Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 05.06.20ß19: Mietendeckel in Berlin:Mietenstopp für fünf Jahre – es gibt aber Ausnahmen

In Berlin soll es in den nächsten fünf Jahren so gut wie keine Mieterhöhungen mehr geben. Das sieht das Konzept für einen sogenannten Mietendeckel vor, das an diesem Mittwoch in der rot-rot-grünen Koalition beschlossen werden soll. Geplant ist danach ein Landesgesetz, das einen Mietenstopp für alle freifinanzierten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern vorschreibt. Das sind etwa 1,4 Millionen der 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt. Doch es gibt Ausnahmen.

Ausgenommen von der geplanten Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Sozialwohnungen. Für Neubauten, die noch nicht vermietet wurden, soll der Mietendeckel ebenfalls nicht gelten, heißt es in dem Konzept, das der Berliner Zeitung vorliegt.

Allgemeiner Mietenstopp damit vom Tisch

Der geplante Schritt wäre der umfangreichste Eingriff der Landesregierung, um den weiteren Anstieg der Mieten in Berlin zu stoppen. Seit Wochen laufen innerhalb der Koalition die Abstimmungen darüber. Mit dem allgemeinen Mietenstopp ist eine andere Variante des Mietendeckels, die Einführung von Mietobergrenzen, vom Tisch. Obergrenzen hätten bedeutet, dass Mieten, die die festgelegte Grenze erreicht oder überschritten haben, nicht weiter erhöht werden dürfen. Niedrigere Mieten hätten indes noch weiter angehoben werden können – bis zur Obergrenze.

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