Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 erforderlich!

Einführung neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015:

Mit dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit verbunden ist die Einführung der Wohnungsgeberbestätigung. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Das bedeutet, dass künftig bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (z. B. bei Wegzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung vom Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen ist.

Die meldepflichtige Person hat ab 01.11.2015 bei der Anmeldung des Wohnsitzes einen Personalausweis oder Pass bzw. Passersatzpapier sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung.

Diese Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
  • Einzugsdatum,
  • Anschrift der Wohnung und
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Aus der Rubrik “Mietertipps”:

immoelt.de am 01.03.2013: Keine Chance für Schimmel – drei Tipps, um Schimmelbildung vorzubeugen!

Achtung Feuchtgebiete! Jedes sechste Haus in Deutschland ist von Schimmel befallen – das zeigt die aktuelle Studie Wohnen und Leben des Immobilienportals immowelt.de. Um Schimmelbefall zu vermeiden, gibt immowelt.de nützliche Tipps.

1. Richtig Lüften und Heizen
2. Für ausreichend Luftzirkulation sorgen
3. Baumängel beheben

http://news.immowelt.de/tipps-fuer-mieter/artikel/1497-keine-chance-fuer-schimmel-drei-tipps-um-schimmelbildung-vorzubeugen.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

bewusst-heizen.de am 16.10.2015: Zwischenbericht im Modellvorhaben „Bewusst heizen, Kosten sparen“

Mieter, die monatlich über ihren Heizungsverbrauch informiert werden, benötigen im Durchschnitt 16 Prozent weniger Energie als Mieter, die keine regelmäßige Heizinformation erhalten. Das ist das zentrale Ergebnis des zweiten Zwischenberichts im Modellvorhaben „Bewusst heizen, Kosten sparen“, der am 16.10.2015 Bundesbauministerin Barbara Hendricks in Berlin übergeben wurde. Das Pilotprojekt wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gemeinsam mit dem Energiedienstleister ista, dem Deutschen Mieterbund und dem Bundesbauministerium durchgeführt.

http://www.bewusst-heizen.de/…/PDF-Do…/151016_dena_final.pdf

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

mopo.de am 16.10.2015: Mieter-Rechte – So warm sollte Ihre Wohnung sein!

Die übliche Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 30. April, das ist auch in vielen Mietverträgen festgelegt. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor.

In der Nacht – also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr – reichen 18 Grad in den meisten Räumen aus.

http://www.mopo.de/recht/mieter-rechte-so-warm-sollte-ihre-wohnung-sein,21580442,28825246.html

Aus der Rubrik “Mieterhinweise”:

blog.ivd.net am 16.10.2015: Richtig Heizen – Kosten sparen und Schimmel vorbeugen!

Wer in der kalten Jahreszeit richtig heizt und lüftet, kann nicht nur seine Betriebskosten senken, sondern vermeidet auch ärgerliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmel.

– Stoßlüften, statt Fenster ankippen

– Innentüren schließen

– Kontinuierlich Heizen

– Heizungsanlage regelmäßig warten

http://blog.ivd.net/2015/10/richtig-heizen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 23.09.2015: Wann eine Mieterhöhung zulässig ist!

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor drastischen Mieterhöhungen: Vermieter dürfen in einem laufenden Mietverhältnis die Miete nicht über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.

Die Regeln bei einer Mieterhöhung:

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrecht/artikel/artikel/wann-eine-mieterhoehung-zulaessig-ist.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Umzug – Ab November ist Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen!

Was es bei einem Umzug schon mal gab, wird wieder eingeführt: Vermieter werden mit dem neuen Meldegesetz verpflichtet, den Einzug und Auszug eines Mieters mit einer “Vermieterbescheinigung” schriftlich zu bestätigen.

Alle Mieter in Deutschland müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei einem Einzug oder Auszug in eine Wohnung anmelden oder abmelden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Auszugs oder des Einzugs. Hierfür muss jetzt der Mieter jeweils eine Bescheinigung des Vermieters über den Auszug oder Einzug bei der Meldebehörde vorlegen. Ohne Vermieterbescheinigung ist keine Neuanmeldung, und in den meisten Fällen auch keine Abmeldung möglich.

http://www.promietrecht.de/Blog/Umzug-Ab-November-ist-Bescheinigung-der-Meldebehoerde-vorzulegen-E2283.htm

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 30.06.2015: Wohnungsschlüssel – hat der Vermieter ein Recht auf einen Schlüssel?

Mieter als auch Vermieter sind immer wieder verunsichert bei der Frage, ob der Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten darf. Immowelt.de klärt auf, welche Rechte Mieter und Vermieter bei der Schlüsselfrage haben.

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/tipps-fuer-vermieter/artikel/artikel/wohnungsschluessel-hat-der-vermieter-ein-recht-auf-einen-schluessel.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Inforadio am Nach acht Jahren in Hinterhof-Villa Vermieter kündigt Berliner Demenz-WG!

Der Berliner Immobilienmarkt wird immer enger – offenbar auch für Sozialprojekte. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf kämpft jetzt eine Wohngemeinschaft für Demenzkranke ums Überleben: Sieben alten und verwirrten Menschen wurde gekündigt.

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/10/kuendigung-fuer-berliner-demenz-wg.html