Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 11.11.2019: Die Ankaufliste der Liegenschaften in Heerstraße:

Alle drin! Beim ADO-Gewobag-Deal

ADO-Gewobag-Ankauf
Die Liegenschaften in Spandau

Heerstraße & Siedlung Nordseite

Heerstraße gerade:
• Heerstr. 362-372
• Heerstr. 402-422 

Sandstr. 64, 64a, 64b, 66

 Blasewitzer Ring:
• Blasewitzer Ring 1-31 ungerade
• Blasewitzer Ring 4-24 gerade
(die Nr. 2 existiert nicht als Aufgang)

Obstallee gerade:
• Obstallee 2-22, 22 F+G
• Obstallee 24-32

 Magistratsweg 2-8, 8a, 10 gerade

Maulbeerallee ungerade:
• Maulbeerallee 23-55
inklusive alle A+B: 27a, 31a,b, 35a,b, 37a, 41a,b, 45a,b, 47a, 51a,b
 

Heerstraße & Siedlung Südseite

Heerstraße ungerade:
• Heerstr. 385-407
• Heerstraße 413-419

Sandstr. 37-41 ungerade

Gruberzeile 28, 28a, 30, 32

Mareyzeile 1, 1 a, 3-11 ungerade

Meydenbauerweg 30-44 gerade
Meydenbauerweg 49

Übrigens: wohl nachdem Jahr 2015 „reingerutscht“ in eine der Ofek Eigentümergesellschaften ist wohl, außerhalb der Großwohnsiedlung Heerstraße, das Wohnhaus Pichelsdorfer Straße 129 ín der Wilhelmstadt, mit in dem Gewobag-Ankauf dabei.

zum download: ausdrucken, vervielfältigen aushängen …
• die Liste Gewobag-Ankauf Spandauer ADO-Liegenschaften

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 08.11.2019: Datenschutz – Datenfriedhof bei Deutsche Wohnen

Bußgeldbescheid

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk hat am 30.10.2019 gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassen.

Feststellungen bei Vor-Ort-Prüfungen

Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 habe die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass die Deutsche Wohnen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. „Personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern wurden gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich“ sei.

Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen

In begutachteten Einzelfällen hätten „teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieterinnen und Mieter eingesehen werden“ können, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. „Es handelte sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieterinnen und Mieter, wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge“, lautet es in der Mitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO

Nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO steht den betroffenen Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen ein umfassender Anspruch auf Auskunft über die verarbeiteten sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie über die weiteren Informationen zu.

Gemäß Art. 15 DS-GVO sind folgende Informationen bereit zu stellen:

– Zwecke der Verarbeitung,

– Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,

– Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig erhalten werden,

– Geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,

– Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung,

– Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde,

– die Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.

Empfehlung des AMV

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen, sich unverzüglich an die externe Datenschutzbeauftragte aller Gesellschaften der Deutsche Wohnen Gruppe, Frau Dr. Annette Demmel, SPB DPO Services GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, E-Mail: annette.demmel@spb-dpo-services.com, zu wenden und um Auskunft zu nachstehenden Punkten zu bitten:

1. Welche mich betreffenden personenbezogenen Daten sind bei der Deutsche Wohnen verarbeitet?

2. Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) sind diese Daten verarbeitet?

3. Woher stammen diese mich betreffenden Daten?

4. Sind diese Daten an Dritte übermittelt oder ist geplant, diese an Dritte zu übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)?

5. Wie lange werden meine Daten verarbeitet?

6. Ist hinsichtlich meiner Person ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie mir den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit.

7. Sind die mich betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung verarbeitet? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren.

Anforderung einer Kopie

Die Deutsche Wohnen ist gemäß Art. 12 Abs. 5 DS-GVO grundsätzlich verpflichtet, den betroffenen Mieterinnen und Mietern sämtliche Informationen, Mitteilungen und Maßnahmen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Von daher sollte eine Kopie aller gespeicherten personenbezogenen Daten angefordert werden.

