Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 12.04.2023: Was wird aus den Adler-Beständen in der Wissell-Siedlung?

Heute soll wohl die Entscheidung fallen am Londoner Gerichtshof ob der Trick der Adler Group gelingt, ihren Restrukturierungsplan durchzusetzen, auch wenn maßgebliche Teile der Gläubiger der rund 3,5 Milliarden schweren Anleiheverbindlichkeiten ihre Zustimmung verweigert haben. Aber für die vielen betroffenen Mieter:innen der Adler-Wohneinheiten nicht nur am Pillnitzer, Loschwitzer und Cosmarweg  ist das Urteil eher unerheblich, denn so oder so am Ende – nicht nur des Adler-Plans – steht der Schlussverkauf sowohl der Immobilienbestände wie auch der Projekte.
Jetzt ist der Senat gefragt – ob der noch amtierende wie auch der künftige – um für die Adler/Westgrund-Wohnbestände in der Staakener Rudolf-Wissell-Siedlung  “eine Zukunft pro qm” zu sichern, ohne weiterhin Spielball zu sein für Spekulanten.
Seit dem Zusammenschluss von ADO, Adler und Consus zur Adler Group im Jahre 2019 haben etliche Skandale, Verdachtsäußerungen, wie des Viceroy Research und bestätigende BaFin-Aufdeckungen von “sagenhaften” Überbewertungen im Jahresabschluss nebst Testatsverweigerungen der Wirtschaftsprüfer usw dazu geführt, dass der Aktienwert der Gruppe in nur vier Jahren von 40 € auf inzwischen rund 80 Cent gesunken ist und trotz Bestandsveräußerungen, Fristverlängerungen für Abschlüsse und Zahlungsfälligkeiten … chancenlos im sog. Pennystock verweilen wird.
Selbst der von Adler vorgelegte Restrukturierungsplan sieht keinen anderen Ausweg als den der Liquidation: Schon ab Juni diesen Jahres sollen bis Ende 2024 Wohnbestände für 2,8 Mrd € und Immobilien-Entwicklungsprojekte –wie z.B. der Steglitzer Kreisel – für 1,7 Mrd. € veräußert werden und parallel der Zahl der Arbeitsplätze im Unternehmen auf weniger als ein Viertel reduziert werden. Die dann noch vorhandenen Entwicklungsprojekte sollen bis Ende 2025 und die restlichen Wohnbestände bis Ende 2026 zu Geld gemacht werden und entsprechend soll dann 2027 auch niemand mehr auf der Gehaltsliste stehen.
Ob die mehreren hundert Wohnungen von Adler westlich vom Magistratsweg nun bereits zu den ersten gehören werden, die auf dem “Markt” landen, ist unbekannt. Auf jeden Fall aber sollten – nicht nur im Interesse der betroffenen Mieterschaft – die landeseigenen Wohnungsunternehmen  geschickt und zügig hier ihre Übernahmeangebote unterbreiten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest.
 
Genießen Sie die Zeit mit der Familie und die ruhigen Tage.
 
Beste Grüße
 
Ass. Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
RA Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftfühererin

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 06.04.2023: Überhöhte Rechnungen korrigiert

Viele Mieter am Pillnitzer Weg müssen weniger nachzahlen

Ende 2022 sind die Mieter in den Häusern Pillnitzer Weg 1-21 von Nebenkostenabrechnungen geschockt worden, die teilweise exorbitante Nachzahlungen verlangten. Sie bezogen sich auf das Jahr 2021, also noch vor Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und den damit einhergehenden Preissteigerungen.

