Archiv der Kategorie: Mietertipps /-informationen

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 29.11.2021: Bedingt einsatzbereit – In einigen Hochhäusern an der Obstallee funktionieren die Aufzüge nicht

Am 23. November erlebten die Bewohner des Hochhauses Obstallee 24 den Super-Gau. Beide Aufzüge waren außer Betrieb. Für die Mieter nicht nur dieses Hauses mit seinen 17 Etagen eine Katastrophe.

Einer der beiden Aufzüge wurde schnell repariert, der andere ist noch defekt, wie übrigens immer mal wieder in den zurückliegenden Monaten, wie ein Bewohner berichtet. Vom Ärger mit kaputten Aufzügen erzählt auch Karin B., die in einem anderen betroffenen Gebäude an der Obstallee wohnt. Seit über zwei Monaten sei dort nur ein Aufzug in Betrieb, erklärt sie. In ihrem Elfgeschosser leben geschätzt ungefähr 150 Menschen. Darunter auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Sei selbst wäre auf einen Rollator angewiesen, sagt die 78-Jährige. Außerdem sei auch der noch einsatzfähige Fahrstuhl nicht immer völlig funktionsfähig, beklagt Karin B., ebenso wie der Leser aus der Hausnummer 24. Beispielsweise komme es vor, dass er in manchen Stockwerken nicht halte.

 

Nicht nur Karin B. hat den Eindruck, dass sich der Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, nicht wirklich um die Probleme kümmere. Der Aufzug in ihrem Haus wurde 1975 eingebaut, es ist wohl noch der vom Erstbezug. Am besten wäre es doch, ihn gegen ein neues Modell auszutauschen. Auf Nachfrage des Spandauer Volksblattes teilte die Gewobag mit, dass ein Austausch von “einigen Anlagen aus den 1970er Jahren” erst ab 2025 vorgesehen sei. In elf Gebäuden funktionierten die Aufzüge nicht richtig.

 

Als Ursache für die langen Ausfälle verweist die Wohnungsbaugesellschaft unter anderem auf “pandemiebedingte Beeinträchtigungen der Lieferketten” beim Beschaffen der benötigten Ersatzteile. Außerdem habe es in den vergangenen Monaten drei Brände an der Obstallee sowie am Blasewitzer Ring gegeben, bei denen auch Stromleitungen beschädigt wurden. Sie hätten die “Funktionalität der Aufzüge” beeinträchtigt. Die Beseitigung der Brandschäden werde noch dauern. Wann die Aufzüge wieder fahren, könne deshalb nicht genau gesagt werden. Die Beeinträchtigungen schnellstmöglichst zu beenden, sei aber auch im Interesse der Gewobag.

 

In einem Punkt sind sich die Wohnungsbaugesellschaft und Karin B. zumindest einig. Beide Seiten beklagen Vandalismus als eine der Ursachen für den Ausfall der Aufzüge – laut Gewobag sogar die häufigste.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/in-einigen-hochhaeusern-an-der-obstallee-funktionieren-die-aufzuege-nicht_a329609

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 29.11.2021 – Gewobag-Wochen auf staaken.info – heute mit:

