Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Stellt die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung eine Schaffung neuen Wohnraums dar?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 64 S 37/18, Beschluss vom 20.12.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Kammer bleibt bei ihrer Auffassung, dass der Anbau eines Zimmers an eine bestehende Wohnung vom Mieter dieser Wohnung nicht nach § 555b Nr. 7 BGB als Schaffung neuen Wohnraums geduldet werden muss und die Norm sich vielmehr allein auf die Schaffung neuen Wohnraums außerhalb des Mietgegenstandes selbst bezieht. Durch einen solchen Anbau wird das Angebot an Mietwohnungen nicht erhöht, sondern die bereits bestehende Wohnung für einen anderen Mieterkreis attraktiver gestaltet.”