Dass die Abrechnungen wahrscheinlich fehlerhaft und deshalb anfechtbar sind, wurde schnell vermutet. Mietervereine wie der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) empfahlen, Widerspruch einzulegen. So lange das Verfahren laufe, müssten keine Nachzahlungen geleistet werden.
Das Vorgehen hat sich gelohnt: In den meisten Fällen wurden die ursprünglichen Forderungen drastisch reduziert. Und zwar unabhängig davon, ob es einen Widerspruch gegeben hatte oder nicht. Ein Mieter sollte ursprünglich mehr als 3300 Euro nachzahlen. Jetzt hat sich diese Summe auf rund 195 Euro reduziert. Bei einem anderen Bewohner wurden aus einem geforderten Betrag von über 840 Euro ein Guthaben von knapp zehn Euro. Es gab allerdings auch einige Fälle, bei denen jetzt sogar eine höhere Summe verlangt wurde.
Als wichtigsten Grund für die Korrekturen nennt der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen die Neuberechnung bei der Kostenposition Nachtspeicherheizung. Dort seien zunächst insgesamt mehr als 530 000 Euro aufgerufen worden. Jetzt wären es nur noch knapp 283 000 Euro. Es bleibe völlig unverständlich, warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versenden der Jahresabrechnung aufgefallen sei, findet Eupen. Dass die Hausverwaltung ihre Neubewertungen unabhängig von Widerspruchsverfahren bei allen Mietern vorgenommen habe, wertete der AMV-Vorsitzende als „fair“. Das müsse „absolut positiv festgehalten werden“. Es bleibe aber ein „nicht akzeptables Organisationsverschulden“, das vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet hat.“
Und auch jetzt sind nach seiner Meinung die Abrechnungen noch nicht fehlerfrei. Beispielsweise würden die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umgelegt, obwohl es sich dabei nicht um Betriebskosten handle.

AMV im Lichte der Presse:

Staaken.info am 28.03.2023: Pillnitzer Weg 1 bis 21 – Widerspruch hat sich gelohnt und lohnt sich weiter:

Viertelmillion weniger Betriebskosten …

aber nun gibt’s Beanstandungen an der korrigierten Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 und den langgestreckten Gebäuderiegel der Empira AG bzw. Arz8 PropCo, am Westrand der Großwohnsiedlung, direkt vor den Staakener Feldern. Die noch auf den allerletzten Drücker kurz vor Silvester in die Briefkästen, der über 400 Wohneinheiten auf der “ungeraden Seite” des Pillnitzer Wegs 1-21, gesteckten Abrechnungen mit z.T. gewaltigen Nachforderungen, haben allen betroffenen Mieter:innen den Jahreswechsel 2022/23 tüchtig versaut.
Von mehreren hundert Euro bei den kleinen Appartements bis zu ca. 4.000 Euro bei den Mehrzimmerwohnungen, reichten die ausgewiesenen Nachzahlungen für Unterhalt, Betrieb und Heizkosten. Vor allem die letztgenannte Position, mit um mehr als die Hälfte gestiegenen Kosten für die Nachtspeicherheizungen,  haben alle – ganz besonders die der Mieterinitiative Pille 1-21 – misstrauisch gemacht und – mit kräftiger Unterstützung vom “bezirklichen Mieterberater” des  AMV, Marcel Eupen sowie des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord – zu entsprechenden Aktionen, Versammlungen und Aufrufen mit vorgefertigten Schreiben, am Ende zu vielfachem Widerspruch geführt haben, gegen die fehlerhafte Abrechnung der zum Ende 2022 gekündigten Hausverwaltung talyo property services GmbH.

Vollkommen zurecht, denn alleine die Heizungskosten der Gesamtanlage wurden um 247.631,84 Euro korrigiert, so dass mit den “zwei herausgerechneten” Rechnungen über 3.024,56 €, für die Hausreinigung in den Monaten Januar u. Februar 2021 insgesamt eine Viertelmillion Euro zu viel auf die Mieterschaft umgelegt worden sind.
Erfreulich und positiv hervorzuheben ist, dass die Korrekturen der Abrechnung allen Mieteinheiten vom Pillnitzer Weg 1  bis 21 zugute kommen, ob mit oder ohne eingereichtem Widerspruch! Aber – so Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund – es bleibt unverständlich warum der Hausverwaltung talyo ein Fehler in dieser Größenordnung nicht schon durch eine einfache Plausibilitätskontrolle aufgefallen ist und spricht daher von “einem nicht akzeptablem Organisationverschulden der Hausverwaltung”, das vielen Mieter:innen “diverse schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst” hat.

