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Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Spandauer Volksblatt am 06.07.2021: Wohnungswirtschaftsgesetz DIE LINKE. Berlin
Am 26.09.2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt.
Berlin ist eine klassische Mieterstadt. Mit 85 % Mieteranteil nimmt Berlin eine Sonderstellung in Deutschland ein. Es herrscht seit geraumer Zeit Wohnungsknappheit. Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Die kommenden Wahlen könnten folglich zu einer „Dach-über-dem-Kopf-Abstimmung” werden. Die Angst vor der Unbezahlbarkeit der eigenen Wohnung nimmt stetig zu.
Wie sieht das aktuelle Programm der Parteien in der Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik aus? Welche Ideen und Lösungsansätze sollen nach den Wahlen umgesetzt werden, um bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner zu schaffen?
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. wird bis zu den Wahlen in lockerem zeitlichen Abstand Vorhaben der einzelnen Parteien vorstellen. Heute: Das Wohnungswirtschaftsgesetz der Partei DIE LINKE.Berlin:
“Auf der Grundlage einer vom Bund übertragenen Landeskompetenz schlagen wir vor, ein Wohnungswirtschaftsgesetz einzuführen. Darin sollen eine dauerhafte Deckelung der Mieten, Vorgaben für die Instandhaltung der Wohnungsbestände durch die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen, der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssituation und Richtlinien zur Mitbestimmung von Mieter:innen enthalten sein.
Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen, so dass bei Bedarf auch private Vermieter:innen ihre Wohnungsbestände zur sozialen Belegung zur Verfügung stellen müssen, um diejenigen Berliner:innen mit Wohnraum zu versorgen, die es aktuell besonders schwer haben, eine Wohnung zu finden.
Wir wollen die Mieterhöhung durch Modernisierung bremsen. Mit einer Zuschussförderung für energetisch sinnvolle Maßnahmen sollen im privaten Wohnungsbestand Belegungsbindungenbei der Wiedervermietung geschaffen werden. So können nicht nur durch Neubau Bindungen neu geschaffen, vor allem in Altbauten im S-Bahn-Ring können Wohnungen preiswert gehalten und an soziale Ziele gebunden werden.
Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist zwingende Grundlage für eine effektive Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Wohnungssektor, für die politische Regulierung des Marktgeschehens und eine öffentliche Debatte über Vermögensverteilung und soziale Verantwortung. Deshalb wollen wir ein Mieten- und Wohnungskataster einführen, das die tatsächlichen Mieten und Eigentümer:innen aller Wohnungen in Berlin erfasst. Das Kataster dient perspektivisch auch als Grundlage für Instrumente wie den Mietspiegel.
Mitten in Berlin, der Stadt der Wohnungsnot, stehen Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Das ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet! Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren. Zudem wollen wir die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.
Seit Beginn der Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün hat sich die Anzahl der Milieuschutz-gebiete in Berlin verdoppelt. Unser Ziel ist es, diese Gebiete auszuweiten und so in der ganzen Stadt Menschen vor Aufwertung und Verdrängung zu schützen.
Nach dem Beispiel Wien wollen wir den Anteil an kommunalem, genossenschaftlichem und sonstigem gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand in den kommenden Jahren durch Ankauf, Vorkauf, Vergesellschaftung und Neubau erheblich ausweiten. Auch der »Stadtentwicklungs-plan Wohnen« sieht vor, dass mindestens 50 Prozent der bis 2030 neu gebauten Wohnungen zu leistbaren Mietkonditionen durch landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger geschaffen werden sollen.

