Archiv des Autors: amv

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 23.03.2020: Lebensgut-Recherche – Harsche Kritik an Ziegerts undurchsichtigem Konstrukt

Die Berliner Zeitung hat aufgedeckt, dass sich Berlins führender Wohnungsverkäufer hinter einer bislang anonymen Firmengruppe verbirgt. Abgeordnete fordern nun mehr Transparenz und Kontrolle auf dem Immobilienmarkt.

Als Reaktion auf die Enthüllungen der Berliner Zeitung über die Hintergründe der Immobiliengruppe Lebensgut fordert die Bundestagsabgeordnete Lisa Paus (Grüne) Nachbesserungen bei den Transparenzpflichten von Unternehmen: „Der Fall bestätigt, wie wichtig es ist, dass das Transparenzregister öffentlich ist, aber auch, dass es noch nicht funktioniert, und dass eine Kontrolle nicht stattfindet.“

Die Berliner Zeitung hat aufgedeckt, dass das Lebensgut-Geflecht mit knapp 30 Immobiliengesellschaften zur Unternehmensgruppe von Berlins führendem Wohnungsverkäufer Nikolaus Ziegert gehört.

Im Transparenzregister war Ziegert aber bislang nicht als wirtschaftlich Berechtigter eingetragen, was einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz darstellt. Stattdessen war ein Anwalt erfasst, der als Treuhänder agiert, so zumindest noch auf einem wenige Wochen alten Auszug.

Die Ziegert Group teilt mit, die ursprüngliche Meldung habe der bisherigen Gesetzeslage entsprochen: „Die Ziegert Group hat es leider in den ersten zwei Monaten des Jahres 2020 versäumt, den Eintrag rechtzeitig zu aktualisieren. Dies ist mittlerweile geschehen.“

Lisa Paus hält dies Versäumnis für „keine Bagatelle“; die Eigentumsverhältnisse seien „bewusst verschleiert“ worden. Auch Cansel Kiziltepe, Bundestagsabgeordnete aus Friedrichshain-Kreuzberg (SPD), kritisiert das anonyme Firmenkonstrukt scharf: „Mich hat es überrascht, weil Ziegert in Berlin sehr umtriebig ist und einige Häuser in meinem Wahlkreis betroffen sind“, sagt sie. „Mir zeigt das, dass wir im Immobilienbereich noch immer eine sehr große Intransparenz haben. Uns fehlt eine übersichtliche Datenlage – die brauchen wir in Deutschland.“

Auch auf Landesebene wird das Thema diskutiert. Katrin Schmidberger, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses (Grüne), fordert in dem Zusammenhang eine öffentliche Debatte über die Frage, welche Investitionen der Allgemeinheit wirklich nutzen.

„Ich finde es extrem dreist, dass jemand, der sich öffentlich als ehrenwerter Geschäftsmann hinstellt und für nachhaltige Stadtentwicklung eintritt, seine Identität verschleiert, und so sein Geschäftsmodell der Aufteilung von Mietshäusern und Umwandlung in Eigentumswohnungen weiter betreibt.“ Dieses sei inzwischen der „Hauptverdrängungsmotor“ in vielen Bezirken Berlins.

Die Ziegert-Group teilt mit, die Treuhänder-Struktur sei gewählt worden, um „Wettbewerbsnachteile“ beim Ankauf von Immobilien aufgrund von Ziegerts prominentem Namen zu vermeiden. Die Gruppe sei aber dabei, ihre Projekte „mit Investoren und Partnern“ in einem eigenen Geschäftsfeld zu bündeln.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/harsche-kritik-an-ziegerts-undurchsichtigem-konstrukt-li.79347

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

Berliner Zeitung am 23.03.2020: Gesetzesänderung – Mieter sollen vor Kündigungen geschützt sein – aber zunächst nur für drei Monate 

Die Bundesregierung will verhindern, dass Haushalte in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren.

