AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.01.2018: Mieter verliert Rechtsstreit gegen Deutsche Wohnen

Gutachten statt Mietspiegel

Ein Spandauer hat den Rechtsstreit mit der „Deutsche Wohnen“ verloren. Der Mieter wollte seiner Mieterhöhung nicht zustimmen und pochte vor Gericht auf den Mietspiegel. Der Amtsrichter sah das anders.

Das Amtsgericht Spandau hat einer Mieterhöhungsklage der „Deutsche Wohnen“ in voller Höhe zugestimmt. Betroffener Mieter ist Wolf-Dietrich Kniffka, der in der Wohnanlage An der Kappe wohnt. Zum 1. Januar 2017 sollte er für seine 42 Quadratmeter große Wohnung 23,17 Euro monatlich mehr zahlen und damit insgesamt 249,94 Euro Nettokaltmiete. Weil er die Mieterhöhung ablehnte, verklagte ihn seine Vermieterin auf Zustimmung.

Vor Gericht stritt Kniffka für die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV)unterstützte sein Mitglied dabei, denn aus seiner Sicht lag das Mieterhöhungsverlangen über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Amtsrichter setzte dagegen auf ein zuvor eingeholtes Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Vergleichsmiete. Zur Begründung heißt es in dem Urteil: „Die vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichsobjekte sind der streitgegenständlichen Wohnung ähnlicher als die im Mietspiegel erfassten Objekte.“

“Verunsicherung bei den Mietern wird steigen”„Dieses Urteil schwächt den Berliner Mietspiegel und verunsichert die Spandauer Mieter massiv“, sagt Marcel Eupen vom AMV. Der Mietspiegel sei das einzige Instrument für Mieter, Mieterhöhungen zu überprüfen. „Die Tatsache, dass Richter des Amtsgerichts Spandau den Mietspiegel nicht mehr anwenden, sondern teure Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholen, ist eine Katastrophe für Spandaus Mieter.“ Als Mieterverein müsse man in Zukunft jedem Mieter sagen: „Stimmen Sie der Mieterhöhung zu, auch wenn sie nach dem Mietspiegel falsch ist, da bei einer Klage die Gefahr droht, dass ein Sachverständigengutachten für 2850 Euro eingeholt wird und Sie im Falle des Verlierens diese Kosten tragen müssen.“ Für Wolf-Dietrich Kniffka belaufen sich die Prozesskosten nebst Gutachten auf knapp 3800 Euro.

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