Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 02.08.2019: Berliner Zweckentfremdungsverbot prallt an Airbnb ab

Seit einem Jahr gilt in Berlin das Zweckentfremdungsverbot. Trotz drohender Strafen fehlt bei 85 Prozent der Ferienunterkunft-Inserate auf Airbnb die vorgeschriebene Registriernummer.

Wer Gästen ein Zimmer überlässt, muss seit dem 1. August 2018 eine Registriernummer des Bezirksamtes anführen. Wer seine Wohnung an Touristen vermietet, benötigt sogar eine Genehmigung. Doch diese haben auch ein Jahr später die wenigsten Anbieter. 85 Prozent der aktiven Inserate beim Marktführer Airbnb haben nach wie vor keine Registriernummer angegeben. Das zeigt eine exklusive rbb|24-Datenauswertung, die mit Hilfe des Datenportals insideairbnb.com erstellt wurde. Ihnen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.

Nur 1.882 der 13.905 inserierten Unterkünfte geben im Inserat beim amerikanischen Zimmervermittler Airbnb die Registriernummer an. Deren Anteil ist in den letzten Monaten kontinuierlich gestiegen, bleibt aber auf niedrigem Niveau. Im November 2018 waren 90 Prozent der Inserate ohne Registriernummer, im März dieses Jahres immerhin 87 Prozent. Aktuell sind 85 Prozent nicht registriert.

Mitte Juli meldete die Nachrichtenagentur dpa, dass Berlin rund 1,5 Millionen Euro Bußgeld eingenommen hat und mehr als 250 Ferienwohnungsbetreiber entsprechende Bescheide bekommen haben.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/08/85-Prozent-missachten-Zweckentfremdungsverbot-Berlin-Airbnb.html