AMV im Lichte der Presse:


Unterwegs in Spandau am 31.07.2017: 
Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Klientelpolitik – Berliner FDP will Mietpreisbremse abschaffen

Ein Paradebeispiel für politische Realitätsferne und Klientelpolitik – Lieber abschaffen, als zu Ende denken!

„Die FDP begibt sich mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Mietpreisbremse auf einen Irrweg und betreibt Klientelpolitik für die Immobilienbranche“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Die Begründung der FDP, dass die Mietpreisbremse Investitionen in mehr Wohnraum verhindere und die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum durch sie nicht besser würden, beruht auf einem logischen Denkfehler und ist grober Unfug, da die Mietpreisbremse nach § 556f BGB auf Neubauwohnungen, d. h. auf Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, überhaupt nicht anwendbar ist und damit keine Wohnraumbremse sein kann“, teilte Piper mit. „Zwar ist es zutreffend, dass die Mietpreisbremse bisher zu keiner Eindämmung des Anstiegs von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten geführt hat, weil sie vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden ist. Dies spricht jedoch nicht für eine Abschaffung sondern für eine Verbesserung und Verschärfung der Mietpreisbremse“, so Piper. „Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden. Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind. Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden“, fordert Piper. „Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg“, sagte Piper.

 

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