Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


Berliner Abendschau am 13.12.2016 
“Deutsche Wohnen”-Mieter frieren immer noch

Seit mehreren Monaten sind Mieter der Wohnungsgesellschaft “Deutsche Wohnen” ohne funktionierende Heizungen. Grund sind offenbar veraltete Anlagen. Die Gesellschaft bedauert das außerordentlich. Doch warme Worte machen noch keine warme Wohnung.

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/av7/mieter-deutsche-wohnen-kapputeheizungen-kalt-kaelter.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


mdr.de am 06.12.2016: Weihnachtsbeleuchtung
– Was ist erlaubt?

Blinkende Lichterketten, Weihnachtsmänner, die an Balkonen baumeln: Aufwendig weihnachtlich geschmückte Hausfassaden kennt man eigentlich aus den USA. Doch auch in Deutschland geht der Trend in Richtung schillernde Weihnachtsbeleuchtung. Was ist dabei erlaubt und was nicht?

http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/weihnachtsdekoration-hausfassade-was-ist-erlaubt-100.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

haufe.de am 07.12.2016: Begriff und Wesen der Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten, die erforderlich sind, um ein verschlechtertes Aussehen der Mieträume zu beseitigen. Wer diese ausführen muss, hängt vom Inhalt des Mietvertrages ab. Im März 2015 hat der BGH wichtige Punkte seiner Rechtsprechung hierzu geändert.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schoenheitsreparaturen/begriff-und-wesen_258_142028.html

Aus der Rubrik Mieterinformationen”:


berliner-mieterverein.de: Deutsche Wohnen
– Heizungsausfälle häufen sich

„Unseren Mietern bieten wir eine hohe Servicequalität“, verkündet die Deutsche Wohnen AG in ihrem aktuellen Geschäftsbericht. Aber die Realität sieht anders aus. Ob in Kreuzberg, Spandau, Pankow oder Mariendorf – immer wieder klagen Mieter über Heizungsausfälle.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1216/deutsche-wohnen-heizungsausfaelle-haeufen-sich-121611.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

www1.wdr.de am 07.12.2016: Richtig versichern gegen Brände

An der festlichen Zeit um den Jahreswechsel erfreuen sich viele Menschen, weil überall Lichtern und Kerzen brennen, die ein behagliches Licht schaffen. Weniger freut sich die Feuerwehr über diese Zeit, denn dann steigen auch ihre Einsätze. In den Wochen um den Jahreswechsel brennt es deutlich häufiger.

http://www1.wdr.de/verbraucher/wohnen/brandschutz-104.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

finanzen.net am 04.12.2016 – Nebenkostenabrechnung: Das dürften Vermieter – und das nicht

Das Kalenderjahr 2016 neigt sich dem Ende zu und für viele Mieter steht wieder die Betriebskosten-Abrechnung an. Aber Achtung Vermieter: Nicht alles was auf der Abrechnung steht, gehört da auch hin.

http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Betrug-in-der-Abrechnung-Nebenkostenabrechnung-Das-duerften-Vermieter-und-das-nicht-5204400

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

freiepresse.de am 04.12.2016: Lichterkette darf im Balkonbereich angebracht werden

Überall blinkt und blitzt es in der Vorweihnachtszeit von Fenstern und Balkonen. Manchem Vermieter gefällt die Dekoration womöglich nicht. Doch seine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Mietern sind beschränkt, wie entsprechende Urteile zeigen.

http://www.freiepresse.de/RATGEBER/HAUS-GARTEN/Lichterkette-darf-im-Balkonbereich-angebracht-werden-artikel9701438.php

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news.immowelt.de am 29.11.2016 – Schimmel gibt Mietern die Sporen: Jeder 7. Betroffene will umziehen

20 Prozent der deutschen Haushalte kämpfen mit Schimmel. Das ergab die repräsentative Studie “Wohnen und Leben 2016” mit 1.000 Befragten von immowelt.de. Besonders betroffen sind dabei Bade- und Schlafzimmer. Gründe für Schimmelbefall gibt es dabei viele.

https://news.immowelt.de/n/3355-schimmel-gibt-mietern-die-sporen-jeder-7-betroffene-will-umziehen.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

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berlinonline.de am 24.11.2016 – Betriebskostenabrechnung: Keine Zinsen auf Guthaben

Entsteht Mietern durch eine monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung ein Guthaben, dürfen sie keine Verzugszinsen dafür verlangen. Auch dann nicht, wenn zu spät abgerechnet wird.

https://www.berlinonline.de/themen/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4655245-739652-betriebskostenabrechnung-keine-zinsen-au.html