Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 30.05.2019: Block mit 500 Wohnungen vor Verkauf – Mieter in Kreuzberger Sozialbauten in Angst

Die Mieter sind alarmiert. „Unser ganzer Block soll verkauft werden“, sagt eine 54-jährige Bewohnerin. Der Block, das sind rund 500 Wohnungen, die von 1973 bis 1976 im Karree an der Wilhelmstraße, Puttkamer Straße, Friedrichstraße und Hedemannstraße in Kreuzberg errichtet wurden. Der bisherige Eigentümer, ein internationaler Immobilienfonds, will sich von den einst mit Wohnungsbaufördermitteln errichteten Sozialbauten trennen.

So einfach ist der Verkauf nicht – Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Vorkaufsrecht für den Block

Wer neuer Eigentümer wird, ist noch offen. Zwar soll sich die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag an den Verkaufsgesprächen beteiligt haben, doch soll sie darüber informiert worden sein, dass sie nicht den Zuschlag erhält. Die Mieter befürchten, dass die für eine strikte Mieterhöhungspolitik bekannte Deutsche Wohnen neuer Eigentümer werden könnte. Denn Vertreter des börsennotierten Unternehmens sollen sich den Wohnblock bei einer Besichtigung der Kaufinteressenten angesehen haben. Von der Deutsche Wohnen war dazu keine Stellungnahme zu erhalten. „Wir haben gehofft, dass die Gewobag die Wohnungen übernimmt“, sagt die 54-jährige Mieterin. „Es wäre ein Jammer, wenn die Wohnungen nicht in öffentliche Hand kommen.“ Dann sei zu befürchten, dass die Bewohner verdrängt werden.

Ganz so einfach ist der Verkauf der Wohnungen an einen privaten Eigentümer nicht. Denn der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Vorkaufsrecht für den Wohnblock, weil dieser in einem Milieuschutzgebiet liegt. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) macht über den Kurznachrichtendienst Twitter klar, dass er eingreifen will. „Ausverkauf geht weiter“, schreibt Schmidt. „500 Sozialwohnungen an Friedrichstraße sollen statt an landeseigene Wohnungsbaugesellschaft an Investoren verkauft werden.“ Der Bezirk werde die Ausübung des Vorkaufsrechts „zum limitierten Preis prüfen“. Soll heißen: Der Bezirk will nicht einen überhöhten Marktpreis, sondern nur einen niedrigeren Preis bezahlen. „Langer Rechtsstreit wahrscheinlich“, teilt Baustadtrat Schmidt noch vorsorglich per Twitter mit. Die Botschaft an den Verkäufer: Er muss sich darauf einrichten, dass er auf den Verkaufserlös möglicherweise lange warten muss.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/block-mit-500-wohnungen-vor-verkauf-mieter-in-kreuzberger-sozialbauten-in-angst-32625264

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

rbb24.de am 23.05.2019: Dreimal so viel Miete für Wohnung in Friedrichshain “Ich gehe hier nicht raus – auch aus Prinzip”

1.408 Euro Kaltmiete soll Niklas zahlen, wenn seine Zweizimmerwohnung in Friedrichshain  modernisiert ist. Niklas glaubt: Er soll ausziehen, damit die Wohnung verkauft werden kann.

Modernisierungsankündigung kurz vor Jahreswechsel

Was Fortis macht, kann man moralisch bedenklich finden. Illegal ist es aber nicht. Die Modernisierungskosten auf Mieter umwälzen, das ist erlaubt. Bis letztes Jahr waren es elf Prozent. Seit dem 1. Januar sind es noch acht Prozent. Die Modernisierungsankündigung für die Lenbachstraße ist am 28. Dezember in den Briefkästen der Mieter gelandet. Drei Tage vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung.

Niklas und den anderen verbleibenden Mietern in der Lenbachstraße 7 wurden mittlerweile Einzelgespräche angeboten. Für Niklas steht aber fest, dass er sich nicht “rauskaufen” lassen möchte: “Selbst wenn man 50.000 Euro bekommen würde, um hier auszuziehen, säße man ja immer noch auf der Straße, weil es keine Wohnungen in Berlin gibt. Ich gehe hier nicht raus – auch aus Prinzip”.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/05/wohnung-berlin-modernisierung-verkauf-friedrichshain-lenbach7.html

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rbb24.de am 21.05.2019: Unternehmen in der Kritik – Deutsche Wohnen erkennt Mietspiegel vorerst nicht an

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen lässt weiter offen, ob er den Berliner Mietspiegel für das laufende Jahr anerkennt.

