Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

ZEIT ONLINE am 13.04.2015 – “Ich bin für Gerechtigkeit”!

Von Juni an sollen nicht mehr Mieter, sondern Vermieter die Vermittler-Courtage zahlen. Jetzt wollen die Makler gegen dieses “Bestellerprinzip” klagen. Ein Gespräch mit Bettina Schönhoff, die das Verfahren vorantreibt…

Schönhoff: Wir werden mittels einstweiligen Rechtsschutzes dagegen vorgehen. Zurzeit lassen wir in einer Expertise prüfen, ob wir zeitgleich das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof einschalten werden.

http://www.zeit.de/2015/13/immobilien-makler-gebuehr-vermieter-mieter

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Berliner Morgenpost am 04.04.2015: Die Berliner CDU treibt die SPD bei der Mietpreisbremse! Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert SPD-Stadtentwicklungssenator Geisel auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Abgeordnetenhaus, Matthias Brauner, forderte den Senat auf, “die Mietpreisbremse zügig umzusetzen und den Berliner Mietspiegel wieder rechtssicher zu machen”. Zuständig dafür ist vor allem Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Nach der Verabschiedung der Mietpreisbremse durch Bundestag und Bundesrat sehe die CDU-Fraktion den Senat in der Pflicht. Der müsse umgehend die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit das Gesetz in Berlin wirksam werden könne, sagte Brauner. Einen entsprechenden Antrag habe die Fraktion verabschiedet, er werde zurzeit mit der SPD-Fraktion abgestimmt.

http://www.morgenpost.de/berlin/article139138946/Die-Berliner-CDU-treibt-die-SPD-bei-der-Mietpreisbremse.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Jens-Ulrich Kießling – Präsident IVD Bundesverband gibt nicht auf – Brief an Bundespräsident Joachim Gauck zum Mietrechtsnovellierungsgesetz!

Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) – Verfassungsrechtliche Bedenken am sog. Bestellerprinzip

“Der Staatrechtlehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen hat in einem Gutachten, welches diesem Schreiben beigefügt ist, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes umfassend geprüft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das sog. Bestellerprinzip in der vorliegenden Fassung mit zahlreichen verfassungsrechtlichen Mängeln behaftet ist. Er appelliert an die zuständigen Bundesorgane, den verfassungsrechtlichen Bedenken nachzugehen. Dies ist leider nicht erfolgt. Wir bitten Sie daher darum, von Ihrem Prüfungsrecht Gebrauch zu machen und das Gesetz zunächst nicht auszufertigen.”

http://blog.ivd.net/2015/03/brief-an-bundespraesident-gauck

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Diese deutschen Städte wollen die Mietpreisbremse:

BERLIN: In der Hauptstadt wird die Mietpreisbremse definitiv eingeführt – im gesamten Stadtgebiet. Und das “so früh wie rechtlich möglich”, sagt Stadtentwicklungssenator Andreas Greisel (SPD). Dem Berliner Mieterverein zufolge hat Berlin gerade in der Innenstadt “ein massives Knappheitsproblem”, was Wohnungen angeht. Laut Berechnungen des Vereins könnte das Gesetz bei rund zwei Dritteln aller Neuvermietungen den Mietpreis dämpfen.

http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article138755842/Diese-deutschen-Staedte-wollen-die-Mietpreisbremse.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Elektronikgerätegesetz – Elektroschrott leichter entsorgen!

Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel soll beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett am 11.03.2015 beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Bundestag und Bundesrat müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Voraussichtlich kann das Gesetz Ende 2015 in Kraft treten.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-11-elektroschrott.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Pressemitteilung vom 27.03.2015:

Die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen sagte zum heutigen Bundesratsbeschluss zur Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen:

„Niemand muss Angst vor einer Geschlechterquote haben. Hier wird Geschichte gemacht. Unternehmensführungen werden weiblicher. Das ist gut für die Frauen und gut für die Unternehmen. Jetzt kommen mehr Spitzenfrauen an die Spitze und können Vorbild für junge Frauen sein.“

http://www.berlin.de/sen/aif/ueber-uns/presse/2015/pressemitteilung.287556.php

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Müller: „Das vorliegende Mietrechtsnovellierungsgesetz ist ein Meilenstein in der Entwicklung des sozialen Mietrechts“

Pressemitteilung vom 27.03.2015 – Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, erklärte in seiner Rede zum Mietrechtsnovellierungsgesetz in der Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015 u. a.: „Endlich kommt die Mietpreisbremse, endlich kommt das Bestellerprinzip für die Bezahlung der Makler. Es kommt darauf an, schnell zu helfen. Es geht um die vielen Wohnungssuchenden in unserem Land, die viele der angebotenen Wohnungen nicht bezahlen können. Für sie ist das Gesetz gemacht.“

http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.287540.php

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte!

Die Bundesregierung hat am 18.03.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) beschlossen.

“Das Deutsche Institut für Menschenrechte sei Eckpfeiler unseres Einsatzes für Menschenrechte”, erklärte Bundesminister Maas. “Es habe sich national wie international einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Mit dem Entwurf werde nach einer langen und intensiven Diskussion, endlich eine gesetzliche Grundlage für das DIMR geschaffen”.

§ 1 DIMRG Rechtsstellung und Finanzierung

(1) Der eingetragene Verein Deutsches Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, wenn und solange der Verein die sich aus den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N. Doc. A/Res/48/134) ergebenden Aufgaben des § 2 wahrnimmt und die Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 erfüllt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. erhält für die Finanzierung der Aufgaben nach § 2 Absatz 2 und Absatz 4 im Rahmen der im Bundeshaushaltsplan jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen gemäß § 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages, sofern die in §§ 2 bis 7 genannten Mindestvoraussetzungen in der jeweiligen Satzung des Instituts erfüllt werden.

(2) Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat zugleich die Funktionen eines unabhängigen Mechanismus gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1419, 1420).

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150318_Kabinett_beschlie%C3%9Ft_gesetzliche_Grundlage_fuer_das_DIMR.html?nn=3433226