Pressemitteilung 10/2019

Deutsche Wohnen erteilt Gutschriften im Falkenhagener Feld

Gutschriften für Parkhaus und Stellplätze

Die Deutsche Wohnen Management GmbH korrigiert im Falkenhagener Feld für Mieter im Bramwaldweg ihre Nebenkostenabrechnung 2016 und erteilt aufgrund des vorhandenen Parkhauses und der Stellplätze Gutschriften bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH rechnete in ihrer Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 für die Objekte Bramwaldweg 5 – 21, 20 – 26 gerade, Elmweg 11 – 15 ungerade und Steigerwaldstraße 20 – 26 gerade in 13589 Berlin für 377 Mietparteien die Betriebskosten ab und nahm aufgrund des dort vorhandenen Parkhauses sowie der Stellplätze zwar Vorwegabzüge bei den Kostenpositionen Grundsteuer und Strom, nicht hingegen bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst vor.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. legte Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 ein und monierte, dass durch die Tiefgarage und die Stellplätze auch Kosten für Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst entstanden seien und mit diesen nicht die Wohnraummieter hätten belastet werden dürfen. Vielmehr hätte insoweit zwingend ein Vorwegabzug erfolgen müssen.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH gab insoweit am 14.03.2019 dem Widerspruch des AMV statt und erteilte bei den Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst Gutschriften.

Kommentar des AMV

„Den AMV freut es außerordentlich, dass die Deutsche Wohnen Management GmbH der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 bezüglich der Kostenpositionen Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit“, so Eupen.

Berlin, den 03.04.2019
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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