Vorgesehen ist danach, dass Haushalte, die in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni ihre Miete in Folge der Corona-Krise nicht aufbringen können, nicht aus der Wohnung fliegen. Der Zeitraum kann bis Ende September 2020 und, bei Bedarf, sogar darüber hinaus verlängert werden. Mieter müssen die ausgefallene Miete aber bis spätestens Ende Juni 2022 nachzahlen.

Ohne die neue Regelung wäre zu erwarten, dass einer großen Anzahl von Personen die Kündigung droht, weil sie nicht in der Lage wäre, „die Miete weiterhin fristgerecht zu bezahlen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Kündigungen wegen Eigenbedarfs weiter möglich

Die Kündigung ist aber nur in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Mieter die Miete wegen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie nicht aufbringen können. Zahlt ein Mieter die Miete aus anderen Gründen nicht, ist die Kündigung weiter möglich. Der Vermieter kann zudem weiter wegen Mietrückständen kündigen, die zu einem früheren Zeitraum aufgelaufen sind. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind weiter möglich. Beschränkt sein soll die Regelung auf alle Verträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieter-sollen-vor-kuendigungen-geschuetzt-sein-aber-zunaechst-nur-fuer-drei-monate-li.79339

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 19.03.2020: Wegen Corona – Mieter in finanzieller Not sollen vor Kündigungen geschützt werden

Mieterverein fordert Gesetzesänderung zu Gunsten von Haushalten, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen bei Problemen “flexibel und pragmatisch” Lösungen finden – schließen Räumungen aber nicht völlig aus.

Um zu verhindern, dass Mieter ihre Wohnung verlieren, fordert der Berliner Mieterverein (BMV) einen Schutzschirm bei Mietzahlungsverzug.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass aufgrund derCorona-Krise nicht die ohnehin finanziell benachteiligten Haushalte, die schwerste Last aus den wirtschaftlichen Folgen tragen“, sagte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild am Donnerstag. Der Mieterverein appelliere an die Vermieter, bei Zahlungsverzug von Wohnungs- und Gewerbemietern großzügige Stundungen zu gewähren und auch den Verzicht zu prüfen, solange die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht gefährdet sei.

Mieterverein fordert Verschärfung von Kündigungsschutz

Der Mieterverein fordert zugleich eine Verschärfung des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Und zwar innerhalb kürzester Zeit. „Der Schutz der Wohnungs- und Gewerbemieter vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges muss am 25. März 2020 im Bundestag durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sicher gestellt werden“, sagte Wild. Danach sollen sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzuges ausgeschlossen werden – es sei denn, die Mietrückstände betragen mehr als sechs Monatsmieten.

Deutsche Wohnen will auf Räumungsverfahren verzichten

Der Berliner Mieterverein appelliert zudem an die Vermieter, die Vollstreckung von Wohnungsräumungen zu stoppen. Im Hinblick auf eine mögliche Ausgangssperre wäre dies ohnehin nicht möglich. In Fällen, in denen die Vermieter die Räumung weiter betreiben, seien die Bezirksbehörden aufgefordert, gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Wohnung zu beschlagnahmen.

Die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100.000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, erklärte, dass sie im Einzelfall bereit sei, bei Wohnungs- und Gewerbemietern Mietzahlungen zu stunden. „Und wir verzichten auf Räumungsverfahren, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis. Ähnlich äußerte sich die Vonovia. „Wir prüfen jeden einzelnen Fall und bemühen uns um individuelle Lösungen“, erklärte eine Sprecherin.

Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin sagten  zu, bei Zahlungsschwierigkeiten in Folge der Corona-Krise  mit den Mietern “flexibel und pragmatisch” Lösungen zu finden. Dazu gehöre insbesondere die Stundung fälliger Beträge oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die zentrale Botschaft laute: “Niemand muss sich wegen Corona Sorgen um seine Wohnung machen.”