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht haben wir in den vergangenen Jahren ein wirksames Instrument erschlossen. Wer grundsätzlich bereit und in der Lage ist, dieses Recht auszuüben, wo immer es geht, kann Menschen auch über Abwendungsvereinbarungen wirksam vor Verdrängung schützen. Wir wollen sicherstellen, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stets als Erwerber, zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zur Verfügung stehen. Beim Abschluss von Abwendungsvereinbarungen wollen wir mit starken Regelungen die betroffenen Mieter:innen noch besser vor Wohnungsverlust schützen, wenn ihr Haus verkauft wird, und auf Bundesebene auf notwenige Verbesserungen im Baugesetzbuch drängen.
In prägnanten Aktionen zivilen Ungehorsams haben Aktivist:innen in den letzten Jahren vermehrt durch Besetzungen auf die massive Wohnungsnot in der Stadt aufmerksam gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dass Hausbesetzungen insbesondere bei jahrelangem Leerstand entkriminalisiert werden. Räumungen wie beim Syndikat oder der Liebig 34 wollen wir ausschließen und dafür neue rechtliche Instrumente entwickeln. Wir wollen die sogenannte Berliner Linie abschaffen. Wir streben ein Leerstandsgesetz an. Mit diesem soll grundsätzlich die Besetzung von seit mindestens einem Jahr leer stehendem Wohnraum zu einem dauerhaften Wohnrecht führen, es sei denn, die Eigentümer:innen verpflichten sich verbindlich, in einem begrenzten Zeitraum den Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten zur Verfügung zu stellen.
Eigenbedarfskündigungen zurückdrängen
Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist ein probates Mittel zur Erhöhung der Miete, denn ein Großteil der Vermieter, die sich auf Eigenbedarf berufen, tut dies missbräuchlich. Eigenbedarf wird vorgetäuscht, die Wohnung soll in Wahrheit teurer vermietet oder verkauft werden. Die Bundesregierung verweigert seit Jahren, eine Verbesserung des Mieter:innen-schutzes im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzunehmen. Das Land Berlin muss seine Anstrengungen fortführen und verstärken, dass im Bundesrecht der Schutz der Mieter:innen gegen Eigenbedarfskündigungen ausgebaut wird.
Eigenbedarfskündigungen sollen für die Zeit einer angespannten Wohnraumversorgungssitua-tion ausgeschlossen werden. Sie dürfen in der übrigen Zeit nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Der Personenkreis soll auf Familienangehörige ersten Grades begrenzt werden. Wer eine bewohnte Wohnung kauft, soll keinen Eigenbedarf geltend machen können. Wir werden Mieter:innen gezielt durch öffentliche Informations- und Beratungsangebote unterstützen, sich zivilrechtlich zu wehren.”
Quelle: https://dielinke.berlin/2021/wahlprogramm/
https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-politik/wohnungswirtschaftsgesetz-die-linke-berlin_a315786

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter zugeht?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 93/20, Urteil vom 26.05.2021) lautet: Ja!
Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof in seiner vorgenannten Entscheidung unter III. 2. b) bb) (1) unter den Randnummern 37 – 38 wie folgt aus:
„bb) Die Revision beanstandet jedoch mit Recht, dass das Berufungsgericht den für die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete maßgeblichen Stichtag rechtsfehlerhaft bestimmt hat, indem es insoweit auf den Zeitpunkt abgestellt hat, ab dem die Beklagte die erhöhte Miete gegebenenfalls schuldete (1. Oktober 2017), anstatt auf denjenigen, an dem der Beklagten das Mieterhöhungsverlangen vom 20. Juli 2017 zugegangen ist.
(1) Maßgebend für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsverlangen dem Mieter zugeht (Senatsurteile vom 29. Februar 2012 – VIII ZR 346/10NJW 2012, 1351 Rn. 30; vom 28. April 2021 – VIII ZR 22/20, aaO unter II 2 b bb (1); vgl. auch Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 – VIII ZR 41/05NJW-RR 2006, 227 Rn. 15; jeweils mwN) und nicht der – vom Berufungsgericht zugrunde gelegte – Zeitpunkt, ab dem der Mieter die erhöhte Miete gegebenenfalls schuldet. Die nach § 558 Abs. 2 BGB aF maßgebliche Vierjahresfrist erstreckt sich demnach vom Zugang des Erhöhungsverlangens an vier Jahre zurück. Im Streitfall ist das Mieterhöhungsverlangen der Klägerin vom 20. Juli 2017 – wie die Parteien (auch) im Revisionsverfahren nicht in Zweifel gezogen haben – noch im Juli 2017 zugegangen und die Vierjahresfrist entsprechend zu bemessen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 02.07.2021: „Eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft“ – Michael Müller lehnt Enteignung von Wohnungskonzernen erneut ab
Am 26. September stimmen die Berliner über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ab. Der Regierende Bürgermeister hält von den Plänen nichts.
Mit Blick auf den im Herbst anstehenden Volksentscheid hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller die Enteignung von Wohnungskonzernen erneut strikt abgelehnt. „Enteignung und alle daraus folgenden Schritte sind doch eine Konfrontation, die uns nicht weiterhilft – und die auch nicht zu mehr Wohnungen führt“, sagte der SPD-Politiker am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.
„Ein Volksentscheid ist ein legitimes demokratisches Mittel“, sagte er weiter. „Aber ich habe das ja von Anfang an deutlich gemacht, dass ich glaube, dass eine Enteignung nicht der richtige Weg ist, sondern dass wir in einem Dialog und mit starken kommunalen Gesellschaften sehen müssen, dass wir den Mietenanstieg bremsen.“
Das müsse durch Neubau und durch Regulierung geschehen, dafür gebe es auch die entsprechenden Instrumente, sagte Müller. „Also insofern ein klares Signal an alle Vermieter, dass wir auch soziale Mietengesetzgebung durchsetzen werden, bundes- wie länderseitig.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April den Berliner Mietendeckel wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes kassiert hatte, hatte der Regierende Bürgermeister sich für ein Mietenmoratorium auf Bundesebene ausgesprochen. Zudem hatte er zu einem Runden Tisch für den Wohnungsmarkt eingeladen – und am Rande dieser Gespräche mit den Immobilienkonzernen Vonovia und Deutsche Wohnen den Rückkauf von 20.000 Wohnungen durch die landeseigenen Gesellschaften eingefädelt.