Ein derartiges “Organisationsverschulden” ist jedoch kein Einzelfall, denn nur ein Jahr zuvor, gab es eine – nicht nur in der Höhe des Fehlbetrages – durchaus vergleichbare Korrektur der Nachtspeicherheizkosten 2020 für 412 Gewobag-Wohneinheiten in der Obstallee 2-22 (siehe Korrektur mit Beigeschmack)

Aber Korrektur heißt noch lange nicht korrekt – zumindest nicht derzeit für die Wohnungen Pillnitzer 1 bis 21: Denn auch in den korrigierten Abrechnungen der talyo sind – wie Marcel Eupen im vorläufigen Prüfbericht vom 24.3.  feststellte – noch manche offene Fragen, sowohl bei den Heizkosten* aber vor allem auch manche Unkorrektheiten, wie z.B. die Mietkosten der Rauchwarnmelder, die nicht auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen oder die nicht – wie erforderlich – herausgerechneten Kosten für Strom, Reinigung und Unterhalt der Tiefgarage u.v.m.

Die Mieterinnen und Mieter der Wohneinheiten am Westrand der Großwohnsiedlung dürfen sich zurecht also noch auf weitere Korrekturen und Gutschriften freuen und sind gut beraten: ihren eingelegten Widerspruch aufrechtzuhalten bzw. falls noch nicht geschehen nun auch auf die Korrektur Widerspruch einzulegen.

Übrigens: Die Initiative Pille 1-21 der Mieter:innen trifft sich, wie jeden Dienstag. so auch heute von 17.30 bis 19 Uhr im Familientreff im EG des Hochhauses Nr.21 am Nordende des Gebäuderiegels.

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 27.03.2023: Berliner Mietern wurde eine Viertelmillion Euro zu viel in Rechnung gestellt
Weil die Betriebskostenabrechnung für mehr als 400 Wohnungen in Spandau fehlerhaft war, musste sie korrigiert werden. Die Korrektur war auch nicht fehlerfrei.
Für viele Mieter im Pillnitzer Weg in Spandau war es ein Schock. Mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021, die noch kurz vor dem Jahreswechsel zugestellt wurde, forderte die Hausverwaltung hohe Nachzahlungen von teils bis zu mehreren Tausend Euro. Jetzt stellt sich heraus: Die Abrechnung war fehlerhaft.
Für alle der insgesamt 416 Wohnungen seien die Abrechnungen im Zuge einer „internen Prüfung korrigiert“ worden, teilte die Hausverwaltung Talyo auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. Die Talyo hatte die Abrechnungen erstellt, ist mittlerweile aber nicht mehr als Hausverwaltung für die Wohnanlage im Pillnitzer Weg 1–21zuständig.
Für einen Haushalt, der laut der fehlerhaften Abrechnung eigentlich 3303,65 Euro nachzahlen sollte, verringert sich die Forderung nach der Korrektur auf 195,04 Euro. Ein anderer Mieter soll statt einer Nachzahlung von 841,42 Euro nun ein Guthaben von 9,53 Euro haben. Einer weiteren Mieterin hingegen werden statt 505,64 Euro nun sogar 685,15 Euro in Rechnung gestellt – sie soll also rund 180 Euro mehr berappen.
„Wir haben die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2021 einer detaillierten Prüfung unterzogen und festgestellt, dass zwei Positionen unrichtig ausgewiesen wurden“, heißt es in einer Korrektur der Talyo an die Mieter. „Unter Position Hausreinigung konnten zwei Monatsrechnungen, Januar und Februar 2021, herausgerechnet werden.“ Dadurch hätten sich die Kosten um 3024,56 Euro reduziert.
Außerdem sei unter der Position Heizkosten ein „Fehler in der Rechnungslegung durch den Versorger festgestellt“ worden. Nach Abstimmung mit dem Versorger hätten sich die Kosten um 247.631,84 Euro verringert. Zusammen entspricht das rund einer Viertelmillion Euro. Auf Anfrage der Berliner Zeitung spricht die Talyo davon, dass die Rechnungslegung des Versorgungsunternehmens „nicht auf den vertraglich vereinbarten Konditionen“ basierte. Näher ins Detail geht sie aber nicht.

