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Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 08.03.2019: Volksbegehren in Berlin – Enteignung von Immobilienkonzernen laut Gutachten rechtlich möglich

Berlins Innensenator liegt ein Gutachten zum Volksbegehren vor. Die Entschädigung könnte den Verkehrswert deutlich unterschreiten, berichtet der „Spiegel“.

Der in Berlin diskutierten Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen steht laut einem Gutachten rechtlich nichts im Wege. Das ist laut einer Vorab-Veröffentlichung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ das Ergebnis der vom Senat beim Verwaltungsrechtler Reiner Geulen in Auftrag gegebenen „Rechtlichen Stellungnahme – Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin“. Laut „Spiegel“ liege es Innensenator Andreas Geisel (SPD) seit Wochen vor.

Das 21-seitige Kurzgutachten komme zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen wie der Deutschen Wohnen und die Überführung in Gemeineigentum nach Artikel 15 des Grundgesetzes zulässig ist. Das Land Berlin könnte ein entsprechendes Enteignungsgesetz erlassen. Außerdem dürfte die „festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten Immobilien deutlich unterschreiten“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-in-berlin-enteignung-von-immobilienkonzernen-laut-gutachten-rechtlich-moeglich/24082852.html

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

 

staaken.info am 11.03.2019: Info & Diskussion Dienstag im Stadtteilzentrum

Enteignung privater Großvermieter?

Volksbegehren über die Enteignung privater Großvermieter
Information und Diskussion
Dienstag 12. März 18 Uhr
Eintritt frei u. ohne Anmeldung
Stadtteilzentrum Obstallee 22 E

Zur Zeit heftig diskutiert wird die Initiative für ein Volksbegehren, das darüber entscheiden soll ob private Immobilienunternehmen mit großen Wohnungsbeständen enteignet werden sollen. Dabei im Mittelpunkt der Diskussion vor allem der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen AG, der vor allem ob seiner Marktmacht, seiner Mietpreispolitik, der Nichtanerkennung von festgesetzten Mitpreisspiegeln und vielem mehr, sich nicht nur bei DW-Mietern mehr als nur unbeliebt gemacht hat.

Ebenso heftig diskutiert wird das Für und Wider der Initiative für ein Volksbegehren zur Enteignung von großen privaten Immobiliengesellschaften. Da außer den Wohnungsbeständen der Gewobag fast alle Mieteinheiten in der Großwohnsiedlung Heerstraße im Eigentum von großen privaten Gesellschaftgen liegen ist – auch nach dem Verkauf der Deutsche Wohnen/GSW-Bestände an die ADO – das Thema bei uns relevant.

Daher laden die Mieterinitiativen der Adler/Westgrund- bzw. der ADO-Mieter sowie der Mieterbeirat Heerstraße der Gewobag zusammen mit dem Gemeinwesenverein am Dienstagabend zu Information und Diskussion zum Thema ein.

Als Vertreter für das Pro & Contra sind auf dem Podium: Michael Prütz von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und als Gegenpart Marcel Eupen vom „Alternativen Mieter- und Verbraucherverband“.

https://www.staaken.info/2019/03/enteignung-privater-immobiliengesellschaften/

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 07.03.2019: Umstrittene Koalitions-Idee – Berlin holt sich beim Mietendeckel externe Berater
Die rot-rot-grüne Koalition will die Mieten in Berlin deckeln. Der Vorschlag ist ein Novum. Ob das auf Landesebene überhaupt möglich ist oder in der Zuständigkeit des Bundes liegt, ist juristisch umstritten.Am Donnerstag gab Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) in der Plenarsitzung bekannt, dass sich das Land bei der Abschätzung dieser Frage Hilfe von externen Beratern holt. Man werde “juristischen Fachverstand über die Senatsverwaltungen hinaus” herbeiziehen. Die Gesetzeslage sei hochkomplex.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