Auf Räumungen wollen ausgerechnet die landeseigenen Unternehmen aber nicht verzichten. Die Unternehmen sichern jedoch zu, “in Anbetracht der gegenwärtigen Krisenlage Räumungen ausschließlich dann durchzuführen, wenn der jeweiligen Mietpartei angemessener Ersatzwohnraum angeboten werden kann, der entweder vom Haushaltseinkommen oder über die Jobcenter bezahlbar ist.” Bei Familien mit Kindern würden Räumungen grundsätzlich ausgesetzt. Räumungen seien für die Unternehmen das “letzte Mittel”, wenn sämtliche Kontakt- und Beratungsangebote seitens der betroffenen Mietpartei nicht wahrgenommen worden seien.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-baugesellschaften-wollen-kulant-mit-mietern-umgehen-li.78995

Pressemitteilung 08/2020

AMV schließt Beratungsbüro zunächst bis zum 14.04.2020

Sie können uns aber weiter telefonisch, per E-Mail und per Post erreichen.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hat entschieden, zur Pandemie-Vorbeugung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ab sofort die Beratungen im Beratungsbüro Westerwaldstraße 9a in 13589 Berlin zunächst bis zum 14.04.2020 ausfallen zu lassen.
„Aufgrund der gebotenen Vorsicht bezüglich der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz besonders gefährdeter Personen ist die Schließung unseres Beratungsbüros erforderlich“, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.
Bei mietrechtlichen Problemen sind wir aber weiter für unsere Mitglieder telefonisch, per E-Mail und schriftlich zu erreichen:
Tel.: 030 / 68 83 74 92, Handy: 0170 / 237 17 90, Handy: 0174 / 483 27 28
Postadresse: AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., c/o RA Uwe Piper, Bayernring 27 a, 12101 Berlin
Berlin, den 18.03.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

AMV im Lichte der Pr­esse:

 

Berliner Zeitung am 12.03.2020: Wohnen – Eilantrag gegen Berliner Mieten­deckel vor dem Verfa­ssungsgericht erfolg­los

Das Bundesverfassung­sgericht lehnt den Antrag von Ver­mietern​ auf vorläuf­ige Außerkraftsetzung der Bußgeld­vorschriften ab.

Das Bundesverfassung­sgericht hat einen Eilantrag ab­gelehnt, mit dem die Bußgeldvorschriften des Mieten­deckels vorläufig au­ßer Kraft gesetzt we­rden sollten. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wol­lten erreic­hen, dass die Verlet­zung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich best­immten Höchstmiete vorläufig ni­cht als Ordnungswidr­igkeit eingestuft wi­rd. Dem wollte das Gericht aber nicht stattgeben.

Solle ein Gesetz auß­er Kraft gesetzt werden, gelte ein strenger Maßstab, entschieden die Ri­chter im Ra­hmen einer Folgenabw­ägung. Danach seien die Nachteile, die sich aus ein­er vorläufigen Anwen­dung der Bußgeldvors­chriften er­geben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfa­ssungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. „Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entst­ehen würden, wenn die Bußgeldvo­rschriften außer Kra­ft träten, sich das Gesetz aber später doch als ver­fassungsgemäß erweis­en würde“, heißt es in einer Mi­tteilung des Gerichts vom Donne­rstag. Die Antragste­ller selbst hätten eingeräumt, dass sich Vermieter dann nicht an die ge­setzlichen Vorgaben halten würd­en. Mit Beschlüssen vom selben Tage hat das Gericht eine Verfassungsbes­chwerde nicht zur En­tscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Amtsgericht Charlott­enburg lässt Mieterh­öhung zu

Das Amtsgericht Ch­arlottenburg​ hat bereits am 4. März in einem ersten Urte­il zum Mietendeckel einer Mieterhöhung stattgegeben, die vor Inkrafttreten des Mietendeckels ausge­sprochen worden war. Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Mietendeckels ents­tanden sind, könnten durch diesen nicht ausgeschlossen wer­den, so das Gericht.