Man wolle noch eine Analyse machen, sagte Vorstandsmitglied Lars Wittan am Montagabend bei einer Diskussionsveranstaltung des rbb. Man werde die Daten aber als Grundlage für die künftige Höhe der Bestandsmieten nehmen, betonte Wittan. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nannte den Mietspiegel ein Instrument, um Rechtsfrieden zwischen Mietern und Vermietern herzustellen.

Lompscher: Mietspiegel ist ein Instrument für Rechtsfrieden

Lompscher forderte die Deutsche Wohnen bei der Diskussionsveranstaltung an, den Mietspiegel anzuwenden. Er dürfe nicht attackiert werden.

Vergangene Woche hat die Deutsche Wohnen den Mietspiegel als zu niedrig kritisiert. Nach Auffassung des Unternehmens werde er nicht der tatsächlichen Preisentwicklung am Wohnungsmarkt gerecht. Das hatte auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kritisiert. “Wir haben die Aussagen (…) mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und können diese nicht nachvollziehen”, erklärte BBU-Vorstand Maren Kern.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/05/deutsche-wohnen-erkennt-mietspiegel-vorerst-nicht-an.html

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Berliner Morgenpost am 15.05.2019: Mietspiegel – Wohnungsbau-Branche attackiert Deutsche Wohnen

Im Streit um die Anerkennung des Berliner Mietspiegels hat der Dachverband der Wohnungsunternehmen die Deutsche Wohnen kritisiert.

Zu den Äußerungen der Deutsche Wohnen im Zusammenhang mit dem neuen Berliner Mietspiegel hat sich der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) kritisch geäußert. „Wir haben die Aussagen der Deutsche Wohnen SE zum neuen Berliner Mietspiegel mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und können diese nicht nachvollziehen“, sagte Maren Kern, Vorstand des Verbands. „Der BBU hat sich aufgrund der verbandsintern durchgeführten Abstimmungen ganz eindeutig für die Anerkennung des Berliner Mietspiegels 2019 als qualifiziert ausgesprochen.“

Der BBU und seine Mitgliedsunternehmen stünden zu ihrer Verantwortung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und den Schutz von bezahlbarem Wohnen als zentralem Element der Daseinsvorsorge, so Maren Kern weiter. „Wir erwarten von der Deutsche Wohnen als Berlins größtem Vermieter Berlins ein entsprechendes Bekenntnis.“

Deutsche Wohnen will Forschungsergebnisse abwarten

Die Deutsche Wohnen, Berlins größter privater Wohnungskonzern, hatte zuletzt den Mietspiegel infrage gestellt und in der Vergangenheit immer wieder gegen seine Anwendung geklagt. „Die Deutsche Wohnen unterstützt das Instrument des Mietspiegels ausdrücklich, da es grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann“, hatte Vorstandschef Michael Zahn am Dienstag über eine Mitteilung verlauten lassen, aber zugleich ergänzt: „Voraussetzung dafür ist allerdings die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“.

Auf Nachfrage der Berliner Morgenpost, ob denn die Deutsche Wohnen den neuen Berliner Mietspiegel, der seit Monaten das Vorgängerwerk aus dem Jahr 2017 ersetzt, als „wissenschaftlich qualifiziert“ anerkennt, gab sich das Unternehmen auffallend zurückhaltend. Man müsse nun zunächst erst einmal analysieren, ob der neue Mietspiegel tatsächlich qualifiziert sei. Dazu warte man die Einordnung des Forschungsinstituts F+B ab, das die Datenerhebung zum Berliner Mietspiegel vorgenommen hat, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis der Berliner Morgenpost. Diese Prüfung werde voraussichtlich „einige Wochen“ dauern.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217639727/Wohnungsbau-Branche-attackiert-Deutsche-Wohnen.html

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Berliner Morgenpost am 14.05.2019: Wohnungsunternehmen – Deutsche Wohnen will neuen Mietspiegel zunächst analysieren

Zuletzt hatte die Deutsche Wohnen immer wieder gegen die Anwendung des Mietspiegels geklagt. Auch diesmal gibt man sich zurückhaltend.