BZ am 07.03.2019: Noch in Prüfung – Kommt der „Mietendeckel“ für Berlin oder nicht?
Der Berliner Senat hat trotz längerer Prüfungen noch keine Klarheit, ob die Idee eines Mietendeckels auf Landesebene umsetzbar ist.Auf Basis unterschiedlicher Gutachten sei „keine abschließende Einschätzung möglich“, sagte die Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Diskussion müsse auch mit Hilfe externen Sachverstands weitergeführt werden, „um zu schauen, wie es geht“. „Das ist keine triviale Materie.“

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte: „Wir haben ein großes Interesse daran, wirklich jedes Instrument zu nutzen, um die Mietentwicklung für die Berlinerinnen und Berliner zu dämpfen, zu verlangsamen und gegebenenfalls zu deckeln.“ Daher laufe eine intensive Prüfung des Vorschlags, denn eine mögliche Umsetzung müsse auch rechtssicher sein.

Der Senat werde sich demnächst mit dem Thema beschäftigen – womöglich in der nächsten oder übernächsten Woche. „Wenn eine Chance besteht, werden wir das auch zügig umsetzen.“

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”: 

DER TAGESSPIEGEL am 07.03.2019: Wohnungsnot in Berlin –Koalition ist sich einig: Mietendeckel soll kommen
 
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich für die Einführung eines Mietendeckels ausgesprochen, sollte dieser einer juristischen Überprüfung standhalten. “Im Senat besteht die Auffassung: wenn es geht, soll man es machen”, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Sie kündigte an, der Senat werde sich am kommenden Dienstag in seiner Sitzung mit der Prüfung der juristischen Umsetzbarkeit desaus den Reihen der SPD stammenden Vorstoßes beschäftigen.

Modellcharakter für andere Städte

Auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Karin Schmidberger, wie genau der Zeitplan des Senats hin zu einer möglichen Einführung des Mietendeckels aussehe, ergriff der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) das Wort. Der Mietendeckel beschäftige den Senat ebenso wie die Koalitionsfraktionen, sagte Müller und stellte fest: “Wir haben ein großes Interesse daran, wirklich jedes Instrument zu nutzen, um die Mietenentwicklung zu dämpfen und notfalls auch zu deckeln.”

Ob die “juristische Frage” der Umsetzbarkeit tatsächlich schon am Dienstag Thema im Senat sein werde, ließ Müller offen. Er betonte das gemeinsame Interesse der Koalitionäre, einen “rechtssicheren Aufschlag” liefern zu wollen und wies auf den Modellcharakter eines solchen Schrittes auch für andere Städte hin. Genau wie Lompscher legte er sich fest: “Wenn es eine gute Chance gibt, diesen Mietendeckel anzuwenden, werden wir ihn anwenden.”

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-koalition-ist-sich-einig-mietendeckel-soll-kommen/24077668.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 06.03.2019: Wohnen – Bezirksamt Lichtenberg schließt Vertrag zum Mieterschutz

Künftige Modernisierungsvorhaben des Vermieters sollen sozial verträglich gestaltet werden.

Auch Lichtenberg bleibt von steigenden Mieten nicht verschont. Ein großer Preistreiber ist dabei die Modernisierungsumlage, die außergewöhnliche Mieterhöhungen zulässt. Um die Mieterhöhungen zu begrenzen, haben das Bezirksamt Lichtenberg und die Deutsche Wohnen, die 8700 Wohnungen im Bezirk bewirtschaftet, nun in einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Modernisierungsvorhaben sollen sozial verträglicher gestaltet werden

Die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin Birgit Monteiro (SPD) sagt dazu: „Als wesentlichen Inhalt haben sich Deutsche Wohnen und Bezirksamt darauf verständigt, dass künftige Modernisierungsvorhaben der Deutsche Wohnen sozial verträglich gestaltet werden sollen.“ Sollte das bei einzelnen Modernisierungsvorhaben gefährdet sein, werde das Bezirksamt mit der Deutsche Wohnen eine Vereinbarung abschließen, die die Höhe der Modernisierungsumlage begrenzt.

