Pressemitteilung 31/2018

AMV fordert Abschaffung der Ausnahmegenehmigung zur Umwandlung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten

Bundesgesetzgeber gefordert: Abschaffung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB

Innerhalb eines Jahres sind in Berlin etwa 14.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Das geht aus einer Antwort von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Gaby Gottwald hervor. Von Juli 2017 bis Ende Juni 2018 wurden nach einer ersten Auswertung etwa 14.000 Wohnungen umgewandelt.

„Bedenkt man, dass Berlin eine Mieterstadt ist, in der rund 85 % seiner Bewohner in einer Mietwohnung leben und in der im letzten Jahr nur rund 16.000 Wohnungen neu gebaut worden sind, so ist der Verlust von 14.000 Mietwohnungen innerhalb eines Jahres die reinste Katastrophe”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V..

„Besonders besorgniserregend sind die weiterhin steigenden Umwandlungszahlen in Milieuschutzgebieten, da Milieuschutz durch Umwandlungen teilweise ausgehebelt wird”, kommentierte Eupen. „Die Ausnahmevorschrift des § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, die mittels Genehmigung Umwandlungen in Milieuschutzgebieten ermöglicht, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, gehört unverzüglich abgeschafft”, fordert Eupen. „In Milieuschutzgebieten sollte die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen komplett verboten werden. Nur die wenigsten Berlinerinnen und Berliner können sich den Kauf ihrer Mietwohnung leisten und stehen damit zurzeit nach sieben Jahren vor dem Verlust ihrer Wohnung“, so Eupen. „Hier muss der Bundesgesetzgeber unverzüglich handeln”, schließt Eupen.

Berlin, den 08.08.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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