Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 03.02.2019: Grüne Bundestagsabgeordnete in Friedrichshain-Kreuzberg – Vergesellschaftung ist möglich

Zur Enteignung von Immobilienkonzernen ist nur politischer Wille nötig, schreibt unsere Gastautorin. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Bundestags.

Canan Bayram: “Vor über einem Jahr habe ich in einer Veranstaltung gefordert, dass der Staat zum Schutz der Mieterinnen und Mieter weitreichende Eingriffe in das Eigentum – bis hin zur Enteignung gegen Entschädigung – vornehmen kann, was einige zu Aufschrei und Kritik veranlasste. Umso mehr freut es mich als Juristin, dass wir jetzt sachlich und inhaltlich über die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ diskutieren können. Die in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg entstandene Initiative will die großen privaten Wohnungsbauunternehmen (ab 3000 Wohnungen) in Berlin nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) vergesellschaften. Mit dem Ziel, der Verdrängung von Mietern entgegenzuwirken und die Mietpreise in der Stadt stabil zu halte

Ende letzten Jahres wandte ich mich an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mit Fragen zur Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG. Und erhielt nun eine Antwort, die manche Kritiker vielleicht überrascht. Der Tenor der Antwort: Es würde gehen, wenn man politisch will und es gut gemacht ist. Jedenfalls widerspricht das Gutachten den Kritikern, die die Umsetzung der Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ für unmöglich halten.”