„Unabhängig von dieser Vereinbarung gilt ab jetzt für alle Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen in Lichtenberg, dass Modernisierungen nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, dass die Miete nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigt“, so Birgit Monteiro weiter.

Einige sind von der Mieterhöhung ausgenommenDiese Regelung sei identisch mit der, die der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen hat. Außerdem seien durch die Kooperationsvereinbarung alle Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe für drei Jahre nach Modernisierungen von Mieterhöhungen ausgenommen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article216602737/Bezirksamt-Lichtenberg-schliesst-Vertrag-zum-Mieterschutz.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 06.03.2019: Vorkaufsrecht – Berlin kauft Häuser in Moabit und Gesundbrunnen

Berlin hat zwei weitere Häuser über das Vorkaufsrecht im Bezirk Mitte erworben.

Für die Hausgemeinschaft der Rathenower Straße 59 in Moabit war es ziemlich knapp. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts für ihr Haus wäre am Montag dieser Woche ausgelaufen. Bis zum Ende vergangener hatten mehrere landeseigene Wohnungsbaugesellschaften abgewinkt, das Haus zu kaufen. „Wir hatten die Hoffnung schon fast aufgegeben“, sagte Mietersprecherin Lisa Buchholz. „Wir sind überglücklich, dass es dann doch noch geklappt hat.“

Die Verhandlungen führten schließlich erst am vergangenen Freitag zum Erfolg – und das mit einem Novum. Am Ende fand sich eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft, die bisher noch nie über das Vorkaufsrecht gekauft hat: die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG), Tochter der hochumstrittenen Berlinovo. Im Verbund der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist sie ein Sonderfall. Sie konzentriert sich auf Bau und Verwaltung von Studentenwohnungen und möblierten Micro-Apartments – teils zu horrenden Mieten. In Mitte bewirbt die Berlinovo etwa 28-Quadratmeter-Appartements zu einem Preis ab 850 Euro. Anders als die anderen Wohnungsbaugesellschaften des Landes, gilt für sie nicht die Kooperationsvereinbarung. Sie muss daher nicht 50 Prozent der Neuvermietungen zu einer Kaltmiete von 6,50 Euro vermieten.

Am Montag verkündete das Bezirksamt Mitte, dass auch für das Haus an der Prinzenallee 36 in Gesundbrunnen zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) das Vorkaufsrecht ausgeübt werden konnte. Während in Moabit 15 Wohnungen im Milieuschutzgebiet geschützt werden konnten, sind es in der Prinzenallee 20, die nun dem Land gehören.

Erfreut ist auch Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD). Beide Gebäude seien für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den jeweiligen Milieuschutzgebieten von großer Bedeutung. Die Mieten hätten zum Zeitpunkt des Verkaufs im Durchschnitt noch deutlich unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Quartier gelegen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216602119/Berlin-kauft-Haeuser-in-Moabit-und-Gesundbrunnen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 06.03.2019: Volksbegehren – Enteignen kommt Berlin billiger als kaufen

Was würde es kosten, Wohnungsbestände zu verstaatlichen? Maximal 40 Milliarden Euro, schätzt der Senat. Es könnte auch deutlich weniger sein.

Eine Enteignung der zehn größten Immobilienunternehmen der Stadt könnte Berlin etwa 40 Milliarden Euro kosten. Das steht in der amtlichen Kostenschätzung für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die dem Tagesspiegel vorliegt. Vielleicht könnte die Summe aber auch um rund 20 Prozent niedriger liegen, bei 32 Milliarden Euro, schreiben die Beamten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Man müsse nicht zwingend den aktuellen Marktwert der Wohnungen ansetzen.

