Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

LG Duisburg – 2 O 84/14, Urteil vom 06.03.2015 –  Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Aldi Süd!

Aldi Süd darf geschwärzte grüne Oliven nicht als schwarze Oliven bewerben. Das hat das Landgericht Duisburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, der die Aldi-Werbung als irreführend kritisiert hatte.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit bei Lebensmitteln. Was vorn auf der Verpackung steht, muss auch drin sein“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vbzv.

http://www.vzbv.de/pressemeldung/geschwaerzte-oliven-duerfen-nicht-als-schwarze-oliven-beworben-werden