Der Alternative Mi­eter- und Verbrauche­rschutzbund (AMV) be­grüßt das Urteil dennoch. „Die Vorteile für die Mieter sind allerdings erst auf den zweiten Blick zu erkennen“, sagt AMV-Chef Marcel Eup­en. „Das Gericht argumentiert zwar, da­ss das Mietendeckel-­Gesetz kein Verbot zivilrechtlicher Mi­eterhöhungen enthält­.“ Damit seien Miete­rhöhungen an sich erlaubt. „Es stellt aber zugleich fest, dass es verboten sei, die höhere Miete zu fordern oder ent­gegenzunehmen“, so Eupen. Das Gericht stufe den Deckel sog­ar als verfassungsko­nform ein, soweit si­ch sein Regelungsb­ereich auf das öffen­tliche Ordnungswidri­gkeitenrecht besch­ränke. Es sei zu hof­fen, dass andere Ger­ichte den Rechtsstan­dpunkt übernehmen.

https://www.berliner­-zeitung.de/mensch-m­etropole/eilantrag-g­egen-berliner-mieten­deckel-vor-dem-verfa­ssungsgericht-erfolg­los-li.78334

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 11.03.2020: Mietendeckel – Deutsche Wohnen senkt Miete

Es ist zwar unsicher, ob der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat: Solange er aber gilt, müssen sich die Vermieter an ihn halten. Jetzt hat  die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100 000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, für viele die Miete reduziert.

„Die Deutsche Wohnen hat in der vergangenen Woche tausende Mieter über die vorläufige Reduktion ihrer Miete gemäß dem aktuell geltenden Mietendeckel informiert“, erklärt Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis auf Anfrage des KURIER. „Im Durchschnitt wurde die Miete um einen niedrigen zweistelligen Betrag reduziert.“

Notwendig wird eine Reduzierung der Miete in all jenen Fällen, in denen Vermieter zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 die Miete erhöht haben. Denn mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels wurde die Miete auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Im Fall einer Mieterin aus der Steigerwaldstraße in Spandau reduziert die Deutsche Wohnen die Miete von 378,59 Euro auf 359,88 Euro monatlich. Für eine Mieterin im Spandauer Hainleiteweg verringert die Deutsche Wohnen die Miete von 609,37 auf 601,63 Euro.

Irritationen gibt es darüber, was mit jenem Teil der Miete ist, der für die letzten sieben Tage im Februar zu viel gezahlt wurde. Im Schreiben an die Mieterin aus der Steigerwaldstraße, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, teilt die Deutsche Wohnen zwar mit, dass sie „ab März 2020“ nur noch die verringerte Miete in Höhe von 359,88 Euro vom Konto abbuchen werde. Keine Aussagen macht sie aber dazu, was mit dem Mietbetrag geschieht, der für die Zeit zwischen 23. und 29. Februar zu viel gezahlt wurde – obwohl sie erwähnt, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar die niedrigere Miete zu zahlen ist. Ähnlich sieht es im Fall der Mieterin aus dem Hainleiteweg aus, die die Miete selbst überweist. Hier teilt die Deutsche Wohnen mit, dass die Bewohnerin bei ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vornehmen soll, sofern sie die Miete für März bereits überwiesen habe. Zum Februar wird nichts gesagt.

Das ruft den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf den Plan. „Die Schreiben vermitteln den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen die Mieten erst zum 1. März 2020 und nicht schon zum 23. Februar 2020 reduziert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Sollte der Eindruck zutreffend seien, hätte die Deutsche Wohnen für den Zeitraum vom 23. bis 29. Februar eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt.“ Eupen fordert, dass die Deutsche Wohnen die Reduzierung ab dem 23. Februar vornimmt. Das ist laut Deutsche Wohnen sowieso geplant.

„Selbstzahler haben wir per Schreiben aufgefordert, ihre Miete ab Gültigkeit des Gesetzes zu reduzieren“, so die Sprecherin. Auf Grund der „extrem kurzen Zeit“, die dem Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt wurde, sei es technisch nicht möglich gewesen, bei einem Lastschrifteinzug bereits im ersten Schritt die Mietreduktion für den Februar zu errechnen und auszuweisen. Deshalb erfolge ein Ausgleich für die Februartage mit der April-Lastschrift.

https://www.berliner-kurier.de/kiez/deutsche-wohnen-senkt-miete-li.78252

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

rbb24.de am 11.03.2020: Schönhauser Allee in Berlin – Warum eine 1.019-Euro-Mieterhöhung jetzt vom Tisch ist

Vielen Berliner Mietern wurden im Dezember 2018 Modernisierungen mit hohen Mietsteigerungen angekündigt. Doch für die meisten dieser Fälle gilt der Mietendeckel sogar rückwirkend. Mit teils drastischen Effekten.

