AMV im Lichte der Presse:

 

DER TAGESSPIEGEL am 01.05.2019: Mieterkampf in Berlin – Mietspiegel-Streit an Berliner Gerichten verschärft sich

Die Kammern des Landgerichts streiten über den Mietspiegel und Gutachten, die diesen aushebeln. Worum es im Einzelnen geht.

Der Streit um die Rechtssicherheit des Berliner Mietspiegelsverschärft sich – und spaltet Berlins Gerichtsbarkeit. Die 67. Kammer des Landgerichts, in Mietsachen letzte Berliner Instanz, hat ein gerichtlich eingeholtes Gutachten zur Höhe von Mieten verworfen. Vor Kurzem erst hatte die 63. Kammer des Landgerichts den Mietspiegel 2015 anhand eines Gutachtens für untauglich als einzige Entscheidungsgrundlage für Mieterhöhungen erklärt. Nun heißt es im neusten Urteil zum aktuellen Mietspiegel 2017: das Gutachten führe „nicht zu einer wissenschaftlich exakten Wertermittlung“, das Verfahren berge „statistische Unsicherheit“. Die Stichhaltigkeit der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel sei größer. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Aufatmen können Mieter der Stadtteile Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten, weil Amtsgerichte dort künftig keine Mietstreitigkeiten mehr mit Gutachten entscheiden können, ohne Aufhebung der Urteile zu riskieren. In Spandau lebt der vor Gericht gebrachte Mieter, den der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund und die Rechtsanwälten RGW Roclawski vertraten. Geklagt hatte die Deutsche Wohnen AG, der es in dem anderen Verfahren gelang, den Mietspiegel 2015 zu kippen. Der neue Fall ist noch brisanter, weil er den aktuell gültigen Mietspiegel 2017 betrifft. Die Fälle zeigen, dass die gesellschaftliche Spaltung zwischen den mehr Marktwirtschaft fordernden Hauseigentümern und den über drastisch steigende Wohnkosten klagenden Mietern sogar zwei Kammern desselben Landgerichts entzweit.
Rückschlag für Deutsche Wohnen
Im konkreten Fall (Aktenzeichen 67S21/19) hatte die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Spandauer Straße An der Kappe eine Mieterhöhung auf 294,94 Euro gefordert. Diese 5,93 Euro je Quadratmeter übersteigen die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel 2017. Das Amtsgericht hatte dazu ein Gutachten eingeholt, das die Mieterhöhung am Beispiel von Vergleichswohnungen für ortsüblich erklärte. Auf dieser Grundlage wurde der Mieter zur Zahlung der höheren Miete verurteilt. Doch dabei kam es zu einem „Verfahrensfehler“, so das Landgericht: Weder Gericht noch Gutachter hätten bewiesen, ob und warum der Mietspiegel die ortsübliche Miete nicht korrekt abbilde. Die Richter begründeten detailliert, dass dem Gutachten nicht annähernd so viele Daten zugrunde liegen wie Mietspiegeln – und dass diese methodisch und wissenschaftlich überlegen seien.Für die Deutsche Wohnen ist das ein Rückschlag, weil es „Zweifel an der Wissenschaftlichkeit“ des Berliner Mietspiegels anmeldet. Der aktuelle Rechtsstreit wirft auch die Frage auf, warum die Deutsche Wohnen öffentlich erklärt, „den Berliner Mietspiegel zu 100 Prozent unserem Mieterhöhungsverlangen als Begründungsmittel zugrunde gelegt“ zu haben, obwohl sie vor Gericht dessen Werte infrage stellt und mit gerichtlichen Gutachten höhere Mieten durchsetzt. Konzernchef Michael Zahn erklärte vor Wochen: „Wir werden in diesem Jahr – genauso wie im vergangenen Jahr – bei unseren Mieterhöhungsverlangen den Berliner Mietspiegel zugrunde legen.“

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