AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 22.04.2020: Mieterhöhung Mietspiegel verrückt: Für den einen gilt er, für die andere nicht

Der Streit um den Mietspiegel wird immer absurder. Eine Kammer des Landgerichts legt bei Mietstreitigkeiten den Mietspiegel zugrunde, eine andere stützt sich auf ein Sachverständigengutachten. Die Folge: Sogar unter Nachbarn gilt zweierlei Recht.

Für die 69-jährige Marlies V. aus Spandau ist es eine „Ungerechtigkeit“. Die Zivilkammer 63 des Landgerichts hat in einem Streit über eine Mieterhöhung entschieden, dass die ortsübliche Miete für ihre etwa 84 Quadratmeter große Wohnung nicht auf Grundlage des Mietspiegels, sondern auf Basis eines Gutachtens zu ermitteln ist.

Andere Kammer, anderes Urteil

Die Folge: Der Vermieter, die Deutsche Wohnen, darf die Miete für ihre Wohnung in der Siedlung An der Kappe rückwirkend ab 1. Februar 2018 von bisher 422,82 Euro auf 474,93 Euro erhöhen. Denn im Gegensatz zum Mietspiegel setzt das Gutachten die ortsübliche Miete für die Wohnung der Rentnerin höher an.

Beim Nachbarn von Marlies V., Wolf-Dietrich K., der nur zwei Aufgänge weiter wohnt, hatte eine andere Kammer des Landgerichts im vergangenen Jahr im Streit um eine Mieterhöhung noch anders geurteilt:

Die Zivilkammer 67 entschied, dass die ortsübliche Miete auf Grundlage des Mietspiegels zu errechnen sei – womit das Mieterhöhungsverlangen der Deutsche Wohnen zurückgewiesen wurde.

„Das ist nur ein paar Meter weiter von meiner Wohnung“, sagt Marlies V. – warum bei ihr der Mietspiegel nicht zur Berechnung der ortsüblichen Miete herangezogen werde, sei ihr „unerklärlich“. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat sei „erschüttert“.

Kritik am Urteil

Die unterschiedliche Rechtsprechung selbst unter Nachbarn erklärt sich aus einem Wechsel in der Zuständigkeit des Landgerichts. Die Zivilkammer 63 war bis Ende 2018 zuständig. Seit 2019 ist es die Zivilkammer 67. Der Fall Marlies V. fällt noch in die frühere Zuständigkeit der 63. Kammer.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert das Urteil. Es sei für Mieter „eine Katastrophe“. Marlies V. will jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen.

https://www.berliner-kurier.de/wohnen/mietspiegel-verrueckt-fuer-den-einen-gilt-er-fuer-die-andere-nicht-li.81776