Kurz nach Weihnachten 2018 hatte Kathrin Hauer eine Modernisierungsankündigung im Briefkasten. Über eine Anwaltskanzlei ließ der Vermieter ihr mitteilen, dass sie nach den zahlreichen Maßnahmen 1.019,68 € mehr Miete im Monat zahlen müsse. Pro Quadratmeter war das eine Mietsteigerung von über 13 Euro. Ähnliche Schreiben erhielten auch ihre Nachbarn.

Doch bis heute wurden die Baumaßnahmen noch nicht einmal begonnen. Und das lässt die Mieter nun hoffen. Denn nach Auskunft ihrer Rechtsanwältin fällt die angekündigte Modernisierung unter den Mietendeckel. “Ich kann den Mietern sagen, dass durch Modernisierungsmaßnahmen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt werden, die Miete nicht um mehr als einen Euro je m² monatlich steigen kann”, sagt Rechtsanwältin Carola Handwerg. “Zumindest ist die Angst weg. Das gibt ihnen die Sicherheit, dass sie danach weiter ihre Miete zahlen können.”

Für Kathrin Hauer wäre der Unterschied enorm, denn sie müsste dann nicht mehr 1.019 Euro mehr zahlen, sondern nur noch 75 Euro. Eine große Erleichterung. Auf Nachfrage von rbb24 Recherche bestätigt die Senatsverwaltung für Wohnen, dass der Mietendeckel für Fälle wie den in der Schönhauser Allee gilt und geht sogar noch weiter: “Nach hiesiger Rechtsauffassung ist maßgebend, ob die Mieterhöhung nach Modernisierung den Mieterinnen und Mietern bis zum Stichtag 18.06.2019 zugegangen ist”, schreibt die Pressesprecherin. Entscheidend sei nicht das Datum der Ankündigung, sondern das der Abrechnung.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/03/mietendeckel-berlin-modernisierung-2018.html

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 10.03.2020: Mietendeckel – Deutsche Wohnen reduziert die Mieten

Der größte private Vermieter in Berlin nimmt Erhöhungen zurück. Irritationen gibt es wegen Rückzahlungen aus dem Februar.

Es ist zwar unsicher, ob der Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, bis zu einer Entscheidung müssen sich die Vermieter aber an ihn halten. Jetzt hat die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100.000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, für viele Haushalte die Miete reduziert.

„Die Deutsche Wohnen hat in der vergangenen Woche tausende Mieter über die vorläufige Reduktion ihrer Miete gemäß dem aktuell geltenden Mietendeckel informiert“, erklärte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis auf Anfrage. „Im Durchschnitt wurde die Miete um einen niedrigen zweistelligen Betrag reduziert.“

Im Fall einer Mieterin aus der Steigerwaldstraße in Spandau reduziert die Deutsche Wohnen die Miete von 378,59 Euro auf 359,88 Euro monatlich – also um 18,71 Euro. Für eine Mieterin im Spandauer Hainleiteweg verringert das Unternehmen die Miete von 609,37 auf 601,63 Euro monatlich – das sind 7,74 Euro weniger.

Irritationen gibt es darum, was mit jenem Teil der Miete ist, der für die letzten sieben Tage im Februar zu viel gezahlt wurde. Im Informationsschreiben an die Mieterin aus der Steigerwaldstraße, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, teilt die Deutsche Wohnen zwar mit, dass sie „ab März 2020“ nur noch die verringerte Miete in Höhe von 359,88 Euro vom Konto abbuchen werde.

Keine Aussagen macht sie aber dazu, was mit dem Mietbetrag geschieht, der für die Zeit zwischen 23. und 29. Februar zuviel kassiert wurde – obwohl sie erwähnt, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar die niedrigere Miete zu zahlen ist.

