Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Potsdam (LG Potsdam – 2 O 148/14, Urteil vom 14.01.2016): Mobilfunk – Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden!

Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das Landgericht Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/mobilfunk-unbegrenztes-datenvolumen-darf-nicht-ausgebremst-werden