Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 30.04.2019: Berliner Zweckentfremdungsverbot –  Viele Ferienwohnungen immer noch nicht registriert

Am 1. Mai vor einem Jahr trat das novellierte Berliner Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Ferienwohnungen müssen danach genehmigt und registriert werden. Doch eine rbb|24-Recherche zeigt: Die meisten Anbieter scheren sich weiterhin nicht darum.

Wer auf den einschlägigen Unterkunftsportalen nach einer Urlaubsbleibe in der Hauptstadt sucht, kann sich vor Angeboten kaum retten. 13.824 aktive Inserate für Ferienwohnungen und Zimmer fanden sich im März allein bei der größten Plattform Airbnb, wie eine Datenauswertung von rbb|24 mit Hilfe des Datenportals insideairbnb.com zeigt. Als aktiv wurden dabei Inserate für Unterkünfte eingestuft, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal gebucht wurden.

Eigentlich müssten die meisten dieser Angebote mit einer Registriernummer versehen sein, doch zum Stichtag 31. März 2019 haben die Berliner Bezirke gerade mal rund 3.200 Registriernummern vergeben – 2.100 davon für komplette Ferienwohnungen, rund 1.100 für einzelne Zimmer. Das ergab eine Umfrage von rbb|24 unter den zuständigen Bezirksverwaltungen.Damit gehen die meisten Anbieter offenbar lieber das Risiko empfindlicher Geldbußen ein. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sieht Strafen von bis zu 500.000 Euro vor.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/berlin-airbnb-zweckentfremdung-verbot-ein-jahr.html