Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist die Klausel in einem Formularmietvertrag “Der Mieter ist berechtigt, die Arbeiten selbst zu erledigen, allerdings muss er dies auf fachhandwerklichem Niveau tun” wirksam?

Die Antwort des Amtsgerichts Köln (AG Köln – 220 C 85/15, Urteil vom 28.10.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Köln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Eine Verpflichtung zur Durchführung der Reparaturen ergibt sich auch nicht aus § 18 des Mietvertrags. Dabei kann dahinstehen, ob die Klausel schon wegen des Summierungseffekts unwirksam ist. Jedenfalls wird der Mieter dadurch unangemessen benachteiligt, dass er eigene Arbeiten “auf fachhandwerklichem Niveau” durchführen muss. Diese Regelung steht einer Fachhandwerkerklausel gleich. Denn der zweite Satz der Klausel schränkt den ersten Satz, wonach die Schönheitsreparaturen fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt werden müssen, dadurch ein, dass dieses fachhandwerkliche Niveau festgelegt wird. Denn bei einem Verständnis, wonach diese Klausel ebenfalls nur mittlere Art und Güte verlangen würde, wäre der Satz überflüssig. Ein nach unten abweichendes Niveau kann mit diesem Satz ebenfalls nicht gemeint sein, da durch den Begriff “allerdings” eine Einschränkung der Erlaubnis zur Selbstvornahme ausgedrückt wird. Damit führt dieser Satz dazu, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nur dann vornehmen kann, wenn er selbst über fachhandwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, was die Mieter in der Regel dazu zwingen würde, Fachkräfte einzuschalten. Diese Klausel führt dazu, dass die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist; eine Streichung lediglich des zweiten Satzes würde zu einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion führen.”

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:


Karneval in Berlin
– Das Zugmotto: „Sei wer Du willst!“

Hauptstadtzug
am Sonntag – 19.02.2017 – Anfangszeit: 11:11 Uhr

Schon am frühen Morgen werden sich die Karnevalisten mit ihren vielen Gruppen und Wagen am Olivaer Platz aufstellen. Es wird ein Event für Jung und Alt, also auch für die ganze Familie. Ganz vorne mit dabei: das Kinder-Dreigestirn der Stadt Berlin! Und pünktlich zur närrischen Zeit, um 11:11 Uhr geht’s dann los: die 4,2 Kilometer lange Zugstrecke führt über den Ku‘damm bis zur Ecke Nürnberger Straße.

karte_berlin_2017-1

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


rbb-online.de am 16.02.2017: Konflikt um Mieterhöhungen
Lompscher ruft Mieter zum Widerstand auf

Berlins Regierung will die Mieten bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften deckeln. Aber zumindest die Degewo hält sich nicht an diese Ankündigung – und hat die Mieten saftig erhöht. Die Stadtentwicklungssenatorin findet das nicht lustig.

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/02/mieterhoehung-wohnungsbaugesellschaften-zuruecknehmen-lompscher.html

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. am 14.02.2017 – Abzocke am Telefon: “Hören Sie mich?” Nicht “Ja” sagen!

Telefonbetrug führt zu unberechtigten Forderungen: Eine Abzocke-Masche aus den USA findet offenbar auch in Deutschland statt. So schützen Sie sich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein einfaches “Ja” in einem Telefonat nutzen Betrüger, um daraus ein fingiertes Gespräch mit Vertragschluss zusammen zu schneiden.

http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/telefonbetrug-mit-ja

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist die Klausel in einem Formularmietvertrag “Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung renoviert zurückzugeben, da er sie bei Einzug renoviert erhalten hat” wirksam?

Die Antwort des Amtsgerichts Köln (AG Köln – 220 C 85/15, Urteil vom 28.10.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Köln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Er kann von dem Kläger nicht nach §§ 280 Abs. 3, 281 BGB keine Erstattung der Kosten in Höhe von EUR 1.340,00 verlangen, die nach dem Kostenvoranschlag für diverse Reparaturarbeiten anfallen sollen. Hinsichtlich der in diesem Kostenvoranschlag enthaltenen Schönheitsreparaturen (insbesondere Streichen und Schleifen) gilt dies schon deswegen, weil der Kläger nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist zunächst der Vermieter verpflichtet, die vermietete Wohnung instand zu halten. Diese Pflicht ist hier nicht wirksam auf den Kläger übertragen worden. Eine Verpflichtung ergibt sich nicht aus § 24 des Mietvertrags, da eine derartige Endrenovierungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Bei den Klauseln handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegen. Der Mieter wird durch diese Klausel unangemessen benachteiligt, da die Renovierung unabhängig vom Renovierungszustand der Wohnung und der letzten durchgeführten Schönheitsreparatur verlangt wird.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 16.02.2017: Bauausschuss – Deutsche Wohnen weist Kritik an Mieterhöhung ab

Die Deutsche Wohnen verteidigt im Bauausschuss ihre Mieterhöhungspraxis.

Das Unternehmen verhalte sich “selbstherrlich”, kritisierte der Geschäftsführer des Mietervereins, Reiner Wild. Es entwerte den Mietspiegel und missachte die Rechte von Mietern. “Die Deutsche Wohnen ist zwar nicht das schlimmste Unternehmen, aber das größte unter den schlimmen”, warf Rouzbeh Taheri von den kritischen Mieteraktionären dem Unternehmen vor.

http://www.morgenpost.de/berlin/article209622969/Deutsche-Wohnen-gibt-sich-unbeeindruckt.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 15.02.2017: Berliner Mietspiegel
– Mieterverein streitet mit Wohnungsunternehmen

Verärgerte Mieter und empörte Abgeordnete in Berlin: Die Deutsche Wohnen verteidigt sich im Ausschuss für Stadtentwicklung.

„Herr Zahn kommt nur, wenn er was will“, sagte die grüne Abgeordnete Katrin Schmidberger und erhielt nach ihrer kurzen Brandrede gegen das Unternehmen „Deutsche Wohnen“ zaghafte Bravo-Rufe aus dem Publikum.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-mietspiegel-mieterverein-streitet-mit-wohnungsunternehmen/19397824.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb-online.de am 15.02.2017: Deutsche Wohnen muss sich im Abgeordnetenhaus rechtfertigen “Instandhaltung wird systematisch vernachlässigt”

Kalte Heizungen, Schimmel, Bauschäden: Hunderte “Deutsche Wohnen”-Mieter in Berlin fühlen sich mit solchen Problemen im Stich gelassen. Nun musste sich das Unternehmen im Abgeordnetenhaus rechtfertigen – und sorgte mit manchen Aussagen für Ärger.

Katrin Schmidtberger, die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, sagte im Ausschuss: “Man hat den Eindruck, ihre Instandhaltungsmaßnahmen werden so lange zurückgehalten, bis es dann um eine umfassende Modernisierung geht. Und wir wissen alle, eine umfassende Modernisierung hilft, die Mietpreisbremse zu umgehen, das heißt, ein Mieterwechsel ist damit sehr, sehr attraktiv.”

http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/02/Deutsche-Wohnen-Ausschuss-Instandhaltung-systematisch-vernachlaessigt.html