Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 

rbb24.de am 10.09.2019: Mieter sollen entlastet werden – Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Grundsteuer-Umlage

Bislang können Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen. Das Land Berlin will das nun ändern und hat einen Gesetzentwurf für den Bundesrat verabschiedet. Ob sich dort Unterstützer finden, ist allerdings fraglich.

Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Umlage der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorlage der Senatoren für Justiz, Finanzen und Stadtentwicklung. Ziel ist es, die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf Mieter abzuschaffen. Davon würden laut Berliner Senat bundesweit 36,4 Millionen Menschen beziehungsweise knapp 58 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren.

Übergangsfrist für bestehende Mietverträge

Die Grundsteuer wird von den Eigentümern häufig über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt. Die Initiative zur Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folge dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” und entlaste Mieterinnen und Mieter, hieß es. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll laut dem Entwurf eine Übergangsfrist gelten.

Berlin sucht noch Unterstützer im Bundesrat

Noch im September soll der Gesetzentwurf im Bundesrat eingereicht werden. Ob er angenommen wird, ist allerdings unklar: Bisher ist nicht bekannt, welche Bundesländer sich der Initiative Berlins im Bundesrat anschließen.

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