Linke: Parlament soll über Vonovia-Deal entscheiden

Müllers Koalitionspartner von den Linken unterstützen den Deal, fordern nun aber, das Abgeordnetenhaus darüber entscheiden zu lassen. Auch den Grünen mangelt es an Transparenz. Die SPD-geführte Finanzverwaltung will das Geschäft derweil im Sommer über die Bühne bringen.
Seine Neubauziele hat der Berliner Senat in den vergangenen Jahren indes regelmäßig verfehlt. Auch die landeseigenen Firmen errichteten weniger neue Wohnungen als angepeilt waren.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eine-konfrontation-die-uns-nicht-weiterhilft-michael-mueller-lehnt-enteignung-von-wohnungskonzernen-erneut-ab/27385980.html

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Berliner Zeitung am 02.07.2021: Vonovia will beim Kauf der Deutsche Wohnen eine Milliarde Euro Steuern sparen
Der Bochumer Konzern will bei der Fusion mit dem Konkurrenten aus Berlin die Zahlung von Grunderwerbsteuer vermeiden. Das Gesetz erlaubt den Trick.
Anfangs wurde nur darüber spekuliert, jetzt steht es fest: Die Vonovia will bei der Übernahme der Deutsche Wohnen die Grunderwerbsteuer nicht zahlen. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Übernahmeangebot der Vonovia für Deutsche-Wohnen-Aktien hervor.
Darin steht, dass die Vonovia weniger als 90 Prozent der Aktien erwerben will. Verbunden mit dem Hinweis, dass nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Rechtslage der Erwerb von 90 Prozent der Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft oder der Erwerb eines höheren Anteils an einer solchen Gesellschaft Grunderwerbsteuer auslöse. „Zu einer solchen Vereinigung von 90 Prozent oder mehr der Anteile an der Zielgesellschaft bei der Bieterin kann es allerdings nicht kommen“, heißt es in dem Angebot an die Aktionäre.

Eine Bank hilft aus

Für den Fall, dass der Vonovia mehr Aktien angeboten werden, als sie übernehmen möchte, sollen diese von einer Bank aus Paris erworben werden. Die dortige Société Générale habe sich gegenüber der Vonovia verpflichtet, solche „Überschussaktien“ zu erwerben und zu übernehmen, heißt es in dem Angebot. Bei Gesamttransaktionskosten von rund 18 Milliarden Euro, die für den Deal im Gespräch sind, und einer effektiven Grunderwerbsteuer zwischen 5 und 6,5 Prozent, kann die Vonovia auf diese Weise rund eine Milliarde Euro sparen.
Die Grünen zeigen sich empört. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Wie vermutet, wird Vonovia bei der Übernahme der Deutsche Wohnen keine Grunderwerbsteuer zahlen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. „Das Signal an die Investoren ist eindeutig: Macht euch keine Sorgen, wir haben vorgesorgt und uns gegen mögliche Steuerzahlungen abgesichert.“ Die Fusion der beiden Immobilienriesen beweise, was auch von Expertenseite schon prognostiziert worden sei: Die Reform der Grunderwerbsteuer von Union und SPD werde an der Praxis der sogenannten Share Deals nicht viel ändern. Dabei bleiben bestimmte Transaktionen, bei denen künftig weniger als 90 Prozent der Geschäftsanteile den Besitzer wechseln, von der Grunderwerbsteuer verschont. Die Vonovia könnte zudem von der neu geschaffenen Börsenklausel profitieren, wonach Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden, generell ausgenommen sind, so die Grünen-Abgeordnete.