2. Angriff auf gewährte Mietnachlässe

Was Anfang des Jahres aufgrund der heftigen Reaktionen in Medien und Politik gescheitert ist, will nun die Gewobag wieder austesten: Den Angriff auf schon jahrelang – von den privaten GSW-Eignern, den “Heuschrecken” Goldman Sachs und Cerberus, von den “Miethaien” Deutsche Wohnen oder ADO – gewährte Mietnachlässe in den Staakener Neubeständen, möglichst sang- und klanglos zu beenden.
Damals wie jetzt ist die Empörung besonders groß, weil mitten in der Pandemie und diesmal noch verstärkt durch die Nähe zu den immens gestiegenen Heizkostenabrechnungen 2020, die ehe schon bei zahlreichen Mieter:innen der Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg, den verfügbaren Familienetat bis zum Kollaps belasten.
Angesichts der viel beklagten Zustände von Schließanlagen, Fahrstühlen, Zu- und Abflußrohren, Isolationen von Decken und Wänden etc. in den über 5.000 Wohneinheiten der Alt- und Neubestände im Südwesten Spandaus. des landeseigenen Wohnungsunternehmens, lässt die Begründung der Gewobag im Ablehnungsschreiben an die Mieterin aus dem Blasewitzer Ring, zur beantragten Verlängerung des Mietnachlasses über den 31.12. hinaus,  doch eine gehörige Portion Humor und Komik vermuten:
“Unter der Berücksichtigung der weiteren Sicherstellung einer ordentlichen Bewirtschaftung und Instandhaltung des Bestandes können wir allerdings nicht anteilig auf die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Miete verzichten.”
Alles in Allem kein Wunder, dass unter den Gewobag-Neumieter:innen des ADO-Gewobag-Deals von 2019 sehr oft zu hören ist: “Bei ADO war es besser.”
Ganz “böse Zungen” und “Erfinder von Verschwörungstheorien” behaupten sogar, dass es zu den offiziellen Verträgen zwischen ADO und Gewobag noch einen geheimen Zusatzvertrag gibt, in dem sich der Gewobag-Vorstand verpflichtet hat, alles dafür zu tun, den Volksentscheid DW & Co enteignen oder seine Umsetzung zu verhindern, indem sie deutlich unterstreichen, der Mieterschaft geht es nach einer Kommunalisierung keineswegs besser, im Gegenteil! Eben: Böse Zungen von Verschwörungstheoretiker:innen.
Keine bösen Zungen sind es, die – wie die Sprecherin für Wohnen und Mieten der Abgeordnetenhausfraktion von Bündnis90 / Die Grünen, Katrin Schmidberger  oder der Bezirksverband und die Fraktion der Partei Die Linke in Spandau – die mit deutlichen Erklärungen von der Gewobag fordern ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden.
Vielleicht bewirken diese Stellungnahmen im Verbund mit dem heftigen Rauschen im Berliner Blätterwald ein Umdenken in der Vorstandsetage der Gewobag.
Zumindest ist ein sang- und klangloses Aufheben der Mietnachlässe schon jetzt deutlich gescheitert.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 23.11.2021: fletwerk-Hauswartbüro wieder auf …
… für sagenhafte 2 Stunden pro Woche! Die sich dienstags von 10-11 und donnerstags von 16-17 Uhr die rund 5.200 Wohneinheiten teilen müssen, der Gewobag in der Großwohnsiedlung beiderseits der Heerstraße! Das wird den angestauten Druck von Frust und Ärger in der Gewobag-Mieterschaft – angesichts des wochen- bis monatelangen Staus bei Instandsetzung und Instandhaltung, bei Vermüllung und Verunreinigung – wohl bald enorm mindern, oder?
Wie gestern versprochen, kommt heute ein weiterer Beitrag der zeigt, wie neben Penny-Markt, Späti & Co. und mit dem neuen Stadtteilladen Sandstraße 66 noch eine weitere Einrichtung dazu führen wird, dass die Ecke Sandstraße, Obstallee und Blasewitzer Ring nun zu einem neuen Lokalen Nebenzentrum im Kiez heranwachsen wird.
Mit der Wiederöffnung des Hauswartservicebüros von fletwerk könnte ja immer dienstags vormittags und donnerstags am Nachmittag der Platz um die Sandstraße 64B herum zu großen Rudelbildungen und Warteschlangen verärgerter Mieter:innen führen.  Gründe jedenfalls gäbe es dafür genug. Viele Berichte von wochenlangen Fahrstuhlausfällen, von nicht behobenen Wasserschäden, von beschädigten Eingangstüren und Schlössern, die zu ungebetenen Schlafgästen und am Ende sogar zu Bränden führten und und und Man muss sich nur mal die Kommentare von Gewobag-Mieter:innen der letzten Wochen auf staaken.info anschauen. Ein Beispiel gibt es mit Auszügen unten, am Ende des Beitrags.
Der Zutritt entsprechend der 3G – Genesen, Geimpft, GetestetBitte ohne Begleitung – Ausnahmen bei körperlicher Einschränkung bzw. Sprachbarrieren
  • Beschränkung der Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher im Büro auf zwei Personen
  • Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-/Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2-Maske
  • Dokumentation des Besuchs (Name, Zeit, Kontaktdaten)
Ganz WICHTIG: (zu finden Tafel neben dem Eingang zum Hauswartservice)“Wir bitten darum, dass Sie jegliche Reparaturen und Heizungsausfälle ausschließlich telefonisch der Servicezentrale melden.”
Und damit ist die Meldung – den Erfahrungen mancher Mieter:innen nach – schon mal so gut wie verschwunden.
Nachfolgend:Ein Beispiel der jüngsten Kommentarevon Gewobag-Mieter:innen auf staaken.info:
vom 20. November 2021:“… Die Gewobag setzt auf Ökostrom , ansonsten verwahrlost alles .Bei uns wohnen Menschen im Treppenhaus , Müll wird in den Aufgängen .. abgestellt .Schlösser werden manipuliert , das jeder das Haus betreten kann …Anrufe beim Hausmeister bleiben trotz Zusage sich zu kümmern , sinnlos .Es passiert nichts , das gilt auch für die Hausreinigung !!!Wir wohnen in einem grossen Mülleimer …  ich bin nur noch verzweifelt, möchte hier weg !”
https://www.staaken.info/2021/11/fletwerk-hauswartbuero-wieder-auf/

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

staaken.info am 17.11.2021: Warmwasser- und Heizkostenabrechnung 2020 an Obstallee:

