Archiv für den Monat: November 2019

Pressemitteilung 34/2019

Gerichtsschlappe: Deutsche Wohnen scheitert mit Umstellung der Versicherungsprämie

Amtsgericht Spandau verurteilt GSW Immobilien AG zur Rückzahlung

Die Deutsche Wohnen Management GmbH legte bis 2015 in der Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld die Kosten der Versicherung nach der Anzahl der Objekte um. In 2016 änderte sie einseitig den Abrechnungsmaßstab: Seit 2016 werden die Kosten der Versicherung nach Quadratmeter Wohnfläche abgerechnet. Durch die Änderung des Abrechnungsmaßstabs ist es in der Großsiedlung zu einer Kostensteigerung von über 50 % gekommen.

Für das klagende Ehepaar L. aus der Westerwaldstraße 29 beliefen sich die Kosten der Versicherung für ihre Wirtschaftseinheit in 2015 auf  90.994,65 € (= 1,83 €/m²) bzw. für ihre Wohnung auf 149,65 € und für 2016 betrugen sie 137.982,02 € (= 2,78 €/m²) bzw. für ihre Wohnung 227,33 €. Die Kostensteigerung von  2015 zu 2016 beträgt 51,64 % bzw. 46.987,37 €. Für die Kläger sind dies 77,68 € Mehrkosten. Ursache ist der Wechsel des Abrechnungsmaßstabs von der Anzahl der Objekte zu Quadratmeter Wohnfläche.

Das Amtsgericht Spandau (AG Spandau – 6 C 293/19, Urteil vom 18.10.2019) gab der Klage der Eheleute L. auf Rückzahlung der Differenz in Höhe von 77,68 € statt. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a. wie folgt:

„Die Beklagte hat den Klägern € 77,68 zu erstatten, weil sie – anders als in den Vorjahren – Versicherungsprämien in die Abrechnung eingestellt hat, deren Berechnung nicht der Anzahl der Mietobjekte zur Grundlage hatte, sondern die Wohn-/Nutzfläche, was zu der von den Klägern zutreffend errechneten Erhöhung des auf die Kläger umgelegten Anteils geführt hat. Diese Kostenerhöhung aufgrund veränderter Prämienberechnung ist entweder überhaupt nicht oder nur aufgrund eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot eingetreten.

Der in Rede stehende Versicherungsvertrag hatte eine feste Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2017. Es ist nicht ersichtlich, dass der Versicherer eine vertraglich eingeräumte Befugnis hatte, die Grundlage der Prämienberechnung während der Laufzeit einseitig zu ändern, …”

Kommentar des AMV:

„Das Amtsgericht Spandau hat in seinem maßgeblichen Urteil überzeugend und nachvollziehbar begründet, warum die auf der einseitigen Umstellung beruhende Prämienerhöhung unwirksam ist, so dass die höheren auf die Mieter umgelegten Versicherungskosten nicht zu bezahlen bzw. zurückzuzahlen sind”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Marcel Eupen.

„Zwar ist die Entscheidung des Amtsgerichts Spandau nur ein kleines „Puzzleteil“ im Betriebskostenrecht, jedoch ein positives Signal für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter, dass es sich lohnt, sich seine Betriebs- und Heizkostenabrechnung genau anzuschauen und sie von Experten überprüfen zu lassen”, so Eupen.

„Wir hoffen, dass die Deutsche Wohnen nun freiwillig Erstattungen der Kosten der Versicherung an die übrigen betroffenen Mieterinnen und Mieter leistet und sich weitere Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen”, sagte Eupen.

Berlin, den 05.11.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 33/2019

35. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.11.2019 – „Schärfung des Mietrechts und mietenpolitischer Instrumente auf der Bundesebene”

Thema und Referent

Der 35. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. findet am 19.11.2019 um 19:30 Uhr im

  Stadtteilladen Wilhelmstadt (ehemalige Post),

Adamstraße 39 in 13595 Berlin,

statt.

Der Spandauer Bundestagsabgeordnete Swen Schulz (SPD) wird zu dem Thema „Schärfung des Mietrechts und mietenpolitischer Instrumente auf der Bundesebene” referieren und danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger beantworten.

Er wird das aktuelle Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion„Eine sozialverantwortliche Wohnungspolitik für Menschen, nicht für Märkte” vorstellen, mit der die SPD eine Wohnwende herbeiführen will.

Zentrale Bausteine dieses Positionspapiers sind:

1. Einführung eines Mietenstopps, um den Menschen in angespannten Wohnungsmärkten eine fünfjährige Atempause zu geben,

2. Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie von Eigenbedarfskündigungen, um Missbrauch und Verdrängung zu verhindern,

3. Bau von mindestens 100.000 neuen Sozialwohnungen jährlich,

4. Neue Impulse für den Wohnungsneubau durch einen Sozialpakt zwischen der Wohnungswirtschaft, den Mieterinnen und Mietern sowie der öffentlichen Hand,

5. Unterstützung der Kommunen bei einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik und Bekämpfung von Bodenspekulation,

6. Regulierung von Online-Vermietungsplattformen der Sharing Economy sowie gerechte Besteuerung,

7. Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt,

8. Förderung des Mietkaufs, um gezielt Wohneigentum für einkommensschache Haushalte zu fördern,

9. Begrenzung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei den Betriebskosten.

MdB Swen Schulz wird auf dem 35. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV umfassend die Rezepte der SPD auf Bundesebene für eine Wohnwende darstellen.

E I N L A D U N G

35. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV – „Schärfung des Mietrechts und mietenpolitischer Instrumente auf der Bundesebene”

Wann: 19.11.2019, 19:30 Uhr

Wo: Stadtteilladen Wilhelmstadt (ehemalige Post), Adamstraße 39, 13595 Berlin

Thema: „Schärfung des Mietrechts und mietenpolitischer Instrumente auf der Bundesebene”

Referent: MdB Swen Schulz (SPD)

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

Berlin, den 04.11.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV