AMV im Lichte der Presse:

staaken.info am 12.08.2025: Adler Group/Park & Pay Deal íst angreifbar!
Schon seit etlichen Wochen rumort es bei den Mieterschaften im Stadtteil der Staakener Großwohnsiedlung . Grund: Änderungen der Parkraumbewirtschaftung für die Mieterparkplätze sowohl bei der Gewobag, wie auch westlich des Magistratswegs, bei den zugehörigen Flächen der Adler Group in der Wissell-Siedlung. Dort sind auch schon bislang bestehende Verträge aufgekündigt und neue Vertragsabschlüsse stehen an – z.T. mit doppelt so hohen Mietpreisen – mit der Park & Pay Management GmbH.

Der Mietrechtsexperte des AMV, der montäglichen kostenlosen Mieterberatung des Bezirks, im Staakentreff, sieht deutliche Zeichen dafür, dass die Teilkündigungen der bisherigen Mietvertraglichen Regelungen über die Parkplatznutzung, mit der angeschlagenen Adler Group und die empfohlene, neue Regelung über den Dienstleister Park & Pay, mit guten Aussichten anfechtbar sind!

Siehe nachstehenden Kommentar von Marcel Eupen, vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV:

“Die Adler Group durfte bei “Altmietern” die Bewirtschaftung der Stellplätze nicht der Fa. Park & Pay Management GmbH übertragen. Die nunmehr abgeschlossenen Mietverträge über die Dauerstellplätze verstoßen gegen die Wohnungsmietverträge und sind angreifbar.

Die maßgebliche Siedlung rund um den Pillnitzer Weg stand ehemals im Eigentum der BEWOGE Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH. Es waren Sozialwohnungen, für die nur die Kostenmiete genommen werden durfte, d.h. der Eigentümer durfte nur die Miete verlangen, die seine Kosten deckt. Diese wurde durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Aus alten Wirtschaftlichkeitsberechnungen aus dem Zeitraum Ende der 90iger Jahre ergibt sich, dass die Mieter für die Einstellplätze (116 Stück) Verwaltungs- sowie Instandhaltungskosten zu zahlen hatten, d.h. sie waren in der Miete enthalten und damit Bestandteil des Mietvertrages mit der Folge, dass sie mitvermietet waren. Die Mitvermietung kann nicht einseitig beendet werden.

Hinzu kommt: Viele “Altmieter” haben in ihren Mietverträgen die ausdrückliche Regelung, dass sie die Parkplätze nutzen dürfen. Diese Mieter haben einen gesetzesverstärkenden Bestandsschutz, der die Adler Group bindet. Bei diesen Mietern darf das Nutzungsrecht nicht einseitig entzogen werden.

Bei “Neumietern” enthalten die Mietverträge über die Dauerstellplätze in § 5 Nr. 3 sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 3.2. für Dauermieter eine unwirksame Regelung für den Fall, dass keine Parkberechtigung bestehe, wenn kein Parkplatz frei sei. Das Recht zum Parken ist die Kardinalpflicht der Fa, Park & Pay Management GmbH, die nicht abbedungen werden kann. Es entsteht nur dann eine Zahlungspflicht, wenn auch ein Parkplatz zur Verfügung steht. Anderenfalls ist keine Miete geschuldet.

Der Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV empfiehlt allen betroffenen Mietern, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen!”

Mit kurzem Weg und kostenlos,
gleich auf der anderen Seite des Magistratswegs,
bei der Mieterberatung des Bezirksamts Spandau,
immer montags von 15.30 -18.30 Uhr im
Stadtteilzentrum „Staakentreff” Obstallee 22 E!

Es ist alles andere als ein Wunder, dass die schon seit Jahren im Sinkflug verharrende “20 Cent-Aktiengesellschaft” Adler Group, angesichts ihrer Milliarden Schulden sowie den Jahr für Jahr notwendigen gewaltigen Abschreibungen von viel zu hoch bewerteten Immobilien und dem alljährlichen satten Minus in den Jahresabschlüssen, auch zu solch einem Strohhalm greift, wie der von Park & Pay auf deren Webseite versprochenen “zusätzlichen Liquidität”:

“Park & Pay verwandelt jede freie Fläche in einen umsatzgenerierenden Parkplatz – kurzzeitig als Popup-Parking-Variante oder dauerhaft. Ohne teure Umbaumaßnahmen, ohne Personal und Verwaltungsaufwand und ohne Abrechnungsärger mit parkenden Kunden.”

Ein Indiz für Verkaufspläne?
Nur, dass dies ein Indiz dafür sei, dass die Adler Group – ganz im Gegensatz zu ihrer eigenen Strategie der Rettung durch Konzentration auf den Berliner Markt – sogar ihren letzten nennenswerten Bestand an Immobilien, die nicht ganz 18.000 Wohneinheiten in Berlin, nun auch noch veräußern möchte, ist mehr als nur fraglich.

Doch wenn das stimmt, was der Branchendienst Bloomberg behauptet, dann wären die angeblich erwarteten 3.5 Milliarden Euro, für die rund 18. ooo Wohnungen – sogar angesichts des extrem schlechten Erhaltungszustands – nicht nur bei den gut 1.000 Adler-Wohnungen, bei uns, in der Rudolf-Wissel-Siedlung, für einen Preis von weniger als 200.000 Euro pro Wohneinheit, gar nicht so weit weg, von einem “vernünftigen Deal” des Landes Berlin und ihrer gemeinnützigen Landeswohnungsgesellschaften.

Adler Group/Park & Pay Deal íst angreifbar!

AMV im Lichte der Presse.

Spandauer Volksblatt am 01.01.2025: AMV-Mieterberatung legt eine Jahresbilanz vor

Heizkosten waren das wichtigste Thema im Jahr 2024

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) hat nach eigenen Angaben im Jahr 2024 insgesamt 3859 Menschen persönlich beraten. Das sind so viele wie noch nie.
Das wichtigste Thema sei mit 1640 Beratungen (42,5 Prozent aller Mietergespräche) Betriebs- und Heizkostenabrechnungen gewesen. In mehreren Fällen konnte dabei vom AMV falsch berechnete Abrechnungen, etwa beim Immobilienkonzern Deutsche Wohnen, nachgewiesen werden. Und generell habe es „große Sorgen um explodierende Heizkosten“ gegeben.
Des Weiteren ging es bei 842 Beratungen (21,82 Prozent) um Mietmangel und Mietminderung. Mieterhöhungsverlangen waren 774 Mal (20,06 Prozent) das Problem. Mit einigem Abstand folgten Mietschulden (231 Beratungen, knapp sechs Prozent) und Kündigungen (97 Beratungen, 2,5 Prozent).
Aufgeteilt nach Ortsteilen beziehungsweise Kieze war die Nachfrage erneut in Staaken am höchsten. Insgesamt hatten dort 1276 Menschen Beratungsbedarf, 791 kamen zu den Sprechstunden in der Obstallee, 485 zum Brunsbütteler Damm. In der Wilhelmstadt gab es 614 Beratungen, 391 waren es im Falkenhagener Feld, 343 in Hakenfelde, 301 in Siemensstadt. Außerdem wurden für Haselhorst 290 Gespräche, für die Neustadt 278, 216 im Bereich Stresow und 150 für Spandau Mitte gezählt. Die unterschiedlichen Zahlen würden auch das soziale Gefüge in den jeweiligen Vierteln widerspiegeln, erklärte der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen.
Gegenüber dem bisherigen Rekord 2023 gab es im vergangenen Jahr einen Anstieg um mehr als 250 Beratungen. Der AMV wurde überdies 2024 zehn Jahre alt.

Eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit wünscht Ihnen das Team des AMV. Wir machen vom 21.12.2024 bis zum 01.01.2025 Weihnachtsurlaub.
 
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Eupen, 1. Vorsitzender
Uwe Piper, 2. Vorsitzender
Roswitha Schiefelbein, Schriftführerin

Vereinsferien 29.07.2024 – 19.08.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,

wir machen vom 29.07.2024 – 19.08.2024 Vereinsferien. In dieser Zeit ist das Beratungsbüro in der Westerwaldstraße 9a, 13589 Berlin, geschlossen. Auch die Telefonnummer 0174 / 48 32 728 ist in dieser Zeit nicht erreichbar.

In absoluten Notfällen erreichen Sie unser Büro donnerstags unter 030 / 236 054 05.

Ab Dienstag, dem 20.08.2024, sind wir wieder erreichbar, jedoch nicht mehr in der Westerwaldstraße 9a, sondern in der

Stadtteilbibliothek Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 9, 13589 Berlin.

Die Sprechstunden ändern sich ebenfalls, und zwar wie folgt:

Dienstag: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstag: 17:00 Uhr – 19:00 Uhr

Freitag: 15:00 Uhr – 17:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Ass. Marcel Eupen, 1. Vorsitzender

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 03.07.2024: Bezirk und Deutsche Wohnen schließen Vereinbarung – Erneuter Mieterschutz bei Sanierung im Wohngebiet An der Kappe

Auch der nächste Bauabschnitt der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebiet An der Kappe wird durch eine Vereinbarung über einen sozialverträglichen Ablauf flankiert.

Die Übereinkunft schlossen das Bezirksamt, der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), und die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH für die Gebäude An der Kappe 56-74C, 63-81D, Borkzeile 23-35G, Seegefelder Straße 72-76 sowie Petzoldweg 1-25. Wie bereits bei der Vereinbarung für den ersten Bauabschnitt kurz vor Weihnachten 2022, geht es auch jetzt zum Beispiel um ein Begrenzen der Modernisierungsumlage auf maximal zwei Euro pro Quadratmeter.

Mieterinnen und Mieter können einen finanziellen Härtefalleinwand geltend machen, wenn Gesamtmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreiten würde. Zudem sichert die Deutsche Wohnen erneut zu, bei Härtefällen Hilfen anzubieten.

Die Mieten werden zwar durch die Sanierung steigen. Im Gegenzug soll es aber bis Ende 2027 keine allgemeinen Mieterhöhungen geben. Das gilt für alle Menschen, die bei Beginn der Bauarbeiten dort leben.

Einen Unterschied gebe es in der aktuellen Vereinbarung vor allem bei der Mietminderung während der Sanierung, teilte der AMV-Vorsitzende Marcel Eupen auf Nachfrage des Spandauer Volksblatts mit. Statt 20 Prozent wie beim ersten Abschnitt betrage sie wegen des geringeren Umfangs jetzt nur zehn Prozent und solange das Baugerüst stehe.

Gerade in Zeiten steigender Mieten sei es von essenzieller Bedeutung, dass die Menschen sich bei anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen keine Sorgen über gravierende Mietsteigerungen machen müssten, sagte Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD), der gemeinsam mit Bürgermeister Frank Bewig (CDU) für das Bezirksamt unterzeichnet hat. „Wir freuen uns sehr, dass es zusammen mit dem AMV und in konstruktiven Verhandlungen mit der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gelungen ist, diese Anschlussvereinbarung zu erarbeiten“. Für die Deutsche Wohnen unterschrieb Vorstandsmitglied Lars Urbansky.

Bei den Arbeiten in diesem Gebiet geht es vor allem um eine energetische Sanierung. Dadurch soll nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, sondern auch die Energiekosten gesenkt werden.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/erneuter-mieterschutz-bei-sanierung-im-wohngebiet-an-der-kappe_a419660

AMV im Lichte der Presse:

nd am 11.06.2024: Heizkosten: Deutsche Wohnen knickt in Spandau ein
Wohnungsunternehmen gesteht unvollständige Heizkostenabrechnungen in Berlin-Spandau
Formfehler – in der offiziellen Kommunikation mit Vermietern oder Dienstleistern oft ein Alptraum. Will man seine Versicherung kündigen oder eine Beschwerde gegen Mieterhöhungen einlegen, muss dies allzu oft innerhalb einer bestimmten Frist und in einer vorgegebenen Form passieren. Dass das nicht selten zu Problemen führt, musste jetzt selbst die Deutsche Wohnen (DW) im Spandauer Stadtteil Staaken lernen. Sie hat die Heizkostenabrechnungen für 2022 zwar frist-, aber nicht formgerecht zugestellt. Am vergangenen Freitag hat DW den Fehler eingestanden. »Als Zwischenstand können wir Ihnen mitteilen, dass es zu Unregelmäßigkeiten beim Versand der Unterlagen gekommen ist«, so DW in einem Schreiben an den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV).

Dem vorausgegangen war eine lange Auseinandersetzung: Mieter*innen aus einer Siedlung am Brunsbütteler Damm hatten Ende Dezember ein Anschreiben mit dem Abrechnungsergebnis für die Heizperiode 2022 bekommen, aber nicht die eigentliche Heizkostenabrechnung. 80 der insgesamt 502 Mietparteien ließen sich diesbezüglich vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) beraten.

Nach dem Schuldeingeständnis der DW versammelten sich die betroffenen Mieter*innen am Montag. In einer eidesstattlichen Versicherung erklären 66 von ihnen, dass dem Schreiben vom Dezember die Einzelabrechnung nicht beigefügt gewesen sei. Die Konsequenz: Gestellte Nachforderungen müssen nicht bezahlt werden. Denn die Heizkostenabrechnung ist laut Gesetz »dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.« Andernfalls entfallen Nachzahlungsansprüche. Marcel Eupen vom AMV berichtet »nd« von Nachforderungen in Höhe bis zu 2600 Euro.

»Bis zum Freitag hat Deutsche Wohnen vehement bestritten, dass ein Fehler passiert sein könnte«, sagt Eupen im Gespräch mit »nd«. In mehreren Schreiben an diverse Mieter betonte DW, dass es nicht zu so einem Fehler habe kommen können. Das mittlerweile zum Wohnungsriesen Vonovia gehörende Unternehmen bestand nicht nur auf der Zahlung der Forderungen, sondern beantragte in mindestens zwei Fällen sogar gerichtliche Mahnbescheide.

Die Wende brachte ein Treffen von Eupen mit dem Geschäftsführer von DW, Lars Urbansky, am 31. Mai. In diesem konnte Eupen anhand eines vorgelegten Bestätigungsschreibens des Versanddienstleisters des Unternehmens zeigen, dass anstatt elf Blatt Brief mit Heizkostenabrechnung nur neun Seiten versandt worden waren. »Ohne persönlichen Termin bei Deutsche Wohnen wäre das nichts geworden«, sagt Eupen.
Wie es jetzt weitergeht, ist nicht klar. DW fordert betroffene Mieter*innen auf, die erhaltenen Unterlagen zurückzuschicken, damit diese geprüft werden können. Das Unternehmen erklärt: »Sollten wir feststellen, dass die jeweilige Nebenkostenabrechnung nicht vollständig versandt wurde, werden wir eine etwaige Nachforderung aus der Abrechnung selbstverständlich nicht geltend machen.« Auf die Frage, ob DW auf eine Einzelfallprüfung besteht oder angesichts der Menge an Beschwerden für die Siedlung pauschal von Nachforderungen absehen wird, antwortete das Unternehmen bis Redaktionsschluss nicht.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182867.mietenwahnsinn-heizkosten-deutsche-wohnen-knickt-in-spandau-ein.html

AMV im Lichte der Presse:

taz Berlin am 11.06.2024: Landeseigene Wohnungsunternehmen: Berlinovo setzt auf Konfrontation
Das Unternehmen erhöht im Falkenhagener Feld die Mieten, zum Teil unberechtigt. Als Mieter dagegen vorgehen, reicht die Berlinovo Klage ein.

BERLIN taz | In der städtischen Großsiedlung Falkenhagener Feld in Spandau hat die landeseigene Gesellschaft Berlinovo Mieten ungerechtfertigterweise erhöht. Das sagt Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). Die unliebsamen Mieterhöhungsbriefe hatte die Gesellschaft pünktlich vor Weihnachten verschickt. Nun müssen sich einige Mie­te­r:in­nen diesbezüglich vor Gericht streiten.

Der taz liegen drei Mieterhöhungsverlangen vor, die vom AMV vertretene Mieter erhalten haben. Eupen hat bei diesen Fällen mit einem Mietspiegelrechner anhand der Kennwerte der Wohnung die zulässige Höchstmiete errechnet. In zwei Fällen, in denen die Miete erhöht werden soll, liege diese schon jetzt über der ortsüblichen Vergleichsmiete, sagt er. Im dritten Fall wäre laut Eupen nur eine geringere Mieterhöhung zulässig gewesen.

„Es werden anscheinend Mieterhöhungen ohne Grundlage verschickt“, sagt Eupen. Für ihn zeigt sich anhand der Mieterhöhungswelle, dass die Berlinovo keinen Überblick über die angekauften Bestände im Falkenhagener Feld habe. 2021 hatte die Gesellschaft im Zuge eines von der SPD eingefädelten Deals die Wohnungen von der Deutsche Wohnen übernommen. 2.800 Mieteinheiten verwaltet das landeseigene Unternehmen nun dort. Für rund 1.600 Wohnungen im Falkenhagener Feld wurden Mieterhöhungen verschickt. Das bestätigt der Sprecher des Unternehmens, Ulrich Kaliner, der taz.

Eupen hatte sich wegen der drei ihm vorliegenden Fälle an die Berlinovo gewandt. Doch auf die Schreiben des Mietervereins habe das Unternehmen nicht reagiert. Stattdessen wurde in allen drei Fällen Klage erhoben. Die Einzelfälle würden im Rahmen der Verfahren „geprüft und wenn erforderlich selbstverständlich korrigiert“, sagt Berlinovo-Sprecher Kaliner.

Briefe ignoriert
Die Klagen seien erhoben worden, nachdem die Mieter zweimal angeschrieben worden seien und keine Zustimmung erfolgt sei, so das landeseigene Unternehmen. „Angesichts der dazu gesetzlich geregelten Frist mussten die Klagen eingereicht werden, da dem Vermieter nach Ablauf der Klagefrist keine Möglichkeit zur Durchsetzung seiner Mieterhöhung mehr verbleibt“, so Kaliner.

Marcel Eupen regen nicht nur die überzogenen Mieterhöhungen auf, sondern auch, dass die Berlinovo an keiner außergerichtlichen Lösung interessiert sei. „Im Auftrag der Mieter haben wir uns rechtzeitig an die Berlinovo gewandt. Sie ignoriert unser Schreiben und verhält sich so, als hätten die Mieter einfach nicht reagiert“, sagt er.

Dass die Berlinovo auf die Frist verweist, hält er für eine „Scheinargumentation“. Immerhin hat ein Mieter zwei Monate Zeit, dem Verlangen zuzustimmen. Für die Erhebung der Klage auf Zustimmung bleiben dem Unternehmen danach weitere drei Monate. Zeit genug, um auf den Einwand des Mietervereins zu reagieren und die Fälle zu überprüfen, so Eupen.

Berlinovo-Sprecher Kaliner sagt, dass 95 Prozent der Mieter den Mieterhöhungen innerhalb der Frist zugestimmt hätten. „Es gibt sicherlich eine hohe Dunkelziffer an unberechtigten Mieterhöhungen, die von den Mietern akzeptiert worden sind“, meint deshalb der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund. Generell kritisiert Eupen: „Die landeseigenen Wohnungsunternehmen werden aktuell an einer sehr langen Leine gelassen und machen, was sie wollen.“

https://taz.de/Landeseigene-Wohnungsunternehmen/!6015464/

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 22.03.2024 – Deutsche Wohnen: Fehlte bei Heizkostennachzahlung die entscheidende Unterlage?

Ein mögliches Versäumnis ihres Vermieters könnte Mieter in Staaken vor hohen Nachforderungen bewahren. Die Deutsche Wohnen will jedoch nichts falsch gemacht haben.
Für Mieter einer Wohnanlage in Staaken war es ein Schock. Die Heizkostenabrechnung für 2022, die die Deutsche Wohnen ihnen mit Schreiben vom 16. Dezember 2023 zuschickte, sah für etliche Haushalte teils sehr hohe Nachzahlungen vor.Eine Bewohnerin sollte 2142 Euro nachzahlen, ein Mann 1537 Euro nachträglich berappen.
Als die ersten Mieter der 502 Wohnungen um Brunsbütteler Damm, Barmbeker Weg und Oldesloer Weg zur Mieterberatung gingen, gab es jedoch eine Überraschung. Mieterberater Marcel Eupen, Chef des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), stellte nach seinen Angaben fest, dass in den Schreiben die entscheidende Unterlage fehlte: die eigentliche Heizkostenabrechnung der Firma Ista mit der Einzelabrechnung für jeden Haushalt.
Für die Deutsche Wohnen könnte sich das als teurer Fehler erweisen, für die Mieter als vorteilhaft herausstellen. Der Grund: Laut Gesetz ist die Abrechnung dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“. Nach Ablauf dieser Frist „ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten“.
Eupen wandte sich an die Deutsche Wohnen, forderte die fehlenden Unterlagen nachträglich an und verlangte von dem Unternehmen, „unverzüglich zu bestätigen, dass der Nachzahlungsbetrag“ von den Mietern nicht mehr geschuldet werde. Doch die Deutsche Wohnen ließ sich nicht darauf ein.
Sie teilte nach mehrwöchiger Prüfung mit, ihre „Recherche“ habe ergeben, dass die „Heizkostenabrechnung 2022 vollständig und inklusive der Ista-Einzelabrechnung“ versandt wurde. „Dies können wir anhand unserer vorliegenden Unterlagen und Daten, als auch durch die technischen Aufzeichnungen und Bestätigung unseres Versanddienstleisters, zweifelsfrei nachvollziehen“, behauptete das Unternehmen.

Fehler könne im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden

Eupen ist empört. „Ich verstehe das Verhalten der involvierten Sachbearbeiter der Deutsche Wohnen überhaupt nicht und kritisiere dieses aufs Schärfste“, sagt er. Seit Anfang Januar hätten ihn „gut 35 Mieterinnen und Mieter, die sich zum Teil überhaupt nicht kennen und in unterschiedlichen Häusern wohnen, unabhängig voneinander in der bezirklichen Mieterberatung aufgesucht“ und berichtet, dass sie zwar das Anschreiben der Deutsche Wohnen vom 16. Dezember 2023 erhalten haben, „nicht jedoch die Einzelabrechnung der Ista vom 13. Dezember 2023“.
Er habe deswegen „nicht den geringsten Zweifel daran“, dass der Deutsche Wohnen „der Lapsus unterlaufen ist, dass die Heizkostenabrechnung nicht mitübersandt worden ist“, sagt Eupen. Ohne die Einzelabrechnung der Ista liege jedoch „keine formell wirksame Heizkostenabrechnung vor“. Dieser Fehler könne „auch nicht mehr geheilt werden, da zwischenzeitlich die gesetzliche Jahresfrist abgelaufen ist“, so Eupen.
Die Einzelabrechnung hätte spätestens am 31. Dezember 2023 jedem Mieter vorliegen müssen. „Die Deutsche Wohnen kann die Nachzahlungsbeträge, die zum Teil exorbitant hoch sind, von ihren Mieterinnen und Mieter nicht mehr verlangen“, sagt Eupen. „Sie muss sie ausbuchen.“

