AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 02.11.2019: Gerichtsurteil in Berlin – Mieter erzwingt Rückzahlung von Deutsche Wohnen

Die zur Deutsche Wohnen gehörende GSW hat vor dem Amtsgericht Spandau den Rechtsstreit um eine Betriebskostenabrechnung verloren. Für das größte private Wohnungsunternehmen in Berlin könnte das teuer werden – weil möglicherweise viele weitere Mieter betroffen sind.

„Für unsere rund 82 Quadratmeter große Wohnung sollten wir im Jahr 2016 in den Betriebskosten 77,68 Euro mehr für die Versicherung zahlen – insgesamt 227,33 Euro statt 149,65 Euro, wie im Jahr zuvor“, sagt Mieter Detlef Langer aus der Westerwaldstraße. „Das hat uns stutzig gemacht“, so der 73-Jährige. Er habe sich daraufhin den Vertrag für die Versicherung vorlegen lassen.

„Dabei kam heraus, dass die Versicherung mitten in der Laufzeit umgestellt worden ist: Von einer Berechnung pro Wohneinheit auf die Berechnung nach Quadratmeter Wohnfläche“, sagt Langer. Dagegen sei er mit seiner Frau vor Gericht gezogen – und habe Recht bekommen. Das Amtsgericht entschied, dass den Mietern der Erhöhungsbetrag von 77,68 Euro zurückzuerstatten sei.

Deutsche Wohnen verurteilt: Ein „Verstoß gegen das Gebot wirtschaftlicher Geschäftsführung“

„Der in Rede stehende Versicherungsvertrag hatte eine feste Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2017“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Es sei „nicht ersichtlich, dass der Versicherer eine vertraglich eingeräumte Befugnis hatte, die Grundlage der Prämienberechnung während der Laufzeit einseitig zu ändern“. Von sich aus habe der Versicherer den Vertrag nicht einfach ändern dürfen. Deswegen wäre die Erhöhung der Versicherungsprämie unwirksam, so das Amtsgericht.

Sei die Änderung der Berechnungsgrundlage auf eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Wohnungsunternehmen zurückzuführen, wäre nicht ersichtlich, warum sich die GSW darauf eingelassen habe.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) zeigt sich zufrieden. „Das Amtsgericht Spandau hat in seinem maßgeblichen Urteil überzeugend und nachvollziehbar begründet, warum die auf der einseitigen Umstellung beruhende Prämienerhöhung unwirksam ist“, sagt der erste Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen.

„Zwar ist die Entscheidung des Amtsgerichts Spandau nur ein kleines Puzzleteil im Betriebskostenrecht, jedoch ein positives Signal für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter, dass es sich lohnt, sich seine Betriebs- und Heizkostenabrechnung genau anzuschauen und sie von Experten überprüfen zu lassen“, so Eupen.

Deutsche Wohnen räumt Umstellung der Versicherungsprämie ein

„Wir hoffen, dass die Deutsche Wohnen nun freiwillig Erstattungen der Kosten der Versicherung an die übrigen betroffenen Mieterinnen und Mieter leistet und sich weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen“, sagt Eupen. Nach seinen Angaben fordert der AMV für zirka 50 weitere Mieter aus Spandau eine Rückerstattung.

Die Deutsche Wohnen räumt auf Anfrage die Umstellung bei der Berechnung der Versicherungsprämie ein. „Damit haben wir für alle Mieter eine faire und gerechte Verteilung der Kosten erreicht“, sagt Unternehmenssprecher Marko Rosteck.

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