Gewobag: Heizkosten fast verdoppelt

Da haben in den vergangenen Tagen viele Mieter:innen der Gewobag-Wohneinheiten in der Großwohnsiedlung sich verwundert und entsetzt die Augen wund gerieben, beim Anblick der Abrechnung für Warmwasser und Heizkosten im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Energiekosten pro Quadratmeter nahezu auf das Doppelte gestiegen, von 1,59 €/m²/mtl. in 2019 auf sagenhafte 2,97 €/m²/pro Monat im Jahr 2020. Grund: seit Januar 2020 hat die Gewobag einen neuen Vertrag über Ökostrom abgeschlossen mit Vattenfall.
Auf ihrer Webseite aber schmückt sich die Gewobag unter “Energie & Nachhaltigkeit” immer noch mit “günstigem Strom aus dem Quartier” und mit einem Foto vom Blasewitzer Ring. Die Realität ist eine ganz andere!
Nicht falsch verstehen, es ist durchaus löblich, wenn eine landeseigene Wohnungsgesellschaft für ihre Wohneinheiten das Produkt “Ökostrom” nutzt. NUR sollten dann auch vor Ort die entsprechenden Bedingungen herrschen, damit das auch ein Fortschritt und Vorteil ist und nicht nur zu Lasten der Portemonnaies der Mieterschaft gehen.
Ökostrom aber in Haushalte zu “pumpen” in denen immer noch – trotz anliegenden Leitungen für Fernwärme – ausschließlich die technisch, ökonomisch und ökologisch längst überholten Nachtspeicherheizungen den Strom “verprassen”, ist purer Unsinn!
Und das – gleichermaßen ausschließlich – auf dem Rücken der Mieter:innen in der Großwohnsiedlung am westlichen Stadtrand, wo nun  nicht Wenige statt wie in den Jahren zuvor sich auf die Erstattung eines  Guthabens hoffen können, sondern eine mehrere hundert Euro satte Nachzahlung finanziell verkraften müssen.
Aus der bezirklichen Mieterberatung des AMV montags 16-19 Uhr im Stadtteilzentrum Obstallee 22E, ein Beispiel der aktuelle Abrechnung für die 412 Wohneinheiten Obstallee 2-22:
2019 Kosten für Brennstoffe/Lieferung/Leistung: 494.402,96 € = 1,59 €/m²/mtl.2020 Kosten für Brennstoffe/Lieferung/Leistung: 774.517,63 € = 2,97 €/m²/mtl.Eine Steigerung um 1,38 €/m²/mtl., von 1,59 € auf 2,97 €/m²/mtl.
Übrigens: In den Abrechnungen wurde von der Gewobag als Begründung für die enorme Steigerung, neben dem neuen Vertrag ab 1.1.2020 über Ökostrom mit der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH. auch die Erhöhung der EEG-Umlage (für Erneuerbare Energie) aufgeführt. Diese gesetzliche Umlage aber ist von 6,405 Cent pro kWh um noch nicht einmal 6% auf 6.756 Eurocent pro Kilowattstunde gestiegen und hat daher an der rund 90%igen Erhöhung der Heizkostenabrechnung 2020 nur einen ganz geringfügigen Anteil.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 04.11.2021: Bewirtschaftung bleibt zunächst bei Deutsche Wohnen
Berlinovo statt Deutsche Wohnen
Zwar übernimmt die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) die Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung im Falkenhagener Feld mit 3939 Wohn- und Gewerbeeinheiten zum 01.01.2022, jedoch bleibt die Bewirtschaftung der Bestände noch bis zum 31.12.2022 bei der Deutsche Wohnen. Hintergrund ist, dass die berlinovo zurzeit noch nicht über das entsprechende Personal verfügt, um die Verwaltung selbst durchzuführen.
Rund 40 neue Mitarbeiter will die berlinovo bis Ende 2022 rekrutieren, um sodann ab 01.01.2023 die Bewirtschaftung in Eigenregie zu übernehmen.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb24.de am 26.10.2021 – Share Deals auf dem Wohnungsmarkt: Immobilienkonzerne haben in Berlin besonders oft die Grunderwerbssteuer umgangen

Große Immobilienverkäufe werden oft mithilfe sogenannter Share Deals abgewickelt, ohne dass die Grunderwerbssteuer fällig wird. In Berlin sind in den letzten sechs Jahren bis zu 31 Prozent der Immobilien pro Jahr auf diese Art gekauft worden.

Berlin weist einen hohen Anteil an Immobilien-Transaktionen auf, bei denen Wohnungen nur anteilig erworben werden, damit die Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgehen können. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf eine Frage des Berliner Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser (Linke) hervor, die rbb|24 vorliegt. Zuerst hatte die Berliner Zeitung darüber berichtet.

Diese sogenannten “Share Deals” machten in den vergangenen sechs Jahren in Berlin bis zu 31 Prozent der Transaktionen aus, bundesweit waren es hingegen nur maximal 15 Prozent pro Jahr. Illegal ist diese Praktik nicht. Es handelt sich jedoch um ein Steuerschlupfloch, das ausgiebig genutzt wird.

