Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

fnp.de am 29.04.2016 – Urteile: Katzennetz darf Bausubstanz und Optik nicht stören!
Zwei Gerichte, zwei verschiedene Urteile: Darf ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon anbringen? Darüber entschieden zwei Gerichte zuletzt unterschiedlich. Ein gemeinsames Fazit lässt sich jedoch ziehen.

http://www.fnp.de/ratgeber/haustiere/Urteile-Katzennetz-darf-Bausubstanz-und-Optik-nicht-stoeren;art322,1986453