Frist zur Beantwortung

Das Auskunftsersuchen muss nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erledigt werden.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-sonstiges/datenfriedhof-bei-deutsche-wohnen_a239728

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

CDU/CSU-Pressemitteilung am 18.10.2019: Bundestag ebnet Weg für Wohngelderhöhung

Wohngeld künftig noch attraktiver

Anlässlich der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Kai Wegner:

„Der Bundestag hat heute den Weg für die Erhöhung des Wohngeldes geebnet. Das Wohngeld wird noch attraktiver gestaltet und soll künftig wieder mehr Menschen erreichen. Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und der Einkommen angepasst wird.

Das ist ein weiterer Beitrag zur Sicherung bezahlbaren Wohnens, insbesondere in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.

Von den Verbesserungen des Gesetzentwurfes werden voraussichtlich 660.000 Haushalte profitieren. Damit helfen wir diesen Mietern und Hauseigentümern, die gestiegenen Kosten des Wohnens zu bewältigen. Durch das Wohngeld brauchen sie keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-ebnet-weg-fuer-wohngelderhoehung

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 18.10.2019: Juristin warnt vor Kündigungsrisiko durch den Mietendeckel

Eine Juristin warnt vor dem Verlust der Wohnung durch Mietrückstände, wenn das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines landesweiten Mietendeckels in Berlin beinhaltet ein erhebliches Risiko für die Mieter in der Hauptstadt. Zu diesem Ergebnis kommt die verfassungsrechtliche Analyse des geplanten Regelwerks durch die Professorin für Immobilienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Karola Knauthe.

Sollte die Verfassungswidrigkeit des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (Berliner MietenWoG) festgestellt werden – und davon geht die Juristin aus –, komme auf die Mieter ein ernstes Problem zu, so die Wissenschaftlerin in einem Strategiepapier für die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung. Dann nämlich gelten die ursprünglich vertraglich vereinbarten Mieten. Die Mieter würden dann dem Vermieter rückwirkend die Differenz schulden, die sie durch die Absenkung auf die Mietobergrenzen gespart haben.

Da davon auszugehen ist, dass es mindestens ein bis zwei Jahre dauert, bis ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes vorliegt, könnten erhebliche Summen auflaufen. Sollten die Mieter die hierfür nötigen finanziellen Mittel dann nicht aufbringen können, „droht ihnen die außerordentliche Kündigung und damit der Verlust ihrer Wohnung als Folge des verfassungswidrigen Berliner MietenWoG“, schreibt die Juristin in ihrer Analyse weiter.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227394981/Juristin-warnt-vor-Kuendigungsrisiko-durch-den-Mietendeckel.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

DER TAGESSPIEGEL am 09.10.2019: Hunderte Mieter rausgeworfen – So oft lassen Berliner Wohnungsgesellschaften zwangsräumen

213 Mietverhältnisse haben die Landesfirmen im laufenden Jahr durch Zwangsräumungen beendet. Bis zum Jahresende dürfte die Zahl noch deutlich ansteigen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 führten die sechs größten landeseigenen Wohnungsunternehmen 418 Zwangsräumungen durch.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben im laufenden Jahr 213 Mietverhältnisse durch Zwangsräumungen beendet. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des FDP-Politikers Thomas Seerig hervor, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Da die Stichtage für die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung koordinierte Abfrage zwischen dem 30. Juni und dem 20. September liegen, dürfte ihre Zahl am Jahresende noch deutlich höher liegen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 führten die sechs größten landeseigenen Wohnungsunternehmen 418 Zwangsräumungen durch, die meisten davon entfielen auf die Gewobag (105) und Howoge (102). 2017 lag der Wert noch deutlich höher.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/hunderte-mieter-rausgeworfen-so-oft-lassen-berliner-wohnungsgesellschaften-zwangsraeumen/25096826.html

 

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Woche am 17.09.2019: Gerade private Vermieter versuchen abzukassieren – Ein Viertel der Mieterhöhungen war fehlerhaft

Unwirksame oder zu hohe Mieterhöhungen: mit diesem Problem wandte sich fast jeder vierte Besucher in den zurückliegenden zwölf Monaten an die kostenlose Mieterberatung im Bezirk. Und mit dem angekündigten Mietendeckel wird der Beratungsbedarf noch weiter steigen. Dieses Fazit zogen Vertreter der beiden Träger der kostenlosen Mieterberatung bei einem Pressegespräch Anfang September in Schloss Biesdorf.