90 Prozent der Immobilie – null Prozent Steuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken fällig. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie – in Berlin sind es sechs Prozent. Da bei einem Share Deal Immobilien in einem Unternehmen gebündelt und der Käufer Anteile an dem Unternehmen übernimmt, handelt es sich streng genommen nicht um einen Immobilienkauf – somit fällt die Grunderwerbsteuer weg. So reicht es, nur knapp 90 Prozent an einer Gesellschaft zu erwerben, um die Zahlung von Grunderwerbsteuer zu umgehen.
“Es darf nicht sein, dass beim Kauf eines kleinen Eigenheimes die Grunderwerbssteuer voll zuschlägt, während sich große Unternehmen mit Hilfe von Steuertricks vor der Zahlung dieser Steuer drücken”, moniert Meiser. Seit Jahren gingen der öffentlichen Hand durch “Share Deals” Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden.

100 Millionen Euro könnten Berlin dadurch verloren gehen

Laut Recherchen des Saarländischen Rundfunks (SR) gemeinsam mit Correktiv sind bei mehr als einem Drittel (34 Prozent) aller großen Wohnungstransaktionen (mehr als 800 Wohneinheiten pro Verkauf) zwischen 1999 und 2019 wegen Share-Deal-Konstruktionen keine Grunderwerbsteuern in die Staatskasse geflossen.
Wie hoch die Verluste für die öffentliche Hand sind, geht aus der Antwort der Bundesregierung an Meisers Frage nicht heraus. Eine offizielle Schätzung der Bundesregierung zu den Steuerausfällen durch Share Deals gibt es nicht. Das hessische Finanzministerium ging 2016 in einer eigenen Schätzung von Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bezogen auf das gesamte Bundesgebiet aus [faz.de]. In Berlin könnten es laut einer Schätzung von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) aus dem Jahr 2019 etwa 100 Millionen Euro im Jahr sein [tagesspiegel.de].

Vonovia laut Berichten an Share Deal interessiert
Dabei hat der Bundesrat am 7. Mai der Neuregelung der Grunderwerbsteuer zugestimmt, mit der Union und SPD den Schwellenwert für Share Deals von 95 auf 90 Prozent herabgesetzt und die Umgehung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf erschweren wollten. Tatsächlich ging zuletzt in Berlin der Anteil an Share Deals zurück. Doch verhindert werden, konnten sie damit nicht.
So belief sich der Anteil von Share Deals nach der Antwort auf Meisers Anfrage in Berlin 2015 noch auf 31 Prozent (Bund: 15 Prozent), 2016 auf 20 Prozent (Bund: 11 Prozent), 2017 auf 23 Prozent (Bund: 9 Prozent), 2018 auf 25 Prozent (Bund: 10 Prozent), 2019 auf 14 Prozent (Bund 9 Prozent) und zuletzt 2020 auf 7 Prozent (Bund: 8 Prozent).

So könnte auch Vonovia laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nur bis zu 90 Prozent der rund 157.500 Wohnungseinheiten von Deutsche Wohnen übernehmen ohne eine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen [faz.de]. Nach Rechnungen der Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus geht es dabei um Steuerverluste in Höhe von einer Milliarde Euro.

Share Deals heben kommunales Vorkaufsrecht aus

Doch Shared Deals umgehen nicht nur die Grunderwerbssteuer. “Neben dem Verlust von Steuereinnahmen unterminieren Share Deals das bezirkliche Vorkaufsrecht und damit ein wichtiges Instrument, um dem Ausverkauf Berlins entgegenzuwirken”, erklärt Meiser.
Beim Kauf von Grundstücken steht dem Land Berlin ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Share Deal werden jedoch nicht Wohnungen oder Grundstücke veräußert, sondern Geschäftsanteile an einer Gesellschaft, die Inhaberin der Grundstücke ist. Die künftige Bundesregierung müsse nicht nur diese Steuerschlupflöcher durch eine konsequente Besteuerung von Immobiliendeals schließen. so Meiser. “Sie muss zugleich endlich dafür sorgen, dass Share Deals nicht länger zur Umgehung des kommunalen Vorkaufsrechts genutzt werden können, wie es auch das Land Berlin in seiner Bundesratsinitiative eingefordert hat.”

