Pressemitteilung 17/2018

Beabsichtigte gesetzgeberische Korrekturen bei der Mietpreisbremse genügen nicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 10.04.2018 auf den Offenen Brief des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. vom 26.03.2018 zur Verbesserung und zur Verschärfung der Mietpreisbremse mitgeteilt, dass derzeit gesetzgeberische Vorschläge dergestalt vorbereitet würden, dass ein gesetzlicher Auskunftsanspruch des Vermieters hinsichtlich der Vormiete geschaffen und die Anforderungen an die nach dem Gesetz erforderliche Rüge des Mieters hinsichtlich der zulässigen Miete herabgesetzt werden.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt zwar die Erarbeitung gesetzgeberischer Vorschläge zur Verbesserung der Mietpreisbremse, hält jedoch die beabsichtigten Korrekturen für absolut unzureichend“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Allein die Einführung eines gesetzlichen Auskunftsanspruchs sowie die Senkung der Anforderungen an die erforderliche Rüge genügen nicht, um aus einem zahnlosen Tiger eine abschreckende Mietpreisbremse zu machen. Hierzu bedarf es vielmehr weiterer gesetzlicher Korrekturen wie eines zeitlich erweiterten Rückzahlungsanspruchs für Mieter von Anbeginn des Mietverhältnisses an, der Abschaffung der Ausnahmen der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen, der Einführung von Sanktionen, der Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln sowie der Erweiterung des Bezugszeitraums des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB von vier auf zehn Jahre“, so Eupen. „Solange CDU/CSU und SPD zu derartigen gesetzgeberischen Reparaturen nicht bereit sind, verpufft die Mietpreisbremse und führt nicht zu einem langsameren Mietenanstieg“, meint Eupen.

Berlin, den 13.04.2018

Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender des AMV

Bundesministerium der Justiz

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