Pressemitteilung 26/2018

Koalitionsinterner Streit vorprogrammiert: Luczak provoziert GroKo-Krach über Mietpreisbremse

Warum die beabsichtigte verschärfte Mietpreisbremse in der vorliegenden Fassung nicht kommen wird

Kaum liegt der Referentenentwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), der u.a. eine Verschärfung der Mietpreisbremse vorsieht, auf dem Tisch, beginnt die Blockadepolitik der CDU/CSU. So heißt es u.a. in einer Pressemitteilung des MdB Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) vom 05.06.2018:

„Die Union will mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag eine begrenzte Auskunftspflicht für die Fälle beschlossen, in denen sich Vermieter auf eine höhere Vormiete berufen. Dass die Bundesjustizministerin daraus nun eine generelle Auskunftspflicht macht und zukünftig Vermieter allumfassend über Höhe und Grund der verlangten Miete unaufgefordert Auskunft geben müssen, schießt weit über das Ziel hinaus. Für große Wohnungsbaugesellschaften mag das weniger ein Problem sein, aber die vielen privaten Kleinvermieter, die zwei Drittel aller Wohnungen in unserem Land stellen, werden damit überfrachtet. Das wollen wir nicht.“ Quelle: http://www.luczak-berlin.de/aktuelles/archiv/bundesjustizministerin-torpediert-gesetzgebungsverfahren-zum-mietrecht-1/

Bereits die im Referentenentwurf beabsichtigten gesetzgeberischen Korrekturen bei der Mietpreisbremse (Einführung einer gesetzlichen Auskunftspflicht, Senkung der Anforderungen an die erforderliche Rüge) genügen nicht, um aus einem zahnlosen Tiger eine abschreckende Mietpreisbremse zu machen. Wenn nun aufgrund der CDU/CSU die von der SPD vorgesehene gesetzliche Auskunftspflicht zu einer begrenzten Auskunftspflicht nur für die Fälle, in denen sich ein Vermieter auf eine höhere Vormiete beruft, abgeschwächt wird, wird die Mietpreisbremse auch weiterhin in der Praxis verpuffen“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen.

„Wenn es der CDU/CSU ernsthaft um einen besseren Schutz von Mietern vor Verdrängung geht, sollte sie den Referentenentwurf nicht nur nicht torpedieren, sondern sich für weitere gesetzliche Korrekturen wie eines zeitlich erweiterten Rückzahlungsanspruchs für Mieter von Anbeginn des Mietverhältnisses an, der Abschaffung der Ausnahmen der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen, der Einführung von Sanktionen, der Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln sowie der Erweiterung des Bezugszeitraums des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB von vier auf zehn Jahre einsetzen“, so Eupen. „Solange die CDU/CSU, aber auch die SPD zu derartigen gesetzgeberischen Reparaturen nicht bereit sind, wird die Mietpreisbremse nicht zu einem langsameren Mietenanstieg, der dringend erforderlich ist, führen“, meint Eupen.
Berlin, den 06.06.2018
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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