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/10/berlin-share-deal-immobilienkaeufe-ohne-grunderwerbssteuer-.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 27.09.2021 – Nach Volksentscheid: Initiative mahnt Umsetzung des Wählerwillens an
Mehrheit der Berliner votiert für Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen. Die Wirtschaft bangt, die Parteien diskutieren die Folgen.
Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen drängt nach dem erfolgreichen Volkentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungen auf eine zügige Umsetzung des Bürgerwillens. Im Frühjahr nächsten Jahres könnte ein entsprechender Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, sagte der Sprecher der Initiative Rouzbeh Taheri am Montag. Für die Initiative sei es wichtig, dass der Beschluss des Volksentscheids umgesetzt werde, alle Maßnahmen für eine Vergesellschaftung der Wohnungen zu ergreifen. Das sei „ein eindeutiger Auftrag“, sagte Taheri, und bedeute, dass der Volksentscheid nicht benutzt werden dürfe, um andere Maßnahmen durchzusetzen.
Beim Volksentscheid am Sonntag hatte sich eine Mehrheit der Berliner für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne ausgesprochen. Nach Angaben aus dem Büro der Landeswahlleiterin votierten 56,4 Prozent für die Enteignung von Wohnungen, 39 Prozent lehnten dies ab. Insgesamt stimmten 1.034.709 Berliner mit Ja, 715.214 mit Nein. Die Bedingung, dass neben einer Mehrheit zugleich 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist, wurde ebenfalls erfüllt.
Besonders hoch fiel der Anteil der Ja-Stimmen mit gut 72 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg aus. In Mitte votierten rund 64 Prozent für eine Vergesellschaftung. Überall dort, wo der „Druck des Mietenwahnsinns“ besonders groß und die Einkommen niedrig seien, habe es eine „überdurchschnittliche Zustimmung“ gegeben, sagte Taheri. Überall dort, wo die Einkommen hoch seien, etwa in Einfamilienhausgebieten, sei die Zustimmung niedriger gewesen. Beim schlechtesten Ergebnis, in Steglitz-Zehlendorf, betrage die Zustimmung aber immer noch 44 Prozent.

Mieterverein spricht von fulminantem Erfolg

Ziel der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen ist, die Bestände von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Die Initiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung. Die Schätzungen für eine Entschädigung, die sich auf 243.000 Wohnungen beziehen, bewegen sich  zwischen zehn bis elf Milliarden Euro, die die Initiative ansetzt, und auf 36 Milliarden, mit denen der Senat kalkuliert.
Während der Berliner Mieterverein den Volksentscheid als „fulminanten Erfolg der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ bezeichnet und die Umsetzung des Bürgervotums einfordert, reagieren die Verbände der Immobilienwirtschaft besorgt. Die Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) Maren Kern sagte, der Enteignungsvolksentscheid habe zwar eine Mehrheit bekommen, fast 40 Prozent der Berlinerinnen und Berliner hätten aber auch dagegen gestimmt. Mit dem Ergebnis des Entscheids müsse jetzt gleichwohl „umgegangen werden“.
Dabei gelte es, „die Spaltung der Stadt nicht weiter zu vertiefen“, so Kern. „Deshalb brauchen wir eine offene und ehrliche Diskussion darüber, wie es jetzt in der Berliner Wohnungspolitik weitergehen soll“, sagte sie. Berlins Wohnungsproblem lasse sich nicht durch Enteignungen lösen, sondern nur durch gemeinsame Anstrengungen für mehr Wohnraum. Dazu müssten alle an einem Strang ziehen. Am besten werde das mit einem „Bündnis für Neubau und Wohnen“ gelingen.

Giffey will Gesetzentwurf erarbeiten

Ähnlich äußerte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK). „Zwar wurde dem Enteignungsvolksentscheid mehrheitlich zugestimmt, allerdings wurden mehrheitlich auch Parteien gewählt, die Enteignungen ablehnen“, erklärte IHK-Präsident Daniel-Jan Girl. „Das ist aus unserer Sicht vor allem ein deutliches Signal für die künftige Koalition, beim Thema Wohnungsbau und Mietenpolitik endlich für spürbare Entlastungen des angespannten Marktes zu sorgen.“
Die Parteien reagierten unterschiedlich auf den Volksentscheid. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey sprach sich im RBB-Inforadio dafür aus, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung zu erarbeiten. „Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden“, sagte sie. Der künftige Senat müsse sehr genau schauen, was verfassungsrechtlich möglich sei. Berlin dürfe sich kein weiteres negatives Urteil beim Bundesverfassungsgericht holen, warnte Giffey. Das höchste deutsche Gericht hatte zuletzt den Berliner Mietendeckel gekippt.
Die Spitzenkandidatin der Grünen Bettina Jarasch sagte, das Thema gehöre in Koalitionsverhandlungen. Die Politik müsse nun prüfen, ob eine Umsetzung des Bürgervotums für Enteignungen machbar sei. „Es gibt für ein solches Gesetz aber noch viele rechtliche und praktische Fragen zu klären“, sagte Jarasch der Deutschen Presseagentur.