Mieterberater kritisiert mangelnde Kontrolle

Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), sieht den Fall kritisch. Es sei zwar „außerordentlich erfreulich“, dass sich nach der Korrektur unter der Position Heizkosten die Kosten um 247.631,84 Euro reduziert haben, doch bleibe bei ihm „das absolute Unverständnis“ darüber, „warum ein Fehler in einer derartigen Größenordnung nicht vor Versendung der Jahresabrechnung aufgefallen“ sei. Ein einfacher Vergleich der Jahre 2020 und 2021 hätte gezeigt, dass etwas nicht stimmen könne.
„Wenn eine derartige Plausibilitätskontrolle nicht stattgefunden hat, wovon ausgegangen werden muss, da die Nebenkostenabrechnung ansonsten nicht versandt worden wäre, muss von einem nicht akzeptablen Organisationverschulden der Hausverwaltung gesprochen werden“, sagt Eupen. Der „unverzeihliche Fehler“ habe vielen Mietern schlaflose Nächte bereitet und Ängste und Verzweiflung ausgelöst. „Das hätte nicht sein dürfen.“
Zugleich verweist er darauf, dass – anders als bei einer Korrektur zugunsten der Mieter – nachträglich höhere Forderungen zulasten der Mieter in der Betriebskostenabrechnung für 2021 nun nicht mehr möglich sind. „Eine solche Korrektur hätte bis zum 31. Dezember 2022 vorliegen müssen. Das ist hier nicht der Fall. Kein Mieter muss also nachträglich mehr zahlen“, sagt Eupen.

Korrektur der Abrechnung ebenfalls nicht fehlerfrei

Bei aller Kritik sieht der AMV-Chef aber auch Positives: „Wir begrüßen es, dass die Korrektur gegenüber allen Mieterinnen und Mietern der Wohnanlage vorgenommen worden ist, und zwar unabhängig davon, ob sie gegen die ursprüngliche Abrechnung Widerspruch eingelegt hatten oder nicht“, sagt er. So fair hätte sich nicht jede Hausverwaltung verhalten.
Allerdings: Selbst die Korrekturabrechnung ist nach Angaben des Mieterberaters „nicht fehlerfrei“. Das zeige eine Auswertung der zwischenzeitlich auf dem Wege der elektronischen Belegprüfung zur Verfügung gestellten Rechnungen. „So sind beispielsweise entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder unrechtmäßig auf die Mieter umgelegt worden, obwohl es sich bei diesen nicht um Betriebskosten handelt“, sagt Eupen. Auch andere Kostenpositionen könnten moniert werden, was der AMV zwischenzeitlich der Hausverwaltung mitgeteilt habe – mit der Aufforderung zur abermaligen Korrektur.
Eupens Rat: „Wir empfehlen allen Mieterinnen und Mietern, ihren ursprünglichen Widerspruch aufrechtzuerhalten.“ Diejenigen, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten dies umgehend nachholen. „Mieter, die hierbei Hilfe benötigen, sollten sich an die kostenlose Mieterberatung des Bezirksamts Spandau wenden.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 11.01.2023: AMV zieht Bilanz der Mieterberatung

Mietschulden waren 2022 kaum ein Thema

2022 hat der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) nach eigenen Angaben 1857 Menschen im Bezirk zu Fragen rund um die Miete beraten.

