Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 29.07.2020: „Verzögerungstaktik“ – SPD gerät in Enteignungsdebatte unter Druck

Grüne und Linke teilen Vorbehalte gegen das Berliner Volksbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnungen nicht.

Der Streit um das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ belastet die rot-rot-grüne Koalition. Grund: Die SPD-geführte Senatsinnenverwaltung hat es am Freitag in einem Gespräch mit der Enteignungsinitiative als nicht statthaft bezeichnet, den Senat per Volksbegehren aufzufordern, ein Gesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungen zu erarbeiten. Damit sei das Gesetzesinitiativrecht des Senats beeinträchtigt. Die Koalitionspartner sind jedoch anderer Ansicht.

„Wir sehen die Statthaftigkeit als gegeben an, denn es gab zum Vergleich auch schon Anträge des Abgeordnetenhauses, in denen der Senat aufgefordert wurde, ein Landesgesetz zu erarbeiten“, sagt die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Auch hier seien nur Eckpunkte vom Abgeordnetenhaus vorgegeben worden. In diesen Fällen habe sich der Senat in der Vergangenheit nicht beschwert, dass der Antrag unstatthaft sei, weil damit gegen sein Initiativrecht verstoßen würde. Genauso verhalte es sich beim Bundesrat, der den Bundestag regelmäßig auffordere, Gesetze zu erlassen. Linken-Fraktionschefin Anne Helm äußert sich ähnlich. „Wir halten die Position der Innenbehörde zur Statthaftigkeit des Volksbegehrens auch nicht für überzeugend“, sagt Helm. „Sie juristisch klären zu lassen, wäre allerdings mit weiteren Verzögerungen verbunden.“ Deshalb habe die Linke für einen Kompromiss zwischen Initiative und Innenverwaltung geworben. „Aus unserer Sicht aber ist das Volksbegehren weder materiell noch formal zu beanstanden“, stellt Helm klar.

Einigung schien in Sicht

Mitte Mai dieses Jahres hat die Initiative Klage gegen den Innensenator eingereicht, weil dieser noch nicht über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden hat. Nach einem Gespräch mit Vertretern der Koalition schien eine Einigung greifbar. Ein Sprecher der Initiative sagt, es sei in Aussicht gestellt worden, die Prüfung  bis Juli abzuschließen. Statt grünem Licht aus der Innenverwaltung kommen nun jedoch Bedenken am Beschlusstext des Volksbegehrens. Die Innenverwaltung habe am Freitag verschiedene Varianten mit kleinen Textänderungen vorgeschlagen, um die behauptete rechtliche Problematik zu lösen, teilt die Initiative mit. Sie wolle nun gemeinsam mit ihren Aktiven beraten, wie sie mit den Vorschlägen umgehen werde.

Unterstützung erhält die Initiative vom Berliner Mieterverein (BMV). „Ich halte den Rechtsstandpunkt der Innenverwaltung für ausgesprochen problematisch und gehe davon aus, dass er sich nicht halten lässt“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Dass der Innensenator nach anderthalb Jahren feststellt, der Senat könne durch das Volksbegehren gar nicht dazu aufgefordert werden, ein Gesetz zur Vergesellschaftung zu erarbeiten, wirkt so, als würde er von hinten aus der Westentasche noch ein letztes Argument dagegen vorbringen.“ Klar sei, dass der Senat eine politische Antwort auf die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen finden müsse. „Dazu müssen sich SPD, Linke und Grüne auf einen Kompromiss verständigen“, fordert Wild.

Die SPD müsse „jetzt endlich ihre Blockade aufgeben und sich dem Volksbegehren inhaltlich stellen“, sagt die Grünen-Abgeordnete Schmidberger. Die Verzögerungstaktik schade der Glaubwürdigkeit der ganzen Koalition, die es sich auf die Fahne geschrieben habe, direkte Demokratie und eine laute Zivilgesellschaft zu stärken. Schmidberger: „Der Senat sollte jetzt anfangen, ein Gesetz zu erarbeiten, denn es sind noch viele inhaltliche Fragen zu klären.“

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