„Die Deutsche Wohnen unterstützt das Instrument des Mietspiegels ausdrücklich, da es grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann“, ließ Zahn über eine Mitteilung am Dienstag verlauten. Doch schon der folgende Satz weckt Zweifel daran, dass die Deutsche Wohnen, die in der Vergangenheit immer wieder gegen die Anwendung des Mietspiegels geklagt und vor Gericht teilweise auch Recht bekommen hatte, nun tatsächlich einlenken wird. „Voraussetzung dafür ist allerdings die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“, so Zahn weiter.

Auf Nachfrage der Berliner Morgenpost, ob denn die Deutsche Wohnen den neuen Berliner Mietspiegel, der seit Monat das Vorgängerwerk aus dem Jahr 2017 ersetzt, als „wissenschaftlich qualifiziert“ anerkennt, gab sich das Unternehmen jedoch auffallend zurückhaltend. Man müsse nun zunächst erst einmal analysieren, ob der neue Mietspiegel tatsächlich qualifiziert sei. Dazu warte man entsprechende Gutachten ab, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis der Berliner Morgenpost. Diese Prüfung werde „einige Wochen“ dauern. Prozesse gegen Mieter aufgrund von Mietstreitigkeiten werde es ohnehin auch bei der Deutschen Wohnen, „genauso wie bei jedem anderen Unternehmen, auch den Landeseigenen, weiterhin geben“, sagte Damianakis weiter. Es sei eine „Nebelkerze“ so zu tun, als würde ein neuer Mietspiegel daran etwas ändern.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217466161/Deutsche-Wohnen-will-neuen-Mietspiegel-zunaechst-analysieren.html

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inforadio.de am 13.05.2019 – Der neue Mietspiegel mit neuen Nettokaltmieten

Die Mieten in Berlin steigen weiter. Die Nettokaltmiete liegt im Schnitt bei 6,72 Euro pro Quadratmeter, wie der rbb vor der Vorstellung des neuen Mietspiegels erfuhr. Das entspricht einem jährlichen Anstieg um 2,5 Prozent. Unser landespolitischer Korrespondent Thorsten Gabriel berichtet über diese entscheidende Grundlage vor Gericht, über die unter Richtern Uneinigkeit herrscht.

An diesem Montag wird der neue Mietspiegel präsentiert. Dafür werten Senat, Mieter- und Vermieterverbände alle zwei Jahre Daten aus bestehenden sowie neuen Verträgen der vergangenen vier Jahre aus. Wer eine Mietererhöhung erhält, kann im Mietspiegel nachsehen, ob sie berechtigt ist.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201905/13/336249.html

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taz.de am 09.05.2019: Neues Kreuzberger Zentrum – Mieterhöhung trotz allem

Vor knapp zwei Jahren wurde das Neue Kreuzberger Zentrum am Kottbusser Tor rekommunalisiert. Nun bekamen die BewohnerInnen Mieterhöhungen.

Als Mitte 2017 das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ), dieser Koloss des soziales Wohnungsbaus am Kottbusser Tor, durch die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag übernommen wurde, war die Erleichterung bei MieterInnen und Gewerbetreibenden gewaltig. Statt eines nach maximalem Profit strebenden privaten Wohnungsunternehmens gingen die 295 Sozialwohnungen und 90 Gewerbeeinheiten damit an ein Unternehmen der öffentlichen Hand. Mieterhöhungen und die folgende Verdrängung einkommensschwacher Klientel waren damit vom Tisch. So die Überzeugung damals. Doch mit dieser Sicherheit ist es nun vorbei.

Am 30. April erhielten alle WohnungsmieterInnen der insgesamt sechs Gebäude Mieterhöhungen, die ab Juni gelten sollen. Auf Anfrage der taz teilte die Gewobag mit, dass die Mieterhöhungen in einer Spanne von 6,74 Euro bis 19,85 Euro pro Monat liegen, im Maximalfall also bei 238,20 Euro im Jahr.