Die größte Nachfrage hat es dabei einmal mehr in Staaken gegeben. Die Beratungsstunden im Staakentreff an der Obstallee suchten insgesamt 462 Mieterinnen und Mieter auf, so viele wie an keinem anderen Standort. Die Nachfrage ist wohl nicht zuletzt auf zahlreiche Probleme im Gebiet Heerstraße Nord zurückzuführen. Weitere 156 Mieter waren es im Staakentreff am Brunsbütteler Damm.
Ebenfalls starken Zulauf hatte das Beratungsangebot mit 391 Ratsuchenden in der Wilhelmstadt. In Siemensstadt waren es 262, 210 in Hakenfelde, 172 in der Neustadt und 150 im Gebiet Haselhorst. Die Beratungsstelle Stresow wurde dagegen nur 37 Mal und die in Kladow lediglich von 17 Personen aufgesucht. Diese Angebote gab es allerdings auch erst ab Oktober und in Kladow findet sie ab diesem Jahr nicht mehr statt. Außervertraglich habe es außerdem 254 Beratungen im Falkenhagener Feld gegeben, teilte der AMV des Weiteren mit. Im unterschiedlichen Beratungsbedarf in den einzelnen Kiezen spiegle sich im übrigen das soziale Gefüge des jeweiligen Viertels wider, erklärte der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen.
Das wichtigste Thema war im vergangenen Jahr die Betriebs- und Heizkostenabrechnung. 779 Menschen oder knapp 42 Prozent war das ein Anliegen. Es folgen Mietmangel und Mietminderung mit 609 Beratungen oder 32,7 Prozent, Mieterhöhungsverlangen (273) sowie Modernisierung (101 Beratungen). Mietschulden spielten dagegen nur bei 42 Menschen eine Rolle.
Die Mieterberatung des AMV findet seit 2018 im Auftrag des Bezirksamtes statt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand des AMV wünscht Ihnen und Ihren Familien ein
Glückliches Neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand des AMV wünscht Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!
 
Wir machen vom 24.12.2022 bis zum 01.01.2023 Weihnachtsurlaub.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 22.12.2022: Zehntausende Mieter in Berlin sollen Rauchwarnmelder selber kontrollieren

Drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sehen es als Aufgabe der Mieter an, für die Wartung der Rauchwarnmelder zu sorgen. Das stößt auf Kritik.
Alle Wohnungen in Berlin müssen seit spätestens Anfang 2021 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – um im Brandfall Alarm zu schlagen und die Bewohner zu schützen. Mittlerweile sind zwar bis auf wenige Ausnahmen die meisten Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern ausgerüstet, wie eine Umfrage der Berliner Zeitung unter den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergab.
Doch die Betriebssicherheit der Rauchwarnmelder wird bei den städtischen Vermietern auf höchst unterschiedliche Weise geregelt: Drei Unternehmen mit zusammen etwa 180.000 Wohnungen haben die Wartung auf die Mieter übertragen: die Degewo, die Gewobag und die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM).
Die Degewo, die größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, teilte auf Anfrage mit, dass die Wartung „bis auf wenige Ausnahmen den Mietern“ obliege. Gesetzliche Grundlage dafür sei die Berliner Bauordnung, so Unternehmenssprecher Stefan Weidelich. „Anlässlich des Einbaus der Rauchwarnmelder wurden den Mietern Informationsblätter durch die mit dem Einbau beauftragten Dienstleister übergeben“, erklärte Weidelich. „Für den Fall, dass Mieter die Wartung nicht persönlich durchführen möchten, wurden beim Einbau der Rauchwarnmelder konkrete Angebote qualifizierter Dienstleister übergeben, welche die Mieter beauftragen können, aber nicht müssen“, so der Sprecher.
Ähnlich äußerten sich die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und die Gewobag, bei denen ebenfalls bis auf einige Ausnahmen die Mieter für die Wartung zuständig sind. Der Berliner Gesetzgeber habe entschieden, die Eingriffe in die Privatsphäre der Mieter bewusst zu minimieren und die Wartung in der Bauordnung den Mietern zugeordnet, sagte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Und WBM-Sprecher Matthias Borowski bekräftigte, aus der Bauordnung ergebe sich, dass die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder den „Mietern oder Nutzungsberechtigten“ obliege, soweit nicht der Vermieter die Verpflichtung übernimmt.