Die Rechtsprechung erlaube auch einen „Paketabschlag“, eine Art Rabatt, weil man ja en bloc entschädigt. Es sei auch denkbar, einen Bodenrichtwert von beispielsweise 2013 anzusetzen statt von 2019, bereinigt um einen Inflationsausgleich. So lassen sich die spekulativen Wertsteigerungen herausrechnen. Auch die Mietpreiszuwächse der vergangenen Jahre könnten mit Abschlägen von bis zu fünf Prozent veranlagt werden, weil sie dem Eigentümer größtenteils „ohne Eigenleistung“ zugefallen sind.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-enteignen-kommt-berlin-billiger-als-kaufen/24068636.html

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Berliner Zeitung am 05.03.2019: Kostenschätzung des Senats – So teuer wäre die Enteignung von Deutsche Wohnen und Co.

Eine Enteignung großer Immobilienunternehmen in Berlin käme die Stadt teuer zu stehen. Jedenfalls, wenn es nach der amtlichen Kostenschätzung geht, die in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ erarbeitet wurde.

Die Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen in Berlin würde demnach Entschädigungskosten von schätzungsweise 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden verursachen, heißt es aus zuverlässiger Quelle. Hinzu kämen Erwerbsnebenkosten von bis zu 180 Millionen Euro. Darüber hinaus fielen weitere einmalige Kosten von 1,5 bis 2,9 Milliarden Euro an – unter anderem für die Erfassung und technische Bewertung der Immobilien sowie für Entschädigungen für unbebaute Grundstücke.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/kostenschaetzung-des-senats-so-teuer-waere-die-enteignung-von-deutsche-wohnen-und-co–32161348

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 05.03.2019: Volksbegehren – Enteignungen kosten Berlin bis zu 36 Milliarden Euro

Eine interne Kostenschätzung des Senats zeigt, wie teuer das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für Berlin werden könnte.

Das geplante Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ könnte für Berlin teuer werden. Nach einer internen „amtlichen Kostenschätzung“ müsste das Land für Entschädigungszahlungen zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro aufkommen.

Hinzu kämen außerdem Neben-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten in einstelliger Milliardenhöhe. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte der Berliner Morgenpost die Existenz des Papiers.

Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Landeshaushalt beträgt im Jahr 2019 nur etwa 29 Milliarden Euro. Die Initiative selbst hatte eine deutlich geringere Kostenschätzung abgegeben: Sie rechnet mit Zahlungen in Höhe von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro.

Schuldenkrise über Jahrzehnte möglich

Die Berliner CDU kritisierte die „abenteuerlichen Enteignungsfantastereien“ des Senats. Berlin drohe durch Enteignungen eine neue Schuldenkrise über Jahrzehnte, sagte Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen der Berliner CDU. „Gleichzeitig wäre damit keine einzige neue Wohnung gebaut, Mieten würden nicht sinken.“ Von den bis zu 36 Milliarden Euro ließe sich der Bau von bis zu 230.000 Wohnungen finanzieren, so Gräff. „Eine Größenordnung, die Anlass geben muss, über einen neuen Bezirk nachzudenken, wie dies bereits öffentlich diskutiert wird.“

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) reagierte ob der neuen Schätzungen mit drastischen Worten: „Die Kosten würden einen gesamten Jahreshaushalt übersteigen und wären mehr als das Sechsfache der bisherigen BER-Baukosten“, sagte BBU-Vorstand Maren Kern. Das sei ein „finanzpolitisches Desaster“. Es gebe enorme verfassungsrechtliche Bedenken und nun käme noch die Missachtung der Schuldenbremse hinzu.

Unter Marktwert entschädigenDie Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hält an ihren Schätzungen fest. Zwar seien die Berechnungen des Senats realistisch, wenn man den Marktwert zugrunde lege, sagte der Sprecher Rouzbeh Taheri. Es sei jedoch „geradezu zwingend, dass man unter dem Marktwert entschädigt“.

Die aktuellen Immobilienpreise seien von den Wohnkonzernen mitverursachte Spekulationspreise. „Dafür darf man sie nicht noch belohnen.“ Die Initiative will am 6. April das Volksbegehren starten. Ziel ist, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“.

https://www.morgenpost.de/berlin/article216589575/Enteignungen-kosten-Berlin-bis-zu-36-Milliarden-Euro.html