Ähnlich sieht es im Fall der Mieterin aus dem Hainleiteweg aus, die die Miete selbst überweist. Hier teilt die Deutsche Wohnen mit, dass die Bewohnerin bei ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vornehmen soll, sofern sie die Miete für März bereits überwiesen habe. Zum Februar wird nichts gesagt.

Technische Verzögerungen – Rückforderungen angedroht

Das ruft den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf den Plan. „Die Schreiben vermitteln den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen die Mieten erst zum 1. März 2020 und nicht schon zum 23. Februar 2020 reduziert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Sollte der Eindruck zutreffend seien, hätte die Deutsche Wohnen für den Zeitraum vom 23. bis 29. Februar eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt.“ Eupen fordert, dass die Deutsche Wohnen die Reduzierung ab dem 23. Februar vornimmt.

Das ist laut Deutsche Wohnen geplant, wie es auf Anfrage heißt. „Selbstzahler haben wir per Schreiben aufgefordert, ihre Miete ab Gültigkeit des Gesetzes zu reduzieren“, erklärt Manuela Damianakis. Bei einem Lastschrifteinzug sei es auf Grund der „extrem kurzen Zeit“, die dem Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt wurde, technisch nicht möglich gewesen, bereits im ersten Schritt die Mietreduktion für den Februar zu errechnen und auszuweisen. Deshalb erfolge ein Ausgleich für die Februartage mit der April-Lastschrift.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-deutsche-wohnen-reduziert-die-mieten-li.78200

Pressemitteilung 07/2020

Mietendeckel – AMV fordert Deutsche Wohnen zur Reduzierung der Mieten ab 23.02.2020 auf

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat in der vergangenen Woche tausende Mieterinnen und Mieter über die Reduktion ihrer Mieten gemäß dem Mietendeckel informiert.

Mit Schreiben vom 28.02.2020 ließ die Deutsche Wohnen Management GmbH zahlreichen Mietparteien Informationen über deren Miethöhe zukommen und reduzierte die Miete bei den Mietern, bei denen sie die Nettokaltmiete nach dem 18.06.2019 erhöht hatte.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH differenzierte in ihren Schreiben zwischen Mietern mit und ohne Einzugsermächtigung.

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 bei Mietern mit Einzugsermächtigung heißt es u.a. wie folgt:

“Gemäß MietenWoG Bln dürfen wir ab März 2020 von Ihrem Konto nur noch die Miete in Höhe von … € abbuchen.”

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 bei Mietern ohne Einzugsermächtigung heißt es wie folgt:

“Sofern Sie die Miete für März 2020 bereits an uns überwiesen haben, bitten wir Sie, bei Ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vorzunehmen.”

Die Deutsche Wohnen Management GmbH reduziert die Mieten damit wohl erst zum 01.03.2020 und nicht bereits zum 23.02.2020.

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 heißt es des Weiteren wie folgt:

“Unter anderem bestimmt das Gesetz, dass nach seinem Inkrafttreten und ausschließlich für die Dauer seines Geltungszeitraumes nur noch die per 18.06.2019 vereinbarte Grund- bzw. Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge gefordert bzw. entgegengenommen werden darf.”

Damit erweckt die Deutsche Wohnen Management GmbH den Eindruck, dass sie nach dem Außerkrafttreten des MietenWoG Bln am 22.02.2025 (Art. 4 Abs. 2 WoG Bln) ab dem 23.02.2025 wieder die “alte” und erhöhte Miete begehrt.

Kommentar des AMV:

„Nach dem „Mietendeckel-Gesetz” ist eine höhere Miete als jene vom 18. Juni 2019 „ab dem Tag des Inkrafttreten“ des Mietendeckels am 23.02.2020 verboten. Die Miete ist von diesem Zeitpunkt an „auf die zulässige Miete“ zu reduzieren. Die Deutsche Wohnen vermittelt mit ihren Schreiben den Eindruck, dass sie die Mieten erst zum 01.03.2020 und nicht schon zum 23.02.2020 reduziert. Sollte dieser Eindruck zutreffend sein, hätte die Deutsche Wohnen mit ihrer Reduzierung erst ab dem 01.03.2020 gegen das „Mietendeckel-Gesetz” verstoßen und für den Zeitraum vom 23.02. bis zum 29.02.2020 eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. Er fordert die Deutsche Wohnen auf, die Reduzierung bereits ab dem 23.02.2020 vorzunehmen.