Seit gut einem Jahr gibt es die kostenlose Mieterberatung. Die beiden vom Bezirksamt mit der kostenlosen Mieterberatung im Bezirk beauftragten Träger sind das Büro Gesoplan, Gesellschaft für Sozialplanung und Stadtforschung mbH, und der Berliner Mieterverein. Diese führen seit August 2018 an insgesamt fünf Terminen in der Woche an vier Stadtteilzentren Mieterberatungen durch.

Laut Statistik der Gesoplan waren in rund elf Prozent der vorgetragenen Fälle die Mieterhöhungen unwirksam. Bei weiteren rund 16 Prozent konnten die beratenden Rechtsanwälte den Mieterhöhungen nur teilweise zustimmen. „Das ist mit rund einem Viertel aller Fälle eine erhebliche Zahl unwirksamer oder nur teilweise wirksamer Mieterhöhungen“, sagte Sheena Bartscherer vom Büro Gesobag. Die meisten wurden von privaten Vermietern falsch ausgestellt. Die Mieterhöhungen landeseigener Wohnungsunternehmen waren meist korrekt.

https://www.berliner-woche.de/biesdorf/c-soziales/ein-viertel-der-mieterhoehungen-war-fehlerhaft_a231562

Aus der Rubrik “MIeterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 07.09.2019: Korrektur fehlerhafter Vattenfall-Rechnungen bei der Gewobag in Staaken

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin erteilte in Staaken Gutschriften bei den Brennstoffkosten aus der Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 109.500,19 € für 317 Wohnungen sowie in Höhe von 28.620,53 € für 128 Wohnungen.

Im Einzelnen:

I.

Die Gewobag rechnete am 17.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 317 Wohnungen in der Heerstraße 441 – 453 ungerade sowie für den Semelländerweg 10 – 18 gerade ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 580.253,86 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 109.500,19 €.

II.

Die Gewobag rechnete am 12.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 128 Wohnungen in der Heerstraße 455 ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 145.555,24 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 28.620,53 €.

Kommentar des AMV

Den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. freut es außerordentlich, dass die Gewobag der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 bezüglich der Kostenposition Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist und das für sämtliche 445 betroffene Mieterinnen und Mieter und nicht nur für die, die Widerspruch eingelegt hatten.

Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, alljährlich ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/korrektur-fehlerhafter-vattenfall-rechnungen-bei-der-gewobag-in-staaken_a231355

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 04.09.2019: Deutsche Wohnen verlangt höhere Mieten in GSW-Großsiedlung Falkenhagener Feld
Mieterhöhungskampagne trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel und trotz Selbstverpflichtung!

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat am 23.08.2019 Mieterhöhungsverlangen an diverse Mieter im Falkenhagener Feld verschickt und verlangt ab dem 01.11.2019 höhere Mieten.

Mieterhöhungen trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel

Obwohl der Berliner Senat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz – Mietendeckel – beschlossen hat, die u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre sowie eine Rückwirkung zum 18.06.2019 vorsehen, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

Mieterhöhungen trotz Selbstverpflichtung der Deutsche Wohnen

Obwohl die Deutsche Wohnen sich eine Selbstverpflichtung auferlegt hat („Unser Versprechen an unsere Mieter“), die seit dem 01.07.2019 in Kraft ist, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

In der Selbstverpflichtung heißt es zu Mieterhöhungen der Nettokaltmiete wie folgt:

„Zukünftig werden wir bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB wie folgt vorgehen:

Wir werden Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht vornehmen, wenn und soweit dadurch die Jahresnettokaltmiete für eine bedarfsgerechte Wohnfläche² mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen würde.³

²Maßgebend sind § 27 Abs. 4 WoFG i.V.m. der Ausführungsvorschrift zur Festlegung von Wohnungsgrößen von SenStadtWohn vom 17. April 2018. ….