Initiative will Druck aufrecht erhalten

Einer der möglichen künftigen Regierungspartner der SPD, die FDP, reagierte mit scharfer Kritik auf den Volksentscheid. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen habe es „mit fadenscheinigen Argumenten und fragwürdigen Mitteln geschafft, ausreichend Berlinerinnen und Berliner für die Initiative gewinnen zu können“, sagte der FDP-Abgeordnete Stefan Förster. „Dabei haben sie den Menschen jedoch Sand in die Augen gestreut: Dass die Ausgaben von 36 Milliarden Euro unsere Stadt in den finanziellen Ruin führen, dass dadurch tausende Jobs in Gefahr geraten und wir ins Risiko laufen, die zentrale Daseinsfürsorge unserer Stadt nicht mehr bezahlen zu können, das haben die Aktivisten verschwiegen“, so Förster.
Der Berliner Mieterverein stellte unterdessen klar, dass der Volksentscheid für die Koalitionsverhandlungen bedeute, „das Thema Mieten und Wohnen prioritär zu behandeln“. Außerdem müsse von den Parteien geprüft werden, in welcher Konstellation der durch das Volksbegehren deutlich gewordene Wille der Wählerinnen und Wähler umgesetzt werden könne.
Was auch immer die Parteien planen: Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen erklärte, sie werde Sondierungen und Koalitionsgespräche „eng begleiten“ und „genau beobachten“, wie die einzelnen Parteien sich äußern. Die Initiative sei sicher, dass der Wille der Berliner ohne ihren Druck nicht umgesetzt werde. Falls die Politiker dem Volksentscheid am Ende nicht folgen sollten, gebe es immer noch die Mittel der direkten Demokratie, so Taheri. „Wir sind jederzeit in der Lage, falls die Politik unseren Vorschlag ignoriert, auch einen Gesetzesvolksentscheid auf den Weg zu bringen.“

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 26.09.2021 – Volksentscheid: Mehr als eine Million Berliner wollen Wohnungen enteignen
Die Initiative  zur Vergesellschaftung von Immobilien großer Konzerne ist erfolgreich. Eine deutliche Mehrheit der Wähler stellt sich hinter die Forderung.
Eine Mehrheit der Berliner spricht sich für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne aus. Nach Auszählung in allen Wahllokalen votierten 56,4 Prozent für die Enteignung von Wohnungen, 39 Prozent lehnten dies ab. Das teilte das Büro der Landeswahlleiterin am Montag mit. Insgesamt stimmten 1.034.709 Berliner mit Ja, 715.214 mit Nein. Besonders hoch fiel der Anteil der Ja-Stimmen mit gut 72 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg aus. In Mitte votierten rund 64 Prozent für eine Vergesellschaftung. Das nötige Quorum, wonach neben einer Mehrheit zugleich 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist, war schon vor Auszählung aller Stimmen erreicht.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hatte den Volksentscheid bereits in der Nacht in einer Stellungnahme für gewonnen erklärt. Der zukünftige Senat sei nun dazu aufgerufen, ein Gesetz zu erarbeiten, um große Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und zu vergesellschaften. „Gemeinsam haben wir die Stadt bewegt und die Politik aufgerüttelt – das feiern wir heute“,  so Joanna Kusiak, Sprecherin der Initiative.
Der Senat von Berlin wird nach dem nun beschlossenen Text des Volksentscheids „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist, die Bestände von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter.
Die Initiative beruft sich, wie berichtet, auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung der Eigentümer. Das Problem: Seit Gründung der Bundesrepublik ist von dem sogenannten Sozialisierungsartikel noch kein Gebrauch gemacht worden. Es gibt also keine Rechtsprechung zu einer Vergesellschaftung und keine Erfahrungen zur Höhe einer notwendigen Entschädigung. Absehbar ist, dass eine Vergesellschaftung von den Gerichten überprüft wird.

Juristisch umstritten

Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung gibt es verschiedene Positionen. In einem am Donnerstag vorgestellten Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis, das die wirtschaftsnahe Initiative „Neue Wege für Berlin“ in Auftrag gegeben hat, heißt es, dass der zur Abstimmung stehende Beschluss in weiten Teilen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung in Deutschland steht. „Es bestehen gewichtige rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids“, erklärte Battis. „Die von der Initiative geforderte Vergesellschaftung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nur Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen.“ Dem Land Berlin fehle außerdem die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz, und die zur Finanzierung geplante Kreditaufnahme durch eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse“.
Andere Juristen stützen die Auffassung, dass eine Vergesellschaftung sehr wohl zulässig ist, knüpfen dies aber an bestimmte Bedingungen. Aus Sicht von Reiner Geulen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist es „verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich, Grund und Boden, also auch Wohnimmobilien“ gemäß Artikel 15 „in eine gemeinwirtschaftliche, nicht-gewinnorientierte Form zu überführen“. Doch müsse ein Sozialisierungsgesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Bedenken könnten sich daraus ergeben, dass nur „private“ Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden sollen, nicht aber solche, die der öffentlichen Hand gehören. Unzulässig wäre eine Vergesellschaftung, „wenn sie nicht erforderlich ist“, stellt Geulen fest. Dies bedeute, „dass ein Vergesellschaftungsgesetz daraufhin zu überprüfen ist, ob das Ziel – die Schaffung von angemessenem Wohnraum – auch ohne die Vergesellschaftung erreicht werden kann“.

Was folgt aus dem Votum?

