Was versteht man unter einer Gurke der “Handelsklasse 1” ?
Eine Gurke, die “ziemlich gut geformt und praktisch gerade ist (maximale Krümmung: 10 mm auf 10 cm Länge der Gurke)”.
So war es in der Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15.6.1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken geregelt.