Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 1093/17, Urteil vom 26.06.2017: Mieter müssen Überprüfung von Rauchmeldern dulden
Bei Weigerung droht Ordnungsgeld – bei Nichtzahlung auch Ordnungshaft
Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem veröffentlichten Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Urteil_Mieter_muessen_Ueberpruefung_von_Rauchmeldern_dulden.d4526.html