Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 27.02.2020: Wohnungsmarkt – Vorkaufsrecht in Berlin: Viel Aufwand, wenig Wirkung

Berlins kommunale Wohnungsbaugesellschaften haben bei 464 Häusern das Vorkaufsrecht geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Von 464 Häusern, deren Erwerb der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Auftrag der Berliner Bezirke prüften, wurden lediglich 43 auch tatsächlich per Vorkauf erworben – in sechs Fällen sind dagegen sogar noch Klagen anhängig. Damit führte nicht einmal jede zehnte Überprüfung auch zu einem Erwerb.

So führte 118 durch die städtische Gewobag geprüfte Vorkaufsfälle nur 14 Mal zum Abschluss eines Kaufvertrages, wobei davon vier Übernahmen noch gerichtlich überprüft werden. In elf Fällen konnte eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Hinter den allermeisten durchgeführten Prüfungen hat die Gewobag jedoch die Anmerkung „Wirtschaftlichkeit nicht gegeben“ gesetzt (61 Fälle). Andere Gründe, wie etwa die „Absage durch den Bezirk“ oder „Absage wegen rechtlicher Gründe“ tauchen ebenfalls häufig auf.

Ähnlich die Auskunft der WBM, die 95 Ankäufe überprüft und lediglich elf Mal das Vorkaufsrecht ausgeübt hat. Ebenfalls elf Mal wurde eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet.

Bei Berlins größter kommunaler Wohnungsbaugesellschaft mit rund 75.000 Wohnungen, der Degewo, fällt die Bilanz noch ernüchternder aus. 100 Fälle wurden im Auftrag der Bezirke geprüft – nur in zwei Fällen kam auch ein Erwerb zustande. In weiteren 13 Fällen konnten Abwendungsvereinbarungen getroffen werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article228555491/Vorkaufsrecht-in-Berlin-Viel-Aufwand-wenig-Wirkung.html