Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Pressemitteilung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26.03.2019: Weitere Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliederbeiträge für den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund abgeschlossen

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Seit diesem Jahr ist eine wichtige Neuregelung für Berlinerinnen und Berliner mit geringem Einkommen in Kraft: Für Menschen, die im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, können Mitgliedsbeiträge für Berliner Mieterorganisationen übernommen werden. Das gilt auch für den Rechtsschutz.

Jetzt ist eine 2. Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliederbeiträge unterzeichnet worden. Nachdem Ende letzten Jahres bereits eine solche mit dem Berliner Mieterverein abgeschlossen wurde, ist diese 2. Vereinbarung zwischen den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem AMV– Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. getroffen worden.

Wer eine entsprechende Leistung bezieht und sich in mietrechtlichen Fragen beraten und/oder vertreten lassen möchte, kann jetzt auch im AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund Mitglied sein, ohne die Mitgliedsbeiträge selbst tragen zu müssen. Die Beiträge werden von den Leistungsstellen übernommen. Beratungsbedarf kann beispielsweise bestehen bei der Betriebskostenabrechnung, bei Schimmel, Kündigung, Modernisierung oder bei anderen Fragen rund um das Mietrecht. Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten müssen als zuständiger Leistungsträger erst zustimmen. Dann wird der Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an die Mieterorganisation überwiesen.

Senatorin Elke Breitenbach: „Ich freue mich, dass wir jetzt diese 2. Kooperationsvereinbarung abschließen konnten. Damit werden einkommensschwache Haushalte einerseits finanziell entlastet. Andererseits können sie ihre Rechte leichter durchsetzen. Das Land Berlin gibt so wirksame Unterstützung, damit Menschen ihre Wohnungen nicht verlieren.“

Senatorin Katrin Lompscher: „Es ist wichtig, dass möglichst viele Mieterinnen und Mieter Zugang zu qualifizierter Beratung bei Mietfragen haben. Dabei hilft, dass nun auch die Beratungen des Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. von einkommensschwachen Haushalten bei Problemen mit ihren Vermieterinnen oder Vermietern in Anspruch genommen werden können.“

Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V.: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Unterstützung von Berliner Mieterinnen und Mietern. Ich freue mich, dass der AMV in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit einem niedrigen Haushaltsbudget, die sich ohne diese Vereinbarung unter Umständen keine entsprechende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten leisten könnten, unterstützen kann. Nun müssen Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen beziehen, nicht mehr auf rechtliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.“

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