Andere landeseigene Unternehmen regeln die Wartung selbst

Aber ist es eine gute Idee, die Wartung der Rauchwarnmelder in die Hände der Mieter zu legen? Zumindest drei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften machen es anders: Howoge, Gesobau sowie die Stadt und Land sorgen selbst für die Betriebssicherheit. Die Howoge teilte mit, sie habe „Rahmenvertragspartner mit den Ausstattungs- und Prüfleistungen beauftragt“. Bei der Stadt und Land wird die Wartung einmal im Jahr „über ein dafür zugelassenes Unternehmen veranlasst“. Und die Gesobau lässt die Wartung der Rauchwarnmelder durch eine Tochtergesellschaft erledigen. „Die jährlichen Kosten liegen derzeit pro Wohnung zwischen 13 und 19 Euro“, so Gesobau-Sprecherin Birte Jessen.
Die Wartung der Rauchwarnmelder ist durchaus anspruchsvoll. „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) umfasst die jährliche Inspektion und Funktionsprüfung“, erklärte Gewobag-Sprecherin Anne Noske. Hierzu gehöre die „Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, Beschädigungen vorliegen und der Rauchwarnmelder im Umkreis“ von einem halben Meter frei von Hindernissen sei, die das Eindringen von Brandrauch verhindern könnten. „Durch Betätigung der Prüftaste am Rauchmelder wird die Funktion geprüft“, beschreibt Noske das Verfahren. „Gibt der Melder nach einigen Sekunden keinen Signalton ab, ist die Funktion gestört“, so die Gewobag-Sprecherin. Die Mieter seien dann aufgefordert, der Gewobag die Störung zu melden, „damit die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden können“.

Gewobag verweist darauf, dass Mieter eingewiesen wurden

Alle Mieter, die die Wartung selbst übernehmen, hätten „bei der Montage durch die ausführende Firma umfangreiche Informationen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder erhalten“, so Noske. Dies sei in einem „Einweisungsprotokoll festgehalten“ worden. Zusätzlich hätten diese Mieter die Bedienungsanleitungen der Hersteller sowie „Wartungs-/Informationsflyer erhalten“, so die Gewobag-Sprecherin. In den Informationsblättern würden die „wesentlichen Funktionen und Inhalte zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft mieterfreundlich“ erklärt. Sollten Mieter die Wartung nicht selbst durchführen können, könnten sie einen Dienstleister beauftragen, sagte Noske. Die Kosten müssten in diesen Fällen die Mieter tragen.
Auf die Frage, ob die Unternehmen die Wartung der Rauchmelder durch die Mieter kontrollieren, lieferten die Wohnungsbaugesellschaften unterschiedliche Antworten. Die Gewobag teilte mit, sie kontrolliere „nicht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch die Mieter:innen“. Eine „dahin gehende Verpflichtung“ sei aus der Bauordnung „nicht abzuleiten“. Die WBM erklärte ebenfalls, dass durch sie „keine Kontrolle“ stattfinde. Die Degewo hält es jedoch anders oder hat sich das zumindest vorgenommen: Zur Kontrolle seien „stichprobenweise Befragungen geplant“, erklärte Unternehmenssprecher Weidelich. Bei jedem Auszug und vor jedem Neueinzug von Mietern erfolge darüber hinaus die Prüfung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder durch den Hausmeister.

Mieterberater kritisiert Wartung durch Mieter als nicht zulässig

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert die Abwälzung der Wartung auf die Mieter – und hält sie für unzulässig. „Die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter ist unwirksam und damit unrechtmäßig“, sagte AMV-Chef Marcel Eupen. Zwar obliege nach der Bauordnung die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den Mietern, „jedoch können Vorschriften der öffentlich-rechtlichen Bauordnung Berlin nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen“, sagte er.
Da der Bundesgesetzgeber das Mietrecht ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt habe, könne der entsprechende Passus in der Berliner Bauordnung „nicht als mietrechtliche Regelung verstanden werden, da sie dann – wie der Mietendeckel – verfassungswidrig wäre“, so Eupen. Die mietrechtliche Wartungspflicht des Vermieters ergebe sich aus dem BGB, „wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses sicherzustellen“, so Eupen. Von dieser Verpflichtung könne „nicht abgewichen werden, sodass die einseitige Übertragung der Wartung auf den Mieter unwirksam sei. Selbst eine einvernehmliche vertragliche Vereinbarung über die Wartung durch den Mieter wäre unwirksam.