Sozialstadtrat Gregor Kempert hat sich eingeschaltet

Die Deutsche Wohnen sieht dafür keinen Anlass. „Uns ist wichtig, dass unsere Abrechnungsschreiben korrekt sind“, teilt Deutsche-Wohnen-Sprecher Christoph Metzner auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. „Wir erstellen die Abrechnungen sorgfältig und versenden diese über einen zertifizierten Dienstleister. Somit gewährleisten wir, dass wir unseren Mieterinnen und Mietern transparente Informationen innerhalb der Fristen zur Verfügung stellen“, so Metzner.
„Wir haben die im Dezember versandten Heizkosten-Abrechnungen der von Ihnen genannten Häuser im Quartier um Barmbeker und Oldesloer Weg in Staaken noch einmal sehr umfangreich geprüft – Ergebnis: die Abrechnungen wurden korrekt und vollständig versandt – inklusive der Einzelabrechnungen“, so Metzner. „Dies lässt sich durch unsere technische Dokumentation und die Bestätigung unseres Versanddienstleisters nachvollziehen.“ Auf die Nachfrage, welcher Art die technische Dokumentation ist, antwortet der Sprecher nicht.
Inzwischen hat sich Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) eingeschaltet. „Ich bin über den Vorgang in der Staakener Wohnanlage informiert“, sagt er der Berliner Zeitung. „Wenn es versäumt wurde, den rund 500 Mietern eine Einzelabrechnung zuzustellen, nun aber dennoch Nachzahlungen von den betroffenen Haushalten gefordert werden, wäre das ein Unding“, so Kempert.
„Wenn die Einzelabrechnungen nicht zugestellt wurden, kann hinterher niemand behaupten, die waren dabei“, so der Stadtrat. „Ich habe einen Brief an das Vorstandsmitglied der Deutsche Wohnen Lars Urbansky geschrieben, in dem ich mich dafür einsetze, eine Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt, würde dies bedeuten, dass es zu einem Rechtsstreit zwischen Mietern und der Deutsche Wohnen kommt. Das würde ich bedauern.“
AMV-Chef Eupen sammelt inzwischen eidesstattliche Versicherungen der Mieter, in denen diese erklären, dass sie zwar das Schreiben der Deutsche Wohnen vom 16. Dezember erhalten haben, nicht aber die Einzelabrechnung der Ista. „Es würde der Deutsche Wohnen gut zu Gesicht stehen, ihren Fehler öffentlich einzugestehen und auf ihre Mieterinnen und Mieter zuzugehen“, sagt Eupen. „Ich fordere die Deutsche Wohnen auf, aktiv zu werden und auf die Nachzahlungsbeträge gegenüber allen Mietern zu verzichten.“

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Zeitung am 04.03.2024 – Degewo und Co.: Nicht einmal 500 Mieter haben eine Überprüfung der Mietkosten beantragt

Berlins landeseigene Wohnungsunternehmen haben rund 132.000 Mieterhöhungen verschickt. Nur wenige Haushalte fordern eine Absenkung. So einfach ist das nicht, sagen Experten.
Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin haben sich bisher erst sehr wenige Haushalte auf das sogenannte Leistbarkeitsversprechen berufen, das Mieter vor einer finanziellen Überforderung durch steigende Mieten bewahren soll. Das geht aus einer Antwort des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf Fragen der Berliner Zeitung an die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hervor.
Laut BBU haben die landeseigenen Unternehmen rund 132.000 Mieterhöhungsverlangen für 2024 ausgesprochen, aber weniger als 500 Mieter haben sich gemeldet, um eine Überprüfung der Miete zu beantragen (Stand: 21. Februar). Anträge wurden bisher noch nicht bewilligt. Die Prüfungen dauerten noch an, so der BBU.
Die Bearbeitungszeit sei „abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und individuell abhängig von der Komplexität der Prüfung der Einkommenssituation des jeweiligen Antragstellers“. In der Regel werde von den Mietern kein Absenkungsbetrag beantragt, „sondern pauschal um Überprüfung der Miethöhe nach Anpassung auf Grundlage des Leistbarkeitsversprechens gebeten“, so der BBU-Sprecher.
Das Leistbarkeitsversprechen sieht vor, dass Mieter bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen. Es gelten dabei bestimmte Grenzen bei der Wohnfläche und beim Einkommen. Die Wohnfläche für einen Einpersonenhaushalt darf 45 Quadratmeter nicht überschreiten, für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 60 Quadratmetern. Ist die Wohnung größer, wird eine Absenkung der Miete gegebenenfalls anteilig berechnet.
Auf das Leistbarkeitsversprechen der städtischen Vermieter können sich Mieter berufen, deren Einkommen die Grenzen für einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) 220 nicht überschreitet. Die Bezeichnung WBS 220 bedeutet, dass die Einkommensgrenzen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, die dem Wert von 100 Prozent entsprechen, um maximal 120 Prozent überschritten werden dürfen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze für einen WBS 220 bei einem anrechenbaren Einkommen von 26.400 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt bei 39.600 Euro – ausgehend vom Bruttoeinkommen werden dabei verschiedene Abzüge in Ansatz gebracht.
Stadtweit betrachtet, haben rund 1,16 Millionen Haushalte ein solches Einkommen, mehr als jeder zweite Haushalt in Berlin (Stand: 2022). Vom Leistbarkeitsversprechen profitieren aber nur die Mieter der rund 360.000 landeseigenen Wohnungen. Hier dürfte der Anteil der Anspruchsberechtigten mindestens so hoch sein wie im Berliner Schnitt, eher noch höher. Nach Angaben von BBU-Sprecher Eberhart gilt das Leistbarkeitsversprechen sowohl im Rahmen von Mieterhöhungen als auch außerhalb von Mieterhöhungen. Außerhalb von Mieterhöhungen hätten weniger als 50 Haushalte beantragt, die Bestandsmiete abzusenken.

Im Mieten-Bündnis galt eine andere Regelung

Das Leistbarkeitsversprechen wurde in der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankert, die seit dem 1. Januar 2024 gilt und den Unternehmen größere Mieterhöhungsspielräume eröffnet. Das Leistbarkeitsversprechen geht über die Vereinbarung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten hinaus. Darin hatten die landeseigenen Unternehmen und einige private Vermieter im Jahr 2022 zugesichert, dass sie Mieterhöhungen nicht durchführen, wenn diese zu Haushaltsbelastungen von mehr als 30 Prozent führen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war jedoch geringer, weil die Einkommensgrenzen niedriger lagen.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert das Leistbarkeitsversprechen. Dadurch vergrößere sich „zwar der Kreis der Haushalte mit Anspruch auf eine finanzielle Entlastung“ und die Mietbelastungsgrenze werde von 30 auf 27 Prozent abgesenkt. „Doch gehen diese Verbesserungen leider einher mit einigen Nachteilen im Vergleich zu den Regelungen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“, so AMV-Chef Marcel Eupen.
In der Bündnis-Vereinbarung verpflichteten sich die Unterzeichner dazu, dass sie Erhöhungen der Nettokaltmiete, die zu Haushaltsbelastungen von mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens führen, nicht durchführen, sagt Eupen. „Das heißt, dass die Vermieter bei Vorliegen einer Bedürftigkeit auf die Mieterhöhung komplett verzichten.“ Das Leistbarkeitsversprechen führe hingegen nicht dazu, dass die landeseigenen Unternehmen auf eine Mieterhöhung verzichten.

Mieterberater übt Kritik an „komplettem Systemwechsel“

„Von den Bewohnern wird vielmehr gefordert, dass sie den Mieterhöhungen zustimmen“, so Eupen. „Sonst laufen sie Gefahr, verklagt zu werden.“ Wenn sich ein Mieter auf das Leistbarkeitsversprechen berufe, werde erst danach geprüft, ob die erhöhte Miete abgesenkt werden muss. „Die neue, höhere Miete steht also fest und kann allenfalls im Nachhinein reduziert werden“, so Eupen. „Das ist ein kompletter Systemwechsel im Vergleich zur Vereinbarung des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen.“
Zu befürchten sei, „dass die höhere Miete in diesen Fällen die Vertragsmiete darstellt, auf der die nächste Mieterhöhung errechnet wird – und dass die neue Miete in den nächsten Mietspiegel einfließt, wodurch sich die Mieterhöhungsspielräume weiter erhöhen“, so der Mieterberater. Eupen: „Besser wäre es gewesen, wenn die landeseigenen Unternehmen in all jenen Fällen komplett auf Mieterhöhungen verzichtet hätten, bei denen die Bewohner mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete zahlen müssten.“
BBU-Sprecher Eberhart verweist darauf, dass ein Mieterhöhungsverlangen „grundsätzlich zustimmungspflichtig“ sei, sofern „keine formellen oder materiell-rechtlichen Einwände geltend gemacht werden können“. Bei nachweislicher Überforderung greife das Leistbarkeitsversprechen.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/degewo-und-co-leistbarkeitsversprechen-nicht-einmal-500-berliner-mieter-haben-ueberpruefung-der-mietkosten-beantragt-li.2192321