Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 14.04.2020: Kommentar Sozialwohnungen: Miet-Erhöhung muss gestoppt werden

Eine weitere Möglichkeit zur Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau muss abgeschafft werden. Geringverdiener müssen geschützt werden.

Wer eine Sozialwohnung gemietet hat, für den reicht das Einkommen in der Regel kaum zum Leben aus. Jede Mieterhöhung trifft diese Menschen besonders hart, weil von dem ohnehin wenigen Geld noch weniger übrig bleibt.

Es ist deswegen nach Inkrafttreten des Mietendeckels in Berlin notwendig gewesen, dass es in diesem und im nächsten Jahr keine Mieterhöhungen auch im sozialen Wohnungsbau gibt, wie vom Senat verkündet. Denn für Sozialwohnungen gilt der Mietendeckel nicht, die Bewohner bedürfen aber eines besonderen Schutzes.

Leider beschränkt sich der Mietenstopp im sozialen Wohnungsbau nur auf die jährlich zum 1. April erlaubten Mieterhöhungen. Diese werden möglich, weil die Förderung der Sozialwohnungen jedes Jahr reduziert wird. Die Vermieter dürfen die verringerte Förderung auf die Miete umlegen.

Es muss nachgebessert werden

Mehr als 300 Millionen Euro lässt sich Berlin den Mietenstopp im sozialen Wohnungsbau bis zum Auslaufen der Förderung kosten. Das ist viel Geld. Unverständlich ist, warum der Senat nicht noch zusätzlich Mittel in überschaubarer Höhe bereitstellt, um eine weitere Möglichkeit zur Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau abzuschaffen: die alle drei Jahre mögliche Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Pro Wohnung fallen hier im günstigen Fall monatlich Kosten von vier bis sechs Euro an. Dadurch, dass die Kosten noch umgelegt werden können, hat sich für Tausende Mieter in Sozialwohnungen die Miete in diesem Jahr doch erhöht. Hier muss nachgebessert werden.

Instinktlos ist, dass drei der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieterhöhungen mitmachen. Sie hätten auch darauf verzichten können.