„Entgegen der Formulierung der Deutsche Wohnen, dass das „Mietendeckel-Gesetz” bestimme, „dass ausschließlich für die Dauer seines Geltungszeitraumesnur noch die per 18.06.2019 vereinbarte Grund- bzw. Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge gefordert bzw. entgegengenommen werden dürfe”, regelt das „Mietendeckel-Gesetz” nicht, dass nach dem Außerkrafttreten des „Mietendeckel-Gesetzes” am 22.02.2025 (Art. 4 Abs. 2 WoG Bln) ab dem 23.02.2025 wieder die “alte” und erhöhte Miete gelte”, so Eupen.

Berlin, den 10.03.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 06.03.2020: Wohnungsbau – Neues Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen

Der Bezirk geht einen neuen Weg, um Bauherren dazu zu bringen, einen Anteil preiswerter Unterkünfte zu errichten. Er könnte Vorbild für andere sein.

Preiswerte Wohnungen in Berlin sind rar. Doch gerade die Zahl der Sozialwohnungen bei privaten Bauprojekten ist noch immer gering. Das will der Bezirk Neukölln jetzt ändern. Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hat dazu ein Modell ausgearbeitet. Es könnte Vorbild für andere Bezirke werden.

„An vielen Stellen wird am Bedarf der Neuköllner vorbei gebaut“, sagte Biedermann am Donnerstag bei der Vorstellung der Pläne. „Mit dem Neuköllner Modell setzen wir einen Rahmen für bezahlbare und lebenswerte Kieze.“ Das Modell sieht vor, dass der Bezirk von den Bauherren verlangen kann, auf 30 Prozent der neu zu schaffenden Geschossfläche Sozialwohnungen zu errichten.

So funktioniert das Neuköllner Modell

Zwar gibt es das bisher schon unter dem Namen „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ für die ganze Stadt. Doch dieses Modell greift dieses nur in solchen Fällen, in denen mit einem Bebauungsplan Baurecht erst geschaffen wird. Bei Projekten in Baulücken und in Hinterhöfen, bei denen es ein Baurecht  im Grunde schon gibt, läuft es dagegen ins Leere.

Hier setzt das Neuköllner Modell an. Es macht sich dabei den Umstand zunutze, dass die Bebaubarkeit von Hinterhöfen und Baulücken zwar oft zulässig ist, aber die mögliche Geschossfläche eng begrenzt wird. In Fällen, in denen der Bauherr nun mehr Geschossfläche errichten möchte, will Neukölln dies auf dem Weg der Befreiung erlauben, diese aber an den Bau von Sozialwohnungen auf 30 Prozent der Geschossfläche koppeln – wobei die Bebauung zugleich nach oben begrenzt ist.

Neuköllner Modell macht Förderung möglich

Gelten soll das Neuköllner Modell, wenn aufgrund der Befreiungen mehr als 1000 Quadratmeter neue Geschossfläche entstehen, sagte Biedermann. Dann sind 30 Prozent Sozialwohnungen zu schaffen. Darüber hinaus müssen sich die Bauherren an der Finanzierung von Grundschul- und Kita-Plätzen beteiligen, sofern diese nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Sozialwohnungen werden zurzeit für 6,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vermietet und stehen Menschen offen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Wer eine Sozialwohnung baut, darf dafür eine Förderung in Anspruch nehmen, muss dies aber nicht tun. Biedermann sagte, er schätze das Potenzial in Neukölln auf 2100 Wohnungen, die nach dem neuen Modell genehmigt werden könnten – 700 Sozialwohnungen ließen sich so schaffen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-neukoellner-modell-fuer-mehr-sozialwohnungen-li.77808