Umstritten ist eine Vergesellschaftung vor allem wegen der Höhe der notwendigen Entschädigung. In der amtlichen Kostenschätzung werden die Entschädigungskosten für eine Vergesellschaftung von zirka 243.000 Wohnungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro beziffert – plus Erwerbsnebenkosten. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geht von einer geringeren Entschädigung aus. Laut der Mitteilung zum Volksentscheid schätzt die Initiative die Entschädigung auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Auf Basis eines „Faire-Mieten-Modells“ für 243.000 Wohnungen kommt die Initiative auf eine Entschädigung von rund zehn bis elf Milliarden Euro.
Welche Folgen der Volksentscheid hat, ist offen. SPD, CDU und FDP lehnen eine Vergesellschaftung ab, die Linke ist dafür, die Grüne sehen sie als „Ultima Ratio“. Der nächste Senat muss prüfen, was aus dem Votum folgt. Gegner einer Vergesellschaftung wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja stufen den Beschluss als Appell ein. Sowohl SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey als auch Czaja haben aber zugesichert, das Ergebnis des Volksentscheids ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen. Rückenwind bedeutet der Volksentscheid für die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch, die erklärt hatte, den Volksentscheid nutzen zu wollen, um die Vermieter freiwillig zu einem Mietenschutzschirm zu Gunsten der Mieter zu bewegen. Mehrere Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft haben im Vorfeld der Wahl die Landesregierung aufgerufen, ein Bündnis für den Neubau einzugehen.

Akelius verkauft seine 14.050 Berliner Wohnungen

Nicht alle Unternehmen setzen aber offenbar auf eine Kooperation. Die Firma Akelius teilte am Sonntagabend mit, dass sie sich von 14.050 Wohnungen in Berlin und von rund 3600 Wohnungen in Hamburg trennt. Neuer Eigentümer wird das schwedische Wohnungsunternehmen Heimstaden Bostad AB. Akelius war in den vergangenen Jahren vor allem wegen hoher Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge kritisiert worden und hätte zum Kreis der Konzerne gehört, die von einer Vergesellschaftung betroffen gewesen wären.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb24.de am 09.09.2021: Plötzlich mehr Quadratmeter – Wenn die Miete nach einer Wohnungsvermessung erhöht wird
 
Was tun, wenn man plötzlich mehr Miete zahlen soll, weil die Wohnung angeblich größer ist als gedacht? Genau das ist der Rentnerin Gabriele C. aus Berlin passiert. Ob Vermieter das einfach so machen können und welche Rechte Mieter haben. Von Ute Sturmhoebel
Seit 14 Jahren wohnt die Berliner Rentnerin Gabriele C. in ihrer rund 42 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung. Nach einer Neuvermessung soll sie 50 Euro mehr Miete pro Monat dafür bezahlen. Die größte Angst der 67-Jährigen aber ist, dass sie womöglich mehrere tausend Euro an Miete nachzahlen soll.
Fälle wie dieser – mit strittigen Quadratmetergrößen – sind in der Praxis nicht selten, weiß Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. In einem Punkt kann sie die Mieterin jedoch beruhigen: “Eine rückwirkende Nachforderung der Miete, weil die Wohnung tatsächlich größer war und die Mieterin vermeintlich jahrelang zu wenig Miete gezahlt hat, ist nicht möglich. Denn eine Miete kann nur mit einem Mieterhöhungsverlangen erhöht werden und ein Mieterhöhungsverlangen kann nur für die Zukunft gestellt werden. Das heißt, rückwirkend geht das nicht.”
Bei Zweifeln die eigene Wohnung nachmessen
Doch wie muss ein Mietvertrag in Bezug auf die Wohnungsgröße aussehen? Im Mietvertrag von Gabriele C. von 2007 stehen “ca. 42,62m²” Wohnfläche – mit dem Zusatz: “Wobei der Vermieter ausdrücklich keine Garantie für diese Flächengröße übernimmt.”
Der Expertin vom Mieterverein begegnet das häufiger. “Die Circa-Angabe der Wohnungsgröße hat keine Relevanz, das wird dann so behandelt, als wäre es die tatsächlich angegebene Wohnfläche”, sagt Wibke Werner. “Etwas anderes ist es, wenn es um eine Mieterhöhung geht, um eine Betriebskostenabrechnung geht, dann kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Von daher ist es gar nicht zwingend, dass im Mietvertrag irgendetwas vereinbart ist.”
Auch abweichende Quadratmeter-Zahlen in Mietverträgen begegnen Wibke Werner in der Praxis immer wieder. Deshalb rät die Mietrechts-Expertin: Bei Zweifeln auch mal selbst die Größe der eigenen Wohnung nachmessen – dafür einfach Länge mal Breite eines Raumes rechnen, Nischen abziehen. Der Keller wird gar nicht berechnet. Alles unter einem Meter Höhe fällt auch komplett weg, die Fläche zwischen ein und zwei Metern Höhe wird zu 50 Prozent angerechnet. Für Balkon, Terrasse oder Loggia gilt: bei Mietverträgen bis 2003 rechnet man die Hälfte, bei Abschluss ab 2004 zwischen 25 und 50 Prozent, je nach Ausstattung und Wohnwert.

