Aus der Rubrik “Liegenschaftspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 29.05.2019: Das Millionen-Zuschuss-Geschäft – Berlin kauft jetzt teure Baugrundstücke in Mitte

Baugrundstücke in Berlin sind rar, deswegen verhandelt der Senat seit Jahren mit dem Bund über den Ankauf freier Flächen. Eine bereits ausgehandelte Transaktion, die noch vom Bundestags-Haushaltsausschuss abgesegnet werden muss, lässt jetzt jedoch Zweifel an Sinn und Wirtschaftlichkeit aufkommen – jedenfalls aus Berliner Perspektive. 

Bei dem Geschäft geht es um mehrere Grundstücke an der Bernauer und der Ruppiner Straße in Mitte, also um Areale auf dem ehemaligen Mauerstreifen. Sie sollen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) an die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF), eine Tochter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), verkauft werden. Das Problem ist der hohe Verkaufspreis: Die Flächen mit einer Größe von insgesamt 2838 Quadratmetern haben einen Wert von 16,5 Millionen Euro. Das entspricht dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert, wie aus einem Papier für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, das der Berliner Zeitung vorliegt.

Für den geplanten Bau von 26 Sozialwohnungen werden zwar gemäß der Verbilligungsrichtlinie des Bundes 650.000 Euro abgezogen, doch bleiben unterm Strich noch 15,9 Millionen Euro, die die WBF an den Bund bezahlen soll. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von umgerechnet rund 5600 Euro.

Warum gewährt der Bund für teure Grundstücke keine Preisnachlässe?

Insgesamt sind auf den Flächen 86 Wohnungen geplant. Das Kuriosum: Für den Anteil von 60 Wohnungen, die nicht im sozialen Wohnungsbau entstehen, soll der Bund für die Dauer von 30 Jahren ein sogenanntes Wohnungsbesetzungsrecht erhalten. Das heißt, der Bund darf die Wohnungen an seine Bediensteten vermieten.

Die städtische WBF kauft also erst für viel Geld vom Bund eine innerstädtische Fläche, um die Wohnungen später wieder überwiegend dem Bund zur Verfügung zu stellen. Lediglich 26 Sozialwohnungen bleiben für Haushalte mit einem Berliner Wohnberechtigungsschein.

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