Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist eine Mietminderung von 25% bei nächtlichen Klopfgeräuschen in der Heizungsanlage angemessen?

Die Antwort des Landgerichts Osnabrück (LG Osnabrück – 1 S 317/17, Urteil vom 11.07.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Osnabrück in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: „Die Mietminderung kann mit 25% bewertet werden. Dabei ist das Maß der zulässigen Minderung nicht rein rechnerisch anhand des flächenmäßigen Anteils der Räume, in denen die Störung wahrzunehmen ist, und anhand der täglichen Nutzungsdauer dieser Räume zu bestimmen (so aber LG Berlin, NZM 2000,490, beck-online). Die nächtliche Ruhephase hat wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Mieters. Angesichts der hoch zu bewertenden Bedürfnisse Schlaf und Erholung ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt (s. etwa AG Hamburg-Barmbek, 24. Januar 2003, 815 C 238/02; AG Chemnitz Urt. v. 29.6.1993 – 4 C 1080/93; AG Bremen, NZM 2012, 383). Die Kammer bewertet die Wohnwertbeeinträchtigung deshalb mit 25%.”