Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 
Bundesratsinitiative zur Grundsteuer: Eigentum verpflichtet
Pressemitteilung vom 10.09.2019

Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, des Senators für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit beschlossen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folgt dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und entlastet die Mieterinnen und Mieter.

Häufig wird die erhobene Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das ist ein relevanter Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter neben dem starken Anstieg der Angebotsmieten in Deutschland (2017 bis 2018: 4 bis 5,3 Prozent), der deutlich über der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung (2017 bis 2018: 1,9 bis 2 Prozent) lag. Vielen Haushalten ist so in den vergangenen Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen.

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, mit Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. So sollen 36,4 Mio. Menschen (57,9 Prozent der Haushalte), die zur Miete wohnen, entlastet werden. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll eine Übergangsfrist gelten.

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