Pressemitteilung 10/2020

AMV fordert Rücknahme der Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit Pressemitteilung vom 27.03.2020 unter der Überschrift „Für Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau gibt es keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren” mit, dass die jährlich zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um jeweils 0,13 €/m² Wohnfläche monatlich für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt werden (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2003/nachricht6871.html).

Sie verschwieg dabei, dass von diesem Mieterhöhungsverzicht nicht die Erhöhung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten umfasst ist.

Recherchen der Berliner Zeitung bezüglich der 6 landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergaben:

– Die Degewo verlangte zum 1. Januar „Mietanpassungen“ für rund 7.800 Sozialwohnungen. Die Miete erhöhte sich im Schnitt pro Wohnung um 6 Euro monatlich.

– Die Gesobau erhöhte zum 1. Januar und zum 1. Februar für 367 Sozialwohnungen die Miete – im Schnitt um 8 Cent je Quadratmeter.

– Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), die 1485 Sozialwohnungen in ihrem Bestand hat, erhöhte die Miete im Schnitt um 5,59 Euro pro Wohnung.

– Die Gewobag hatte zunächst vor, die Mieten für ihre Sozialwohnungen noch 2020 anzuheben. Auf Anfrage der Berliner Zeitung, für wie viele Sozialwohnungen denn die Miete steigen soll, erklärte die Gewobag die Kehrtwende: „Wir werden alle Mietanpassungen mit Wirkung zum 1. Mai (und später) zurücknehmen“, so Unternehmenssprecherin

Anne Grubert. Die Mietanpassung sei vor dem Senatsbeschluss zum Mietenstopp verschickt worden.

– Die Howoge sowie Stadt und Land erhöhten die Mieten für Sozialwohnungen bisher in 2020 nicht.

Näheres unter https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wie-landeseigene-wohnungsunternehmen-doch-die-miete-anheben-koennen-li.81210

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hätte vom Berliner Senat erwartet, dass nicht nur die alljährlich zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um jeweils 0,13 €/m² Wohnfläche monatlich für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt werden, sondern zur Sicherung sozialverträglicher Mieten auch auf die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten in 2020 verzichtet wird. Die Anpassung war für den Berliner Senat bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2020/2021 voraussehbar und hätte mitgeregelt werden können. Die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind indexiert und werden seit 2005 alle drei Jahre (2008, 2011, 2014, 2017, 2020) anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst, und zwar um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherpreisindex für Deutschland für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht oder verringert hat. Für 2020 ergibt sich rechnerisch eine Veränderung von 4,84 Prozent. Einkommensschwache Haushalte können Mieterhöhungen nur schwer verkraften und hätten vor diesen Mieterhöhungen bewahrt werden sollen. Warum der Berliner Senat die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten in 2020 nicht mitausgeschlossen hat, ist nicht nachvollziehbar”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Der AMV begrüßt es ausdrücklich, dass die Gewobag nunmehr entschieden hat, ihre Mieterhöhungen bezüglich der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zurückzunehmen und erwartet, dass degewo, GESOBAU und WBM dem positiven Beispiel der Gewobag folgen werden. Der Berliner Senat muss hier seinen Einfluss geltend machen bzw. nachbessern. Die Mieterhöhungen müssen zwingend zurückgenommen werden”, so Eupen.

Berlin, den 15.04.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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