Senat zum Eingreifen aufgefordert

„Wir fordern Gewobag, WBM und Degewo auf, ihre rechtswidrige Praxis, die Wartungspflicht für die Rauchwarnmelder auf ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen, unverzüglich zu beenden und umgehend die Wartung selber durchzuführen“, sagte Eupen. „Wir rufen den Senat auf, auf ihre landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entsprechend Einfluss zu nehmen.“
Beim größten privaten Vermieter in Berlin, der Deutsche Wohnen, haben die Mieter mit der Wartung nichts zu tun. „Aufgrund des Haftungsrisikos“ sei es so geregelt, dass sich die Deutsche Wohnen – als Vermieter – um die Wartung der Rauchwarnmelder kümmert und dies über die Betriebskosten umlegt, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 20.12.2022 – Deutsche Wohnen: Mieter in Spandau sollen besser geschützt werden

Die Deutsche Wohnen unterzeichnet eine Vereinbarung mit dem Bezirk Spandau. Die Modernisierungsumlage soll die Bewohner nicht überfordern.
Mieter in der Wohnsiedlung An der Kappe in Spandau sollen besser vor finanziellen Belastungen nach einer Modernisierung geschützt werden. Das sieht eine freiwillige Vereinbarung vor, die der Bezirk Spandau mit dem Vermieter Deutsche Wohnen geschlossen hat.
Zunächst profitieren die Mieter in den 203 Wohnungen des ersten Bauabschnitts von der Vereinbarung. Bei einer Fortsetzung der Arbeiten in den übrigen der insgesamt 1139 Wohnungen können die Regelungen aber „im Wesentlichen“ übernommen werden, heißt es.
Wie berichtet, will die Deutsche Wohnen in den Wohnungen An der Kappe die Fassade und die oberste Geschossdecke mit einer Wärmedämmung ausstatten, die Fenster erneuern, die Elektrostränge verstärken, die Zähler zentralisieren sowie Dächer, Treppenhäuser und Hauseingänge instand setzen. Im Oktober haben die Arbeiten begonnen. Acht Prozent der Modernisierungskosten können laut Gesetz auf die jährliche Miete umgelegt werden.
Wesentlicher Vorteil der jetzt getroffenen Vereinbarung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben ist, dass die Mieter nach dem Versand der Modernisierungsumlage bis zu drei Wochen Zeit haben, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Laut Gesetz hätten die Mieter sonst einen Härtefalleinwand innerhalb eines Monats nach Zugang der Modernisierungsankündigung geltend machen müssen, also bereits im Sommer dieses Jahres.

Warmmiete darf höchstens 30 Prozent des Einkommens betragen

Ein finanzieller Härtefall ist nach der Übereinkunft gegeben, „wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten würde“. Weil die Bruttowarmmiete frühestens im nächsten Jahr ermittelt wird, werden dann voraussichtlich schon die höheren Nebenkosten durch die Energiepreissteigerungen in diesem Jahr berücksichtigt. Das ist gut für die Mieter, weil ihre finanzielle Belastung zeitnah ermittelt wird – und nicht Monate vorher.
Die Vereinbarung zwischen der Deutsche Wohnen und dem Bezirk sieht zudem vor, dass die Bewohner bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen sind. Es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat. In den Genuss kommen allerdings nur jene Mieter, die bereits mit Beginn der Arbeiten einen Vertrag für eine Wohnung in der Siedlung hatten.

Umlage darf maximal zwei Euro je Quadratmeter betragen

Außerdem wurde vereinbart, dass die Modernisierungsumlage pauschal auf maximal zwei Euro je Quadratmeter begrenzt wird. Das ist für die Mieter An der Kappe aber weniger relevant. Denn laut Gesetz ist die Umlage ohnehin auf zwei Euro je Quadratmeter begrenzt, wenn die Miete vorher unter sieben Euro je Quadratmeter kalt lag, was in der Spandauer Wohnsiedlung, so weit bekannt, der Fall ist. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe soll die Miete nach der Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen.
Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) zeigt sich zufrieden. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt er. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes, bezeichnet den zeitlichen Mieterhöhungsausschluss als „besonders erfreulich“.