Europas größter Immobilienkonzern

Durch die geplante Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia soll Europas größter Immobilienkonzern mit mehr als 550.000 Wohnungen und einem Immobilienwert von knapp 90 Milliarden Euro entstehen. In Berlin sind beide Unternehmen stark vertreten. Die Vonovia mit 41.500 Wohnungen und die Deutsche Wohnen mit rund 110.000 Wohnungen. Aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der Immobilien werden laut Vonovia Kosteneinsparungen von 105 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Bis dies erreicht ist, wird es den Angaben zufolge aber bis Ende 2024 dauern.
Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anfallen, zum Beispiel Beraterkosten und Finanzierungskosten, werden sich laut dem Angebot voraussichtlich auf rund 225 Millionen Euro belaufen. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen empfehlen ihren Aktionären, das Angebot der Vonovia anzunehmen. Die Frist dafür läuft bis zum 21. Juli, um 24 Uhr.

Linke stellt Bedingungen

Im Zusammenhang mit dem angekündigten Zusammenschluss haben Vonovia und Deutsche Wohnen angekündigt, Mietsteigerungen in Berlin in den nächsten Jahren zu begrenzen. Außerdem wollen sie rund 20.000 Wohnungen an das Land Berlin verkaufen. Im Gespräch dafür sind die Thermometersiedlung und das Wohngebiet im Falkenhagener Feld, wo es aber noch zahlreiche Wohnungen mit asbesthaltigen Bauteilen gibt. Das führt seit Tagen zu Diskussionen in der rot-rot-grünen Koalition.
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zeigt sich in einem jetzt gefassten Beschluss zwar offen für den Ankauf der Wohnungen, aber nicht um jeden Preis. Entscheidend sei, dass mit dem Ankauf mieten- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt werden, sagte Fraktionschefin Anne Helm am Donnerstag. Zu den Voraussetzungen für einen Kauf gehöre, dass für alle Wohnungen die Mieterschutzregelungen aus der Kooperationsvereinbarung des Landes mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen gelten. Außerdem dürften durch den Kauf weder die Neubaufähigkeit noch die Ausübung des Vorkaufsrechts gefährdet werden.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/uebernahme-der-deutsche-wohnen-durchs-steuerschlupfloch-li.168701

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

„Wettbewerbsrechtlich ist die Übernahme von Deutsche Wohnen durch Vonovia kein Untersagungsfall“
Meldung vom: 28.06.2021

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Vonovia SE, Bochum, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebotes alle Anteile an der Deutsche Wohnen AG, Berlin, zu erwerben, freigegeben. Das Vorhaben betrifft bundesweit zahlreiche lokale oder regionale Märkte für die Vermietung von Wohnimmobilien.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung. Mit Vonovia und Deutsche Wohnen würden zwei Schwergewichte auf dem deutschen Wohnungsmarkt zusammenkommen, und uns ist natürlich auch bewusst, wie angespannt die Wohnungssituation in Berlin und vielen anderen Großstädten ist. Wir haben die verschiedenen regionalen Wohnungsmärkte daher sorgfältig geprüft. Einen besonderen Fokus haben wir auf 2-3 Zimmer-Wohnungen mit normaler Ausstattung und einer Nettokaltmiete bis sieben Euro je Quadratmeter gelegt. In diesem Segment haben die beiden Unternehmen verhältnismäßig viele Wohnungen im Portfolio. In Berlin liegt der gemeinsame Marktanteil in diesem Segment bei deutlich unter 20 Prozent, in Dresden bei knapp über 20 Prozent. In anderen Städten sowie in anderen Marktsegmenten sind die gemeinsamen Marktanteile durchweg niedriger.“

Besonders vertiefte Ermittlungen hat das Bundeskartellamt in den Wohnungsmärkten in den Städten Berlin, Dresden, Mainz, Wiesbaden, Puchheim sowie der Gemeinde Wustermark vorgenommen. Nur hier kamen überhaupt gemeinsame Marktanteile von Vonovia und Deutsche Wohnen von über 10 Prozent auf den verschiedenen Mietwohnungsmärkten in Betracht.

Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen ist trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf lokaler oder regionaler Ebene ist deshalb auch in Folge des Zusammenschlusses keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten. Auf den relevanten Märkten sind neben zahlreichen Privatvermietern zumeist auch kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter vertreten, die den Verhaltensspielraum von Vonovia weiterhin begrenzen.

Beispiel Berlin: Von den rund 1,658 Mio. Mietwohnungen in der Stadt Berlin (zum 31. Dezember 2019) gehören rund 322 Tsd. städtischen Wohnungsunternehmen, rund 189 Tsd. sind in genossenschaftlicher Hand und rund 1,147 Mio. gehören privaten Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümern, davon hält Vonovia rund 41 Tsd. und Deutsche Wohnen rund 110 Tsd. Wohnungen (gemeinsamer Marktanteil an Mietwohnungen in Berlin Stadt insgesamt ca.10 Prozent).
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/28_06_2021_Vonovia_DW.html?nn=3591286

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

rbb24.de am 28.06.2021: Mega-Deal zwischen Immobilienriesen – Kartellamt genehmigt Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen

“Keine wettebwerbsrechtliche Untersagung gerechtfertigt”: Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den geplanten Zusammenschluss der beiden größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne. Vonovia will den Deal bis Ende August abschließen.
Die Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen haben vom Kartellamt grünes Licht für ihre Fusion bekommen. “Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung”, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Montag. Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen sei trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf lokaler oder regionaler Ebene sei in Folge des Zusammenschlusses keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten.

Vonovia rechnet Ende August mit Abschluss des Deals

Vonovia teilte mit, Ende August mit dem Abschluss des Übernahmeangebots zu rechnen. Der Bochumer Konzern bietet für seinen Berliner Konkurrenten 18 Milliarden Euro, die Aktionäre von Deutsche Wohnen sollen 52 Euro je Aktie erhalten.
Die Offerte läuft noch bis zum 21. Juli. Bis dahin muss Vonovia auf mehr als 50 Prozent der Anteile kommen, fast 22 Prozent hat sich Vonovia bereits im Vorfeld gesichert.
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/06/berlin-vonovia-deutsche-wohnen-fusion-kartellamt.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
Berliner Morgenpost am 25.06.2021: Deutsche Wohnen – Spandauer Initiative fordert Rekommunalisierung von Siedlung
 
Die Siedlung An der Kappe der Deutsche Wohnen verfällt. Anwohner schreiben offenen Brief an Regierenden Bürgermeister Müller (SPD).
 
Für Marlies Vogel steht eines fest: In der historischen Großsiedlung An der Kappe in Spandau fühlen sich die Ratten deutlich wohler als die Mieter. „Es ist schmerzhaft, wie die Politik es zulassen konnte, was aus dieser über 80 Jahre alten Arbeitersiedlung geworden ist“, sagt die Co-Sprecherin einer Initiative, die die Rekommunalisierung der Objekte der Deutsche Wohnen und zudem einen umfassenden Milieuschutz für das Gebiet fordert.
 
In einem offenen Brief hat sich die Bewegung nun direkt an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) gewandt. Dieser hatte zuletzt angekündigt, dass das Land Berlin vermehrt ehemals aus öffentlichen Wohnungsunternehmen veräußerte Wohnungen in die öffentliche Hand zurückzuholen wolle. „Wir sind der Auffassung, dass sich grundsätzlich nur etwas ändern wird, wenn die Wohnsiedlung An der Kappe wieder in Besitz einer städtischen Wohnungsgesellschaft ist“, heißt es in dem Schreiben der Initiative.
 