Oft gibt es Abweichungen

Gutachter Klaus-Uwe Wöllert vermisst gemeinsam mit seiner Kollegin Karin Rabel Wohnungen im Auftrag von Mietern, denen diese kleiner vorkommen als im Mietvertrag angegeben. Oft weichen ihre Messungen deutlich von der angeblichen Größe ab. Bei 20 Prozent der Wohnungen sei die Abweichung minimal, sagt Wöllert. “Aber wenn Sie von 15 Euro pro Quadratmeter ausgehen, dann bedeutet das ja im Jahr auch schon 200 bis 300 Euro, die man zu viel zahlt.“
Erst wenn die Wohnung tatsächlich mehr als 10 Prozent kleiner ist, als die im Mietvertrag vereinbarte Größe, bestehe laut Mietrecht ein erheblicher Mangel, sagt Wibke Werner. “Dann entsteht ein dauerhaftes Mietminderungsrecht in Höhe der prozentualen Abweichung.“
Bei Rentnerin Gabriele C. wurde im Auftrag des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt nachgemessen. Das Ergebnis der Messung hat eine Gesamtwohnfläche von rund 45 Quadratmetern ergeben. Das sind fast drei Quadratmeter weniger, als der Vermieter berechnet hatte. Möglicherweise wird die Berlinerin das noch mit ihm ausfechten müssen. Denn womöglich wird er sich nicht auf diese neue Berechnung einlassen.
Doch Gabriele C. ist trotzdem erleichtert. Denn nach Aussagen des Berliner Mietervereins könne der Eigentümer ihre Miete erst in knapp einem Jahr erneut erhöhen. Und dann laut Berechnungen von Wibke Werner für die nun festgestellten 45,785 qm auch nur auf 406 Euro: immerhin fast 20 Euro weniger als der Vermieter gefordert hatte.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 
staaken.info am 30.08.2021 – Zum aktuellen Mieterhöhungsverlangen von Adler/Westgrund:
Adler-Mieterhöhungen? Nein danke!
Mit Datum vom 20.8. haben in den letzten Tagen rund 700 Mietparteien von Wohneinheiten der Adler Group in der Staakener Rudolf-Wissell-Siedlung ein Schreiben erhalten in dem die Vermieterseite ein Mieterhöhungsverlangen zum 1. November des Jahres ausdrückt. Wollte der aus ADO, Adler und Consus neu gebildete Immobilienkonzern sich noch vor dem Superwahltag so in Erinnerung bringen, dass auch er mit seinen rund 70.000 Wohneinheiten zu den „Big Playern“ gehört, die im Fokus sind, der Abstimmung am 26.9. über eine Vergesellschaftung?

Wohl kaum! Aber auf jeden Fall dazu, dass – wie in der Gemeinsamen Presseerklärung vom 27.8., der Linken-Abgeordneten Helin Evrim Sommer (MdB) und Lars Leschewitz (BVV) nachzulesen – das Mieterhöhungsverlangen für Wohneinheiten an Loschwitzer, Pillnitzer und Cosmarweg, die Forderung unterstreicht, nach einem bundesweiten Gesetz für einen wirksamen „Mietendeckel“.

Denn weder sind die rund 50 Jahre alten Wohneinheiten auf der Westseite des Magistratswegs frisch saniert, noch erfreuen sie sich der Lage in einem aufwändig gestalteten Wohnumfeld.

Mieterhöhungsverlangen nicht ungeprüft lassen!

Auf jeden Fall sei allen betroffenen Mieter:innen dringend empfohlen, das Mieterhöhungsverlangen kritisch und sachkundig prüfen zu lassen – z.B. in der vom Bezirksamt finanzierten kostenlosen Mieterberatung jeden Montag von 16-19 Uhr im Stadtteilzentrum Obstallee 22 E!

Geldwert, die kostenlose Mieterberatung!

Dort konnte in einem ersten vorgetragenen Fall sogar festgestellt werden, dass bereits die bisherige Nettokaltmiete in Höhe von 5,53 € pro m² rund 7% über der nach Alter, Lage und Ausstattung berechtigten Nettokaltmiete von 5,17 € pro m² liegt und daher natürlich auch die von der Vermieterseite verlangte neue um weitere ca 5% erhöhte Miete von 5,77 € pro m² ungerechtfertigt ist.

Also mit Mieterhöhungsverlangen und Mietvertrag unterm Arm, nix wie hin zur:

Mieterberatung des AMV i.A. BA Spandau
kostenfrei | ohne Anmeldung
immer montags 16-19 Uhr im Staakentreff
Stadtteilzentrum Obstallee 22E
Kontakt mobile: 0174-4832728 | Email:  info@mieter-verbraucherschutz.berlin

oder auch zu der

Sprechstunde Mietrechtsanwalt 
im Bürgerbüro von Helin Evrim Sommer
Mittwoch 1. September 17-19 Uhr
Reisstraße 21 in der Siemensstadt