³Eine Überschreitung der Erhöhungsgrenze kann von Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen bei einer Mieterhöhung jeweils innerhalb von einem Monat nach einem Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden, unter der weiteren Voraussetzung, dass sich die Mieter und die in ihrem Haushalt lebenden Personen mit der Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse einverstanden erklären.“

Kritik

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hätte in der momentanen Situation von der Deutsche Wohnen erwartet, dass diese dem Beispiel der Vonovia, die bewusst zurzeit in Berlin keine Mieterhöhungen verschickt, um die extrem angespannte und emotionale Situation nicht weiter anzuheizen, gefolgt wäre.

Mieterhöhung überprüfen lassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern ihr Mieterhöhungsverlangen von Experten – Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht – überprüfen zu lassen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.

Härtefallprüfung veranlassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung erhalten haben, die dazu führt, dass sie mehr als 30 Prozent ihres jährlichen Haushaltsnettoeinkommens für ihre Jahresnettokaltmiete aufwenden müssen, einen Härtefallantrag zu stellen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für den Härtefallantrag ein Monat Zeit.

Achtung: Zeitfalle!

Während für die Überprüfung des Mieterhöhungsbegehrens zwei Monate Zeit besteht, kann die Härtefallprüfung nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens beantragt werden.

Rückforderungsanspruch?

Nach Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes Anfang Januar 2020 entsteht unter Umständen ein Rückforderungsanspruch bezüglich der bis dahin gezahlten höheren Miete, da der Berliner Senat erklärt hat, dass das Gesetz zum Mietendeckel nach dem geplanten Inkrafttreten Anfang 2020 rückwirkend zum 18.06.2019 greifen soll.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 01.09.2019: Spende an die Kältehilfe
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. sowie Herr Wolf-Dietrich Kniffka haben am 19.08.2019 eine Spende in Höhe von 2.227,00 € an die Kältehilfe zu Händen des Vereins für Berliner Stadtmission getätigt.

Zum Hintergrund: Der AMV hatte am 02.10.2018 für sein Mitglied Wolf-Dietrich Kniffka, der von seiner Vermieterin – der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH – auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung vor dem Amtsgericht Spandau verklagt worden war, eine Crowdfunding-Spendensammlung über die Internetplattform gofundme (https://de.gofundme.com/vor-gericht-fur-den-mietspiegel) gestartet und insgesamt von 84 Personen Spenden in Höhe von 2.227,00 € eingesammelt.

Er hatte dabei zu Beginn der Spendenaktion folgendes Versprechen abgegeben: „Sollte nach der Deckung der Kosten Geld übrig bleiben, fließt dieses zu 100% in die Kältehilfe der Berliner Stadtmission.”

Nachdem der Prozess nunmehr erfolgreich beendet ist, da das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gewonnen werden konnte, haben der AMV und Herr Kniffka Wort gehalten und den gesamten Spendenbetrag an die Kältehilfe ausgekehrt. Der AMV und Herr Kniffka danken ausdrücklich und herzlich allen Spenderinnen und Spendern für ihre finanzielle und moralische Unterstützung.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-bauen/spende-an-die-kaeltehilfe_a230368

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Erst- und Neuvermietung – Mieten in Berlin haben sich in zehn Jahren verdoppelt

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, hat es mitunter schwer. Nicht nur, weil das Angebot knapp ist. Die durchschnittliche Angebotsmiete bei Erst- oder Neuvermietungen liegt inzwischen bei über 11 Euro – und damit doppelt so hoch wie noch vor zehn Jahren.

In Berlin müssen Wohnungssuchende im Durchschnitt doppelt so hohe Mieten zahlen wie noch vor zehn Jahren. Das geht aus der Antwort des Bundesbauministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Die Antwort liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

Während Berliner Vermieter 2008 bei Erst- oder Neuvermietungen durchschnittlich 5,59 Euro pro Quadratmeter verlangten, waren es 2018 bereits 11,09 Euro. Die Zahlen beruhen auf Daten des Bundesinstitutsfür Bau-, Stadt- und Raumforschung. Nach einer Untersuchung von Immowelt setzt sich der Trend in Berlin auch 2019 fort, das Inserateportal kommt im Mittel auf 11,60 Euro. Der Mietspiegel, in den auch Bestandsverträge einfließen, gibt eine Miete von durchschnittlich 6,72 Euro an.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/08/neuvermietung-berlin-zehn-jahre-verdoppelt-miete.html