Schimmel und bröckelnder Putz bei gleichzeitiger Mieterhöhung
Darin werden die Zustände im Viertel schonungslos offengelegt. Schon lange verkommen die 1140 Wohneinheiten in den 41 Blöcken aus dem Jahr 1936. Bis 2004 war das Ensemble im Besitz der Gewobag. Anschließend war es durch die Draaipunt-Holding in Amsterdam übernommen worden, bevor die Häuser 2016 an die Deutsche Wohnen gingen.
 
Die Wohnungen und das Wohnumfeld befinden sich seit dem in einem Zustand, der für die Initiative nicht mehr tragbar ist. So bröckele der Putz, die Höfe, Gärten und Gänge verwilderten. Dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen der Dächer und Dachböden, Keller und Fenster sowie eine Sanierung der durch Schimmelbefall gekennzeichneten Wohnungen werden nach Angaben der Anwohner einfach nicht durchgeführt.
 
Mieterschutzbund unterstützt die Rekommunalisierung
Gleichzeitig seien aber die Heiz- und Betriebskosten stetig gestiegen, sagen die Bewohner. „Bei den vielen Mieterhöhungsverlangen können viele Mieter auch die Miete nicht mehr bezahlen“, sagt Vogel, „es fehlt der Milieuschutz.“ Offensichtlich versuche die Deutsche Wohnen mit dieser Strategie, Gewinne durch Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten maximal zu steigern und das ohne Rücksicht auf die Mieterinnen und Mieter und ohne jede soziale Verantwortung, so Vogel weiter.
 
Unterstützt wird Vogels Initiative derweil vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). „Zwar führt die gewünschte Rekommunalisierung der Großsiedlung An der Kappe nicht zu mehr Wohnraum, jedoch zu einer sozial orientierten Wohnraumversorgung und damit zu mehr Mieterschutz“, sagt Marcel Eupen, Vorsitzender des AMV.
 
Die Linke Spandau will keinen überhöhten Marktpreis
Auch die Spandauer Linke befürwortet diese Idee. Die Mieterinnen und Mieter forderten nach vielen Jahren des Verfalls zu Recht, dass die Gewinne in Investitionen für die Sanierung und Instandhaltung und nicht in die Taschen der Aktionäre fließen sollen, heißt es aus der Partei.
 
„Der Rückkauf der Wohnungsbestände muss aber zu einem dem Zustand und Sanierungsbedarf angemessenen Preis erfolgen und nicht zu einem überhöhten Marktpreis“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Lars Leschewitz. „Es kann nicht Aufgabe des Landes Berlins sein, privaten Immobilienkonzernen ihre für die Rendite heruntergewirtschafteten Wohnungsbestände mit vielen Steuergeldern abzunehmen.“
 
Initiative will nicht aufgeben
Bürgermeister Müller hat derweil noch nicht auf den offenen Brief reagiert. Immerhin hat sich aber der Berliner SPD-Vorsitzende Raed Saleh, der selbst aus Spandau stammt, zu einem Treffen mit Vertretern der Initiative bereit erklärt.
 
Marlies Vogel kündigt an, dass die Anwohner nicht aufgegeben werden: „Wir werden unsere Anliegen noch an kommunale Parteien, Mietervereine sowie an das Bündnis soziales Wohnen Spandau weiterleiten“, sagt sie. Außerdem seien noch eine Unterschriftenaktion, ein Mieterfest und schließlich auch eine Mieterdemonstration geplant.
 
 
 
