AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 14.12.2021 – Betriebskosten: Deutsche Wohnen trickst mit Rauchwarnmeldern
Der Wohnungskonzern stellt Mietern Kosten in Rechnung, die sie laut Landgericht nicht in Rechnung stellen darf. Das passiert bereits zum zweiten Mal.
Die Deutsche Wohnen hat Mietern die Ausgaben für die Anmietung von Rauchwarnmeldern erneut als Betriebskosten in Rechnung gestellt, obwohl das Landgericht dies erst im April dieses Jahres für unzulässig erklärt hatte. Das Überraschende daran: Unter den betroffenen Mietern in Spandau sind jene Bewohner, die im April vor Gericht gewonnen hatten.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der die Interessen der Mieter aus der Spandauer Wohnanlage vertritt, zeigt sich empört. „Der AMV hätte nach dem Urteil des Landgerichts Berlin erwartet, dass die Deutsche Wohnen in Zukunft davon absieht, ihre Mieter mit diesen Kosten über ihre Betriebskostenabrechnungen zu belasten“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Stattdessen dreist so weiterzumachen, als ob es das maßgebliche Urteil des Landgerichts Berlin nicht gibt und die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern weiterhin auf die Mieter umzulegen, ist an Chuzpe nicht zu übertreffen.“
Das Landgericht hatte mit Urteil vom 8. April entschieden, dass die Ausgaben für die Anmietung von Rauchwarnmeldern den Mietern nicht als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen (67 S 335/20). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei den Mietkosten für die Rauchwarnmelder nicht um umlegbare Betriebskosten handele. Danach seien Betriebskosten nur solche, die dem Vermieter durch das Eigentum laufend entstünden. Zwar fielen die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern „laufend“ an, doch handele es sich dabei nicht um das Eigentum des Vermieters.

Unternehmen akzeptierte die Entscheidung vom April

Die Kosten für die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder sind nach Ansicht des Gerichts dagegen sehr wohl als Betriebskosten anzusetzen – und somit von den Mietern zu tragen. Während die Deutsche Wohnen das Urteil akzeptierte, ist der AMV gegen den Teil der Entscheidung, in dem die Wartungskosten für Rauchwarnmelder als Betriebskosten anerkannt werden, in Revision vor den Bundesgerichtshof gezogen. Eine Entscheidung dazu steht aus.
Mit der Betriebskostenabrechnung für 2020, die die Deutsche Wohnen im Oktober verschickte, wurden den Mietern in Spandau erneut die kompletten Kosten für Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder in Rechnung gestellt. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund legte dagegen Widerspruch ein. Mit Erfolg. Die Deutsche Wohnen verweist in ihrer Antwort an den AMV zwar auf eine „uneinheitliche Rechtsprechung“ und bekräftigt, dass sie an ihrer Rechtsauffassung festhalte, wonach die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Doch räumt das Unternehmen zugleich ein, dass es den AMV-Mitgliedern „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die anteiligen Mietkosten für die Rauchwarnmelder für das Jahr 2020 in Höhe von 13,32 Euro“ gutschreibe – um „den Sachverhalt“ zum Abschluss zu bringen.
Ähnlich äußert sich die Deutsche Wohnen auf Anfrage der Berliner Zeitung. „Verschiedene Gerichtsurteile deutschlandweit haben die Umlagefähigkeit in der Vergangenheit bestätigt“, argumentiert ein Unternehmenssprecher. „Und damit auch unsere Rechtsposition zu diesem Thema, an der wir festhalten.“ Auf die Frage, wie vielen Mietern in Berlin die Deutsche Wohnen die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Rechnung gestellt hat, antwortet der Sprecher nicht. So bleibt unklar, wie viele Mieter der rund 110.000 Wohnungen der Deutsche Wohnen in Berlin von der Praxis betroffen sind. Selbst kleinste Beträge können sich bei einer so großen Anzahl von Unterkünften schnell zu Summen in Millionenhöhe entwickeln. Keine Antwort war zudem auf die Frage zu erhalten, ob die Deutsche Wohnen allen Mietern, denen die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Rechnung gestellt wurde, das Geld freiwillig zurückerstattet oder nur denjenigen, die Widerspruch eingelegt haben.

Mietervertreter sprechen von Respektlosigkeit

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund bezeichnet die Argumentation der Deutsche Wohnen, andere Gerichte hätten die Umlagefähigkeit der Kosten für die Rauchwarnmeldern bestätigt, als „respektlos“ gegenüber der Rechtsprechung in Berlin. „Denn die anderen Gerichtsurteile stammen nicht aus Berlin“, sagt AMV-Chef Eupen. Maßgeblich für Berliner Mieter sei aber einzig und allein, wie das hiesige Landgericht entscheide oder wie der Bundesgerichtshof urteile. „Wir fordern, dass die Deutsche Wohnen allen betroffenen Mietern die zu Unrecht kassierten Beträge zurückzahlt“, sagt Eupen. So wie die Deutsche Wohnen verhalte sich „kein seriöser Großvermieter, es sei denn, er will Eigenwerbung für die Enteignung und Vergesellschaftung seines Wohnungsbestandes machen“.
In den Streit über die Rauchwarnmelder platzte am Montag die Nachricht, dass die Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia anders verläuft als geplant. So wird der bisherige Chef der Deutsche Wohnen Michael Zahn doch nicht als stellvertretender Vorsitzender in den Vorstand der Vonovia aufrücken. Zahn, der die Deutsche Wohnen auf Gewinn getrimmt hatte, erklärte am Montag seinen Verzicht. In seiner Amtszeit hatte sich die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen gegründet. Der von ihr erwirkte Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer Konzerne erhielt am 26. September eine breite Mehrheit.