Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Abrechnung für den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum bereits vor Ablauf des Abrechnungszeitraums geschuldet?
Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 79/20, Urteil vom 26.11.2020) lautet: Nein!
Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. b) wie folgt aus: „Insoweit handelt es sich bei der zweiten Abrechnung um die – tatsächlich geschuldete – Abrechnung der Betriebskosten zum Ende des Vertragsverhältnisses. Eine Abrechnung für den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum – das vollständige Kalenderjahr – war hier wegen der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des Abrechnungszeitraums ohnehin nicht geschuldet (vgl. näher Langenberg, Betriebs- und Heizkostenrecht, 7. Aufl., G Rn. 32).”