Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 03.09.2019: Mietendeckel – Mieten in Berlin steigen trotzdem
Die Mieten in Berlin sollen trotz Mietendeckel jährlich um 1,3 Prozent steigen können – aber nur, wenn die festgelegten Miet-Obergrenzen nicht überschritten werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für den Mietendeckel hervor, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) jetzt veröffentlicht hat. Vermieter, die sich bisher mit Mieterhöhungen eher zurückgehalten haben, sollen damit weiter Anhebungen in geringem Umfang vornehmen können. Sie werden also nicht für ihre bisher geübte Zurückhaltung bestraft. Für alle anderen Vermieter, bei denen die Mieten bereits über den Obergrenzen liegen, gibt es dagegen keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Die Obergrenzen sind laut Referentenentwurf abhängig vom Alter und der Ausstattung der Wohnung. Sie bewegen sich zwischen 3,92 Euro pro Quadratmeter für Altbauten, die bis 1918 errichtet wurden und weder Heizung noch Bad haben, und 9,80 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen, die von 2003 bis 2013 errichtet wurden und über Bad und Heizung verfügen. Wurde eine Wohnung in den vergangenen 15 Jahren modernisiert, kann die bisherige Modernisierungsumlage bis zu einer Höhe von 1,40 Euro je Quadratmeter über die Mietobergrenze hinaus verlangt werden.
Wird die Wohnung erst modernisiert, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, dürfen die Vermieter einen Euro mehr verlangen. Will der Vermieter mehr Miete nach einer Modernisierung kassieren, braucht er eine Genehmigung. Diese gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel, wenn die Vermieter wegen eines Gesetzes zu der Modernisierung verpflichtet sind. Oder wenn die Modernisierung nötig ist, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.