinnen und Mieter bauen auf Sie. Bitte enttäuschen Sie sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV

 

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es ausdrücklich, dass Frau Justizministerin Katarina Barley noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorlegen will”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Vermieterinnen und Vermieter müssen verpflichtet werden, bereits zu Mietbeginn von sich aus über die Miete des Vormieters zu informieren und nicht erst auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter. Des Weiteren müssen die Mieterinnen und Mieter einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete bereits ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns haben. Nur bei einer Abschaffung der Ausnahmen kann es in Zukunft zu einer wirksamen Mietpreisbegrenzung kommen”, kommentierte Eupen. „Die Mietpreisbremse gehört verbessert und verschärft, dann wird sie auch Erfolg haben”, schließt Eupen.

Berlin, den 26.03.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Mietpreisbremse Brief

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