AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Abendblatt am 08.05.2019 – Spandau: Deutsche Wohnen scheitert mit Mieterhöhung

Richter verwerfen Gutachten und verweisen auf Berliner Mietspiegel.

In einem Rechtsstreit um Mieterhöhungen in Spandau hat das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen eine Schlappe erlitten. Wie jetzt bekannt wurde, hob das Landgericht Berlin Ende Urteil ein Urteil des Amtsgerichts Spandau vom November 2018 auf und wies die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin gegen einen Mieter vollumfänglich ab.

Gutachten eingeholt

Nach Darstellung des Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) wandten die Richter dabei den Berliner Mietspiegel 2017 an, obwohl das Amtsgericht Spandau erstinstanzlich mit Beweisbeschluss ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte. Der von dem Rechtsstreit betroffene Mieter zahlt seit Ende 2015 für seine gut 42 Quadratmeter große Wohnung in der Straße An der Kappe eine Nettokaltmiete in Höhe von 226,77 Euro die bereits jetzt höher ist, als die Miete, die sich nach dem Berliner Mietspiegel 2017 ergibt (223,40 Euro). Die Deutsche Wohnen hatte zum 1. Oktober eine Mieterhöhung von 23,17 Euro verlangt.

„Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel 2017 für Mieter in Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten gestärkt“, teilt der AMV mit. Der Erste Vorsitzende Marcel Eupen: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landgerichtskammer 67 dem vom Amtsgericht Spandau eingeholten Sachverständigengutachten mit 15 Vergleichswohnungen eine klare Absage erteilt hat. Sie hat deutlich und überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass der Berliner Mietspiegel eine bessere Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Sachverständigengutachten mit Vergleichswohnungen darstellt.” Mieter müssten sich aufgrund des Urteils in Zukunft nicht mehr scheuen, notfalls einen Rechtsstreit zur Feststellung ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete zu führen.“

http://www.abendblatt-berlin.de/2019/05/08/spandau-deutsche-wohnen-scheitert-mit-mieterhoehung/