In einem der taz vorliegenden Schreiben für eine 73 Quadratmeter große Wohnung sollen die MieterInnen monatlich 14,45 Euro mehr zahlen, ein Aufschlag von immerhin 2,45 Prozent. „Für die Leute hier ist das total viel Geld“, sagt Marie Schubenz, Sprecherin des Mieterrates. Sie fordert die Rücknahme der Forderungen, „schließlich wurde das NKZ doch gekauft, um die Mieten stabil zu halten“. Die Gewobag spricht von „nachholenden Anpassungen“.

Der Senat hat kein Problem mit den Gewobag-Forderungen. Aus dem Stadtentwicklungsressort heißt es auf Anfrage: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gewobag, die im Zuge des Ankaufs erstellt wurde, „beinhaltet eine Bestandsmietenentwicklung“. Verwiesen wird auf die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, die Senatorin Katrin Lompscher (Linke) 2017 mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen hat. Demnach dürfen die Gesellschaften die Mieten nur um maximal zwei Prozent im Jahr anheben. Möglich seien aber auch „einmalige Mieterhöhungen bis zu vier Prozent innerhalb von zwei Jahren“, so die Senatsverwaltung. Für MieterInnen, die nach der Steigerung mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen müssten, besteht die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag wird ein Mietzuschuss gewährt.

https://www.taz.de/Mieten-im-Neuen-Kreuzberger-Zentrum/!5590036/?x

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Berliner Zeitung am 09.05.2019: Geschäfte an der Karl-Marx-Allee – Prokurist kaufte sich in privatisierten Wohnblock ein

Im Mittelpunkt steht ein ehemaliger Prokurist der WBF, die von 1993bis 1995 mehr als 2000 Wohnungen an der Karl-Marx-Allee an die Depfa verkauft hat.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/geschaefte-an-der-karl-marx-allee-prokurist-kaufte-sich-in-privatisierten-wohnblock-ein-32511830

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zdf.de am 08.05.2019: Verbesserungen beschlossen – Kabinett will Wohngeld erhöhen

Hohe Mieten machen vor allem Geringverdienern zu schaffen. Um sie zu entlasten, soll das Wohngeld nach dem Willen der Bundesregierung im kommenden Jahr erhöht werden.

Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch den Entwurf des “Wohngeldstärkungsgesetzes” von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) auf den Weg. Von der Erhöhung werden voraussichtlich rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. 180.000 Haushalte werden durch die Reform erstmals oder wieder Anspruch auf Wohngeld erhalten. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll dann voraussichtlich von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Der baupolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Kai Wegner (CDU) begrüßte, dass das Wohngeld nach dem Entwurf auch dynamisiert und eine neue Mietenstufe VII eingeführt werden solle. Demnach soll die Leistung künftig alle zwei Jahre per Verordnung an die Bestandsmieten und Einkommensentwicklung angepasst werden. Durch eine neue Mietenstufe VII könnten Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten künftig stärker bei den Wohnkosten entlastet werden, so Wegner. “Damit soll das Wohngeld als wirksames Instrument des sozialen Ausgleichs auf dem Wohnungsmarkt noch attraktiver gestaltet werden”, sagte der CDU-Politiker.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/bundeskabinett-beschliesst-wohngeld-erhoehung-100.html

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DER TAGESSPIEGEL am 07.05.2019: Langzeitstudie zum Berliner Mietenmarkt – Mieten in Neukölln in zehn Jahren um 146 Prozent gestiegen

In ganz Berlin steigen die Mieten. Besonders hart betroffen ist ausgerechnet der Norden Neuköllns, eine der ärmsten Gegenden der Stadt.

Die Neuköllner Wohnungsmieten sind in zehn Jahren um fast 150 Prozent gestiegen. Das geht aus aktuellen Erhebungen des Portals Immobilienscout24 hervor, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegen.

Nirgends in Berlin zogen die Mieten zwischen 2007 und 2018 so extrem an wie im Ortsteil Neukölln, der den Norden des gleichnamigen Bezirks umfasst. Die Quadratmeterpreise für neuvermietete Wohnungen stiegen von 4,86 Euro auf 11,88 Euro. Das ist ein Anstieg um 146 Prozent – der höchste in der gesamten Hauptstadt. Danach folgen Wedding (121 %) und Kreuzberg (114 %).

https://www.tagesspiegel.de/berlin/langzeitstudie-zum-berliner-mietenmarkt-mieten-in-neukoelln-in-zehn-jahren-um-146-prozent-gestiegen/24312280.html