https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article232631403/Spandauer-Initiative-fordert-Rekommunalisierung-von-Siedlung.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
Berliner Abendschau am 24.06.2021: Kritik am Rückkauf – Teurer Wohnungsdeal
Am geplanten Rückkauf von 20 000 Wohnungen der Deutsche Wohnen und Vonovia durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften gibt es Kritik. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt würde sich dadurch nicht entspannen. Dazu kommt der schlechte Zustand vieler Wohnungen und die dadurch entstehenden Sanierungskosten.
https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20210624_1930/rueckkauf-wohnungen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 
rbb24.de am 24.06.2021: Berlin-Deal mit Deutsche Wohnen und Vonovia – Immobilienexperten warnen vor Rückkauf kommunaler Wohnungen
Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, will das Land Berlin 20.000 Wohnungen der Konzerne Deutsche Wohnen und Vonovia zurückkaufen. Ein teurer Spaß. In Neubau wäre das Geld besser investiert, meinen Immobilienexperten.
Petra Storch wohnt im 13. Stock eines Hochhauses in der Siedlung Falkenhagener Feld. Vermieterin ist hier die Deutsche Wohnen. Für ihre 43-Quadratmeter-Wohnung bezahlt Petra Storch 270 Euro Netto-Kaltmiete. Allerdings kämpft sie seit ihrem Einzug mit Schimmel und undichten Fenstern. “Im Winter muss ich die Heizung voll aufdrehen und sitze hier dennoch mit Schal auf der Couch und friere”, erzählt die Mieterin. Nach vielen Beschwerden wurde zwar der Schimmel beseitigt, aber die Fenster schließen immer noch nicht richtig. “Eigentlich müsste ich neue Fenster bekommen”, meint Petra Storch. Aber bisher hat die Deutsche Wohnen die Fenster nicht ausgetauscht.
In der Siedlung liege vieles im Argen, berichtet Heinz Troschitz vom Spandauer Mieterverein: “Es gibt einen massiven Instandhaltungsstau. Es ist seit Jahren nichts mehr gemacht worden.” Er regt sich darüber auf, dass Berlin die Siedlung zurückkaufen will: “Jetzt zahlt der Steuerzahler, um diese Wohnungen wieder zu sanieren.” Immerhin hat die Deutsche Wohnen nun einen Großteil der Fahrstühle repariert. Doch die 50 Jahre alten Häuser sehen dennoch heruntergekommen aus. Der Sanierungsbedarf erscheint hoch.

Der Rückkauf kostet Milliarden

Für Berlin ergibt sich jetzt die Gelegenheit, die Siedlung im Falkenhagener Feld zurückzukaufen. Nach der Fusion haben Deutsche Wohnen und Vonovia ein Verkaufsinteresse signalisiert. Damit käme die Koalition ihrem Ziel, den kommunalen Bestand bis 2025 auf 400.000 Wohnungen zu erhöhen, einen großen Schritt näher.
Auf der Einkaufsliste des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller und von Finanzsenator Matthias Kollatz (beide SPD) stehen 20.000 Wohnungen der Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen und Vonovia, neben dem Falkenhagener Feld etwa auch die Thermometer-Siedlung in Lichterfelde.
Beide Siedlungen gehörten einst der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GSW, die 2004 privatisiert wurde. “Wir können dann kaufen, wenn wir ungefähr zum Ertragswert kaufen”, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz auf einer Pressekonferenz Ende Mai. Eine Kaufsumme nannte er nicht. Nur so viel: Es werde teurer werden als die 2,1 Milliarden Euro für den Rückkauf des Stromnetzes.
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/06/vonovia-deutsche-wohnen-senat-berlin-rekommunalisierung.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

inforadio.de am 24.06.2021: Mehr Mieterschutz, aber kein neuer Wohnraum
Durch mehr landeseigene Immobilien will der Berliner Senat die steigenden Mieten bremsen. 20.000 Wohnungen sollen dazugekauft werden, wenn sich die Konzerne Vonovia und Deutsche Wohnen zusammenschließen. Das sei zwar gut für den Mieterschutz, Wohnungssuchenden bringe es aber nichts, sagt Ute Barthel von rbb24-Recherche.
Berlin komme seinem Ziel, 400.000 Wohnungen in landeseigenem Besitz zu haben, mit dem Kauf ein großes Stück näher. Das Ziel sei zudem schneller erreicht, denn beim Neubau hinken die kommunalen Wohnungsbausgesellschaften derzeit hinterher, erklärt Barthel.

Kauf könnte Investitionen in Neubau behindern

Allerdings müsse der Kauf durch Kredite finanziert werden. Das könne langfristig die Spielräume der Wohnungsbaugenossenschaften für Investitionen in den Neubau einschränken, so Barthel. Für Mieter bedeute es zwar mehr Sicherheit, wenn ihre Wohnungen in den kommunalen Besitz übergehen. Menschen auf Wohnungssuche bringe dieser Ankauf allerdings nichts – denn es entsteht kein neuer Wohnraum.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202106/24/581022.html