AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 10.08.2018: Klatsche für Vermieter – Verfassungsrichter weisen Beschwerde gegen Mietspiegel zurück

Gute Nachricht für Berlins Mieter. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Beschwerde eines Vermieters gegen den Mietspiegel zurückgewiesen.

Die Verfassungsrichter entschieden, dass die Rechtsprechung des Landgerichts zum Mietspiegel nicht zu beanstanden sei. Das Landgericht hatte zuvor die Mieterhöhung eines Vermieters unter Berufung auf den Mietspiegel 2015 abgewiesen – und damit die Rechte der Mieter gestärkt.

„Die Entscheidung stärkt den Berliner Mietspiegel und führt damit zu mehr Rechtssicherheit”, sagt Marcel Eupen, der Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes. „Damit sollten Vermieter und insbesondere die Deutsche Wohnen endlich anerkennen, dass sie mit Angriffen auf den Berliner Mietspiegel nicht mehr durchdringen.”

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/klatsche-fuer-vermieter-verfassungsrichter-weisen-beschwerde-gegen-mietspiegel-zurueck-31093462