Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 17.04.2020: Kommentar Bezirke müssen Vorkaufsrecht ausüben, wo es geht

Gegner des Vorkaufsrechts argumentieren, dass es für die Bezirke zu teuer sei. Sie verkennen dabei aber einen wichtigen Effekt.

Um es vorneweg zu sagen: Ja, es ist notwendig. In Innenstadt-Quartieren von Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg nutzen die Bezirke in Milieuschutzgebieten immer häufiger ihr gesetzliches Vorkaufsrecht zu Gunsten gemeinwohlorientierter Vermieter. Also zu Gunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft.

Der Anfang für ein größeres Engagement?

Nötig ist dies, um zu verhindern, dass Häuser in die Hände von Eigentümern gelangen, die das Ziel verfolgen, ein Maximum an Gewinn zu erwirtschaften, ohne Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Die oftmals hohen Kaufpreise haben zuletzt leider dazu geführt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Einstieg in solche Kaufverträge immer wieder abgelehnt haben. Es ist deswegen zu begrüßen, dass sich bei der Ausübung des Vorkaufsrechts für das sogenannte Luftbrückenhaus in Neukölln nun mit dem Beamten-Wohnungs-Verein eine Genossenschaft als Erwerber gefunden hat, die eine mehr als 100 Jahre lange Tradition hat. Vielleicht ist es ja sogar der Anfang für ein größeres Engagement.

Gegner des Vorkaufsrechts führen gerne das Argument an, dass es zu teuer sei. Sie verkennen dabei aber einen wichtigen Effekt. Ohne den Druck, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht ausüben könnte, würden sich Erwerber nicht darauf einlassen, die Einhaltung der Ziele des Milieuschutzes verbindlich zuzusichern. Denn damit können sie die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden. Alleine in Neukölln wurden seit 2017 insgesamt 34 Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet. Ohne Geldeinsatz wurden damit die Ziele des Milieuschutzes für 34 Häuser gesichert. Das sollte bei keiner Bilanz fehlen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vorkaufsrechte-ausueben-wo-es-geht-li.81368