Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.02.2019: Milieuschutz und Wohnungsankauf in Berlin – „Massiver Eingriff in die Eigentumsrechte“

Das Institut der deutschen Wirtschaft nimmt den Milieuschutz unter die Lupe: Durch selektive Maßnahmen mache der Senat ganze Stadtviertel unattraktiv.

Das renommierte Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) legte jetzt ein Gutachten zum Milieuschutz vor, das dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Die wichtigste These der Untersuchung: „Das Instrument der Milieuschutzsatzung stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Begünstigt werden hierdurch Mieter, die in dem Gebiet über eine Wohnung mit geringen Wohnkosten verfügen. Benachteiligt werden jedoch alle Wohnungssuchenden, die aufgrund des Nachfrageüberschusses keine angemessene Wohnung finden können. Die dadurch geschaffene Insider-Outsider-Konstellation wirft enorme gesellschaftliche Fragen auf.“

Zudem, so kritisiert der IW, konterkarierten die weitreichenden Modernisierungsverbote in Erhaltungsschutzgebieten die formulierten Klimaschutzziele für einen langfristig zu erreichenden klimaneutralen Gebäudebestand. Hinzu komme, dass in diesen Gebieten durch die Umwandlungsverbote Chancen auf Eigentumserwerb verbaut werden.

Dieses Vorgehen sieht der IW, der seine Expertise im Auftrag des „Vereins zur Förderung von Wohneigentum in Berlin“ fertigte, kritisch. Durch die Schutzvorschrift würden „gesellschaftlich gewünschte Investitionen für mehr Wohnflächen, die Energieeffizienz oder Barrierearmut behindert und Chancen auf den Eigentumserwerb verbaut. Weiterhin entstehen Risiken für den städtischen Haushalt durch den Ankauf der Immobilien zu aktuellen Marktpreisen. Gesellschaftlich lassen sich die Kosten nicht durch den Nutzen aufwiegen“.

Schließlich sei die Erhaltung der Sozialstruktur weder aus arbeitsmarktpolitischen, aus bildungspolitischen oder aus Gründen der Vermeidung von Problemvierteln zu rechtfertigen. Mit weiteren Risiken sei zu rechnen: „Wenn die kaufenden kommunalen Wohnungsgesellschaften die Mieten nicht anheben, droht ihnen langfristig ein Verlust. Anfänglich ist dies kaum merklich, doch mit der Zeit wächst der Unterschied zwischen den Marktmieten und den eingefrorenen Mieten deutlich. Hinzu kommt das Risiko steigender Zinsen, die die Kostensituation der Unternehmen verschlechtern könnte.“

Wolfgang Maennig, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Hamburg (Fachbereich Volkswirtschaftslehre) und Mitglied der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ des Bundes, geht mit Blick auf die extensive Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt, respektive durch den jeweiligen Bezirk noch einen Schritt weiter: „Was finanzmathematisch, bautechnisch, politisch richtig sein kann, ist natürlich volkswirtschaftlich gesehen immer noch ziemlicher Humbug“, sagt er auf Anfrage: „Es nutzt auch den Wählern der Regierungsparteien nur wenig: Wenn sie nicht zu dem kleinen Kreise der Berechtigten gehören, die eine Sozialwohnung erhalten, müssen sie sich auf einem privaten Markt versorgen, der durch die Aufkäufe des Senates sogar noch kleiner geworden ist. Was für eine kleine Zahl zusätzlicher Sozialmieter gut ist